Wie Banken versuchen, sich um Nachzahlungen bei Sparverträgen zu drücken
· Trotz eindeutiger Rechtsprechung berechnen viele Institute Zinsen seit Jahren zum Nachteil ihrer Kundinnen und Kunden
· Verbraucher:innen entsteht dadurch ein Schaden von mehreren tausend Euro
· Betroffene, deren Sparverträge 2018 beendet wurden, sollten ihre Ansprüche in diesem Jahr prüfen, um Streit über eventuelle Verjährung zu vermeiden
Einige Banken mauern, andere versuchen mit zu geringen Nachzahlungen Kunden abzufinden. Und wer sich nicht aktiv selbst beschwert, kommt auch nicht zu seinem Recht. Der Verhalten vieler Banken, meist Sparkassen, ist weiterhin inakzeptabel. Die Beratung der Verbraucherzentrale zeigt: Für Verbraucher:innen zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Um das rechtswidrige Verhalten grundsätzlich abzustellen, ist ein konsequentes Eingreifen der BaFin erforderlich.
„Jahrelang haben die Institute davon profitiert, ihren Kundinnen und Kunden die Rechtswidrigkeit der Zinsklauseln zu verschweigen. Das ist inakzeptabel“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Überprüfung von fast 1.700 Fällen, die von der Verbraucherzentrale beraten wurden, zeigt: Banken haben im Schnitt 3.736 Euro zu wenig Zinsen bezahlt. Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen die Nachzahlung mittels eines Musterbriefs einzufordern.
Fehlende oder falsche Berechnungen
Die bisherigen Reaktionen der Banken auf den Musterbrief sind unterschiedlich: Oft erfolgt ein Nachzahlungsangebot, zum Teil verknüpft mit einer Stillschweigevereinbarung. Allerdings werden die Parameter, die die Verbraucherzentrale zur Nachberechnung der Zinsen verwendet, nicht von allen Instituten akzeptiert. „Den Betroffenen wird dann meist etwas weniger angeboten als ihnen nach unserer Berechnung zustünde. Immerhin gibt es aber auch Institute, die die von uns berechnete Summe nachgezahlt haben“, sagt Nauhauser. Für Verbraucher:innen bedeutet das, dass sie nach der ersten Ablehnung hartnäckig bleiben müssen. In den meisten Fällen verbessern die Institute ihr Nachzahlungsangebot, wenn die Betroffenen die Nachberechnung der Verbraucherzentrale vorlegen oder einen Anwalt einschalten.
Die bisherigen Reaktionen der Banken auf den Musterbrief sind unterschiedlich: Oft erfolgt ein Nachzahlungsangebot, zum Teil verknüpft mit einer Stillschweigevereinbarung. Allerdings werden die Parameter, die die Verbraucherzentrale zur Nachberechnung der Zinsen verwendet, nicht von allen Instituten akzeptiert. „Den Betroffenen wird dann meist etwas weniger angeboten als ihnen nach unserer Berechnung zustünde. Immerhin gibt es aber auch Institute, die die von uns berechnete Summe nachgezahlt haben“, sagt Nauhauser. Für Verbraucher:innen bedeutet das, dass sie nach der ersten Ablehnung hartnäckig bleiben müssen. In den meisten Fällen verbessern die Institute ihr Nachzahlungsangebot, wenn die Betroffenen die Nachberechnung der Verbraucherzentrale vorlegen oder einen Anwalt einschalten.
Hoffnung auf BaFin und Musterfeststellungsklagen
Die Allgemeinverfügung der BaFin soll den Banken erstmals eine Pflicht auferlegen, ihre aktuellen und ehemaligen Kundinnen und Kunden über die rechtswidrige Klausel und eine mögliche falsche Zinsberechnung in Kenntnis zu setzen. Doch schon vorab haben mehr als 1.100 Banken rechtliche Schritte gegen die geplante Verfügung angekündigt. „Ob und wann Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Schützenhilfe der BaFin rechnen können, bleibt ungewiss,“ sagt Nauhauser. Er geht davon aus, dass die Institute mit der Verzögerung erreichen wollen, dass weitere Ansprüche verjähren.
In Kürze wird der Streit um die Zinsnachzahlung bei Prämiensparverträgen auch wieder den Bundesgerichtshof beschäftigen: Am 6. Oktober wird dort die erste einer ganzen Reihe von Musterfeststellungsklagen in dieser Sache verhandelt. Hierbei geht es um eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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