· Verbraucher:innen wurde nach Abschluss eines Zeitschriftenabos eine kostenlose Testmitgliedschaft bei der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH untergeschoben.
· Die Testmitgliedschaft verlängerte sich nach drei Monaten jedoch automatisch in ein kostenpflichtiges Schutzpaket, wenn Verbraucher:innen nicht aktiv kündigten. Das ist rechtswidrig.
· Trotz eines Gerichtsurteils versuchte der Anbieter weiterhin, Verbraucher:innen die unerwünschten Verträge unterzujubeln
Das LG Limburg a.d.Lahn hatte F.A.S.I schon einmal untersagt, Verbraucher:innen unaufgefordert ein kostenloses Testangebot zu unterbreiten, das sich nach der Probephase automatisch und kostenpflichtig verlängert. Im Kern ist das Angebot eine Art Versicherung. Da das Unternehmen sich nicht daran hielt und nach Schlupflöchern suchte, das Urteil zu umgehen, stellte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich den Antrag, ein Ordnungsgeld festzusetzen. Das LG Limburg setzte dieses auf 50.000 Euro hoch. Ob die Firma einsichtig ist, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
„Wer etwas geschenkt bekommt, möchte nicht erst kündigen müssen, damit das Geschenk nicht kostenpflichtig wird. Und er muss es auch nicht,“ sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Doch genau darüber erreichten die Verbraucherzentrale Beschwerden, die Grundlage des erneuten Urteils waren: Nach Abschluss eines Zeitschriftenabonnements wurden die Betroffenen von einer „Qualitätskontrolle“ angerufen. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde ihnen dann mitgeteilt, dass sie als Dankeschön eine dreimonatige kostenlose Testmitgliedschaft zu einer „Auslandsreise Kranken- und Rückholversicherung“ und weitere Infos dazu per Post von einem Kooperationspartner erhielten.
In den besagten Schreiben wurde die dreimonatige kostenlose Testmitgliedschaft bestätigt. Nach Ablauf der Testphase müssten Verbraucher:innen jedoch aktiv kündigen. Andernfalls hätte sich die kostenlose Mitgliedschaft automatisch kostenpflichtig verlängert, ein Schutzpaket für 89 Euro pro Jahre. „Und das für eine Absicherung, deren Bedarf vom Anbieter gar nicht ermittelt worden ist und den die Betroffenen oftmals gar nicht benötigten,“ sagt Grieble. Der Fall zeige, so Grieble weiter, dass Versicherungen nur durch Fachleute und nicht nebenher mit einem Zeitschriftenabo vertrieben werden sollten.
Anbieter uneinsichtig
Das Vorgehen des Anbieters ist nicht neu. Die Verbraucherzentrale ging bereits wegen einer ähnlichen Masche gegen F.A.S.I. vor. „Doch der Anbieter änderte sein Verhalten nur geringfügig und wollte so weiter Geschäfte machen,“ sagt Grieble. Die Überprüfung durch die Verbraucherzentrale ergab, dass dieses Vorgehen weiterhin rechtswidrig ist und gegen das bestehende Urteil verstößt. Die Verbraucherzentrale beantragte daraufhin, ein Ordnungsgeld festzusetzen. Das Landgericht Limburg gab ihr Recht und setzte das Ordnungsgeld auf 50.000 Euro hinauf (Az. 5O 30/16). Grieble ist mit dem Beschluss zufrieden: „Wir hoffen, dass dem Treiben nun endlich ein Ende gesetzt wird.“ Die Verbraucherzentrale wird das Unternehmen aber auch weiter genau im Auge behalten. Verbraucher:innen, die von F.A.S.I. unerwünschte Versicherungen und Testmitgliedschaften erhalten, können dies der Verbraucherzentrale melden.
Pressemeldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 9. August 2021
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