Mitteilung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vom 18. Februar 2019
DSW begrüßt Verbot, weitere Leerverkaufspositionen aufzubauen, und fordert ergänzende Maßnahmen zum Schutz der Anleger.
Nachdem negative Berichte in der Financial Times den Aktienkurs der im DAX notierten Wirecard AG in den vergangenen Wochen mehrfach massiv gedrückt hatten, greift die Finanzaufsicht BaFin nun durch: Für zwei Monate untersagt die Behörde die Begründung weiterer Leerverkaufspositonen in dem Wert. Damit entzieht sie Spekulanten die Möglichkeit, an fallenden Kursen der Wirecard-Aktie zu verdienen. „Das ist eine absolut richtige Entscheidung“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Anlegerschutzorganisation DSW die Entscheidung. „Damit besteht endlich die Chance, in Ruhe zu analysieren, was an den erhobenen Vorwürfen dran ist. Wirecard muss die Zeit aber nun auch nutzen, die Karten auf den Tisch zu legen“, so Tüngler weiter.
Enttäuscht zeigt sich der Anlegerschützer von der Börse Frankfurt. „Die Börsen stellen den Markt für den Handel mit Wertpapieren zur Verfügung. Wenn es dann zum Verdacht auf ein Marktversagen kommt etwa – wie in diesem Fall – durch eine ungleiche Information der Marktteilnehmer, reicht es nicht, sich neben den Kurs zu stellen, und die Freiheit der Märkte zu proklamieren. Hier macht sich die Börse einen zu schlanken Fuß“, kritisiert Tüngler. Die Wirecard-Erfahrung habe gezeigt, dass man klare, börsenunabhängige Vorschriften brauche, wann der Kurs einer Aktie auszusetzen sei. „Klar ist, dass hier keine einheitliche Schwelle für alle Aktien definiert werden kann. Unter Einbeziehung der Schwankungsbreite und der Handelsvolumina ließe sich aber durchaus jeweils eine relative Größe ermitteln“, ist Tüngler überzeugt.
Die geltenden Regeln spielen nach Überzeugung der DSW denjenigen in die Hände, die mit derartigen Attacken schnell und nahezu risikolos Geld verdienen wollen. Das dahinter stehende Geschäftsmodell ist insbesondere dann einfach, wenn man im Vorfeld weiß, dass negative Berichterstattung zu erwarten ist: Zunächst leiht man sich Aktien des betroffenen Unternehmens und verkauft diese. Ist der Kurs gefallen, werden die Papiere billiger zurückgekauft und dem Verleiher, meist sind das klassische Aktienfonds, zurückgegeben. Der Gewinn besteht aus der Spanne zwischen hohem Verkaufs- und niedrigerem Rückkaufskurs, abzüglich einer geringen Leihgebühr.
Nachdem negative Berichte in der Financial Times den Aktienkurs der im DAX notierten Wirecard AG in den vergangenen Wochen mehrfach massiv gedrückt hatten, greift die Finanzaufsicht BaFin nun durch: Für zwei Monate untersagt die Behörde die Begründung weiterer Leerverkaufspositonen in dem Wert. Damit entzieht sie Spekulanten die Möglichkeit, an fallenden Kursen der Wirecard-Aktie zu verdienen. „Das ist eine absolut richtige Entscheidung“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Anlegerschutzorganisation DSW die Entscheidung. „Damit besteht endlich die Chance, in Ruhe zu analysieren, was an den erhobenen Vorwürfen dran ist. Wirecard muss die Zeit aber nun auch nutzen, die Karten auf den Tisch zu legen“, so Tüngler weiter.
Enttäuscht zeigt sich der Anlegerschützer von der Börse Frankfurt. „Die Börsen stellen den Markt für den Handel mit Wertpapieren zur Verfügung. Wenn es dann zum Verdacht auf ein Marktversagen kommt etwa – wie in diesem Fall – durch eine ungleiche Information der Marktteilnehmer, reicht es nicht, sich neben den Kurs zu stellen, und die Freiheit der Märkte zu proklamieren. Hier macht sich die Börse einen zu schlanken Fuß“, kritisiert Tüngler. Die Wirecard-Erfahrung habe gezeigt, dass man klare, börsenunabhängige Vorschriften brauche, wann der Kurs einer Aktie auszusetzen sei. „Klar ist, dass hier keine einheitliche Schwelle für alle Aktien definiert werden kann. Unter Einbeziehung der Schwankungsbreite und der Handelsvolumina ließe sich aber durchaus jeweils eine relative Größe ermitteln“, ist Tüngler überzeugt.
Die geltenden Regeln spielen nach Überzeugung der DSW denjenigen in die Hände, die mit derartigen Attacken schnell und nahezu risikolos Geld verdienen wollen. Das dahinter stehende Geschäftsmodell ist insbesondere dann einfach, wenn man im Vorfeld weiß, dass negative Berichterstattung zu erwarten ist: Zunächst leiht man sich Aktien des betroffenen Unternehmens und verkauft diese. Ist der Kurs gefallen, werden die Papiere billiger zurückgekauft und dem Verleiher, meist sind das klassische Aktienfonds, zurückgegeben. Der Gewinn besteht aus der Spanne zwischen hohem Verkaufs- und niedrigerem Rückkaufskurs, abzüglich einer geringen Leihgebühr.
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