Um Verbraucher besser vor schlechter Finanzberatung zu schützen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine grundlegende Überarbeitung der EU-Finanzmarktregulierung.
In einer Stellungnahme zur Evaluation der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat der vzbv Vorschläge für verbraucherfreundlichere, neue Regeln vorgelegt.
Die Vorschläge im Einzelnen:
Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 29. März 2019
In einer Stellungnahme zur Evaluation der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat der vzbv Vorschläge für verbraucherfreundlichere, neue Regeln vorgelegt.
Die Vorschläge im Einzelnen:
- Die Regelungen zur Rechtfertigung von Provisionen durch ein Provisionsverbot ersetzen.
- Die Vorgaben zur Geeignetheitsprüfung präziser fassen. Die Geeignetheitsprüfung muss unter anderem die Kriterien Kosten und Portfoliodiversifizierung umfassen.
- Gleichzeitig können die Regelungen zur Produktüberwachung (Product Governance) entfallen.
- Gesetzliche Mindeststandards für das Ergebnis einer Beratung oder Vermögensverwaltung.
- Unterschiede beim Vertrieb von Finanzanlagen abbauen, unter anderem gleiche Regeln für kapitalbildende Versicherungen wie für Finanzinstrumente.
- Einheitliche Aufsicht der BaFin über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten.
- Der Deutscher Gesetzgeber sollte alle verbraucherschützenden Regelungen der MiFID II als zivilrechtlich anwendbar erklären.
- Umkehr der Beweislast im Zivilprozess.
- Vollständige, konsistente und vergleichbare Produktinformationen für Finanzanlageprodukte ohne annahmebasierte Entwicklungsszenarien.
Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 29. März 2019
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