Mittwoch, 3. April 2019

vzbv-Stellungnahme zur Überprüfung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II

Um Verbraucher besser vor schlechter Finanzberatung zu schützen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine grundlegende Überarbeitung der EU-Finanzmarktregulierung.

In einer Stellungnahme zur Evaluation der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat der vzbv Vorschläge für verbraucherfreundlichere, neue Regeln vorgelegt.

Die Vorschläge im Einzelnen:
  • Die Regelungen zur Rechtfertigung von Provisionen durch ein Provisionsverbot ersetzen.
  • Die Vorgaben zur Geeignetheitsprüfung präziser fassen. Die Geeignetheitsprüfung muss unter anderem die Kriterien Kosten und Portfoliodiversifizierung umfassen.
  • Gleichzeitig können die Regelungen zur Produktüberwachung (Product Governance) entfallen.
  • Gesetzliche Mindeststandards für das Ergebnis einer Beratung oder Vermögensverwaltung.
  • Unterschiede beim Vertrieb von Finanzanlagen abbauen, unter anderem gleiche Regeln für kapitalbildende Versicherungen wie für Finanzinstrumente.
  • Einheitliche Aufsicht der BaFin über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten.
  • Der Deutscher Gesetzgeber sollte alle verbraucherschützenden Regelungen der MiFID II als zivilrechtlich anwendbar erklären.
  • Umkehr der Beweislast im Zivilprozess.
  • Vollständige, konsistente und vergleichbare Produktinformationen für Finanzanlageprodukte ohne annahmebasierte Entwicklungsszenarien.

Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 29. März 2019

Keine Kommentare: