Dienstag, 9. Mai 2017

Bundesgerichtshof kippt Kontogebühr für Bauspardarlehen: Formularklausel unzulässig

Bausparkassen dürfen während der Darlehensphase keine Kontogebühr von Verbrauchern verlangen. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute verkündeten Urteil. Mit einer solchen Kontogebühr wälzten die Bausparkassen Kosten auf ihre Kunden ab - und zwar für Verwaltungstätigkeiten, die sie überwiegend in ihrem eigenen Interesse erbrächten, entschied der BGH (Az. XI ZR 308/15).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen einer Kontogebühr der Bausparkasse Badenia in Höhe von EUR 9,48 im Jahr. Das Unternehmen verlangt die Gebühr nach eigenen Angaben seit über 50 Jahren. Auch Wüstenrot, die größte private Bausparkasse, macht dies schon seit einigen Jahren. Andere erheben ähnliche Entgelte als «Servicepauschale» - teilweise auch nur während der Sparphase. Bausparen teilt sich immer in zwei Phasen: Anfangs sparen die Verbraucher, später können sie dann ein Darlehen in Anspruch nehmen.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 068/2017 vom 9. Mai 2017

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