Freitag, 25. November 2016

SdK ruft Anleiheinhaber der GEWA 5 to 1 GMBH & Co. KG zur Interessensbündelung auf

Pressemitteilung der SdK

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ruft alle Inhaber der von der GEWA 5 to 1 GMBH & Co.KG (GEWA) emittierten Anleihe (A1YC7Y) bezüglich des bevorstehenden Insolvenzverfahrens zur Interessensbündelung auf. Die GEWA hatte am 18. November 2016 mitgeteilt, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.

Die GEWA ist eine Projektgesellschaft zum Bau des so genannten GEWA-Towers in Fellbach, dessen Rohbau im Oktober fertiggestellt wurde. Obwohl bereits rund 68 % der darin befindlichen Wohnungen veräußert wurden, ist die weitere Finanzierung der kommenden Bauphasen laut Unternehmensangaben ungeklärt. Daher hatte der Generalunternehmern, die Baresel GmbH, die weitere Bautätigkeit eingestellt. Aus Sicht der SdK ist nicht erkennbar, warum es zu einer Liquiditätslücke während der Bauphase kommen konnte. Dies deutet aus Sicht der SdK auf eine nicht korrekte Liquiditätsplanung durch die Geschäftsführung hin.

Aus Sicht der SdK ist es aktuell von hoher Bedeutung, dass die erstrangig besicherten Anleiheinhaber im kommenden Insolvenzverfahren mit einer Stimme sprechen, um zusammen mit dem Generalunternehmer und dem Insolvenzverwalter die bestmögliche Lösung bzgl. des weiteren Vorgehens zu treffen. Daher ruft die SdK alle Anleiheinhaber auf, Ihre Interessen unter dem Dach der SdK zu bündeln. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern zunächst an, sich unter www.sdk.org/gewa für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, anhand dessen wir über den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens berichten werden. Ferner bietet die SdK an, betroffene Anleiheinhaber auf den anstehenden Gläubigerversammlungen zu vertreten.

Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 18. November 2016

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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