Donnerstag, 12. September 2013

SdK rät Inhabern von Anleihen der Windreich GmbH zur Interessensbündelung

Die Windreich GmbH hat am 9. September 2013 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht in Stuttgart Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt worden ist. Diesem Antrag wurde mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung auch stattgegeben. Im Unterschied zu einem klassischen Insolvenzverfahren wird bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung vom zuständigen Insolvenzgericht kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern die Geschäftsführung der Gesellschaft bleibt zunächst im Amt. Diese soll dann in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter einen Sanierungsplan ausabreiten, welcher die Unternehmensfortführung zum Ziel hat.

Die Windreich GmbH war bereits in den letzten Monaten in die Schlagzeilen geraten, nachdem erst im März das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Geschäftsräume von Windreich durchsucht hatte und die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen die Geschäftsführung des Unternehmens wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation aufnahm. In der Folge kam es dann auch noch zu verspäteten Zinszahlungen an die Gläubiger der Gesellschaft. Daher hatte die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) bereits im Juli das Gespräch mit Windreich gesucht, um die wirtschaftliche Situation mit der Gesellschaft zu besprechen. Von Seiten der Gesellschaft erfolgte jedoch bis heute keine Reaktion. 

Die Windreich GmbH ist nach Kenntnis der SdK einer der größten Emittenten von für Privatanleger konzipierte Anleihen. Aktuell stehen aus Sicht der SdK folgende Anleihen mit einem Nominalwert von insgesamt 125 Mio. Euro zur Rückzahlung aus:

Anleihe WKN Fälligkeit Emissionsvolumen

2010 A1CRMQ 2015 50,0 Mio. Euro
2011 A1H3V3 2016 75,0 Mio. Euro

Aufgrund des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens ist aus Sicht der SdK davon auszugehen, dass die Anleihen nicht mehr zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zurückbezahlt werden und in Zukunft auch keine Zinszahlungen mehr zu erwarten sind. Da die Anleiheinhaber gemäß des
Halbjahresberichtes zum 30. Juni 2012 nur ca. ein Viertel aller ausstehenden Finanzverbindlichkeiten der Windreich GmbH ausmachen, ist aus Sicht der SdK davon auszugehen, dass es im Rahmen des nun laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens zu größeren Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Gläubigergruppen der Windreich GmbH kommen wird. Die SdK rät daher den betroffenen Inhabern von Anleihen der Windreich GmbH sich gemeinschaftlich zu organisieren, um dadurch eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

Die SdK wird daher das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich auf Ihrer Internetseite unter http://www.sdk.org/windreich.php für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren. Über diesen Newsletter werden wir alle Betroffenen über die Entwicklung des Insolvenzverfahrens auf dem Laufendem halten. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden. 

München, den 10. September 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Windreich GmbH!

Quelle: www.sdk.org
Pressekontakt: Daniel Bauer, bauer@sdk.org, Tel.: 089 - 20 20 846 0

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