Montag, 24. September 2012

SdK vertritt Anleiheinhaber der Solarwatt AG

Keine Wahl eines gemeinsamen Vertreters vorgesehen / SdK rät zur individuellen Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter

Am 1. August 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarwatt AG eröffnet. Gleichzeitig wurden die Anleiheinhaber vom zuständigen Amtsgericht in Dresden auch zu einer am 27. August stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber geladen. Auf dieser Versammlung soll beschlossen werden, dass kein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden soll. Aufgrund der zu erwartenden Mehrheitsverhältnisse, die Anleihe liegt nach Kenntnis der SdK zu großen Teilen bei den Aktionären der Gesellschaft, ist zu erwarten, dass dieser Beschluss auch angenommen werden wird. Somit dürfte jeder Anleiheinhaber selbst seine Rechte aus der Anleihe vertreten müssen. Dies bedeutet jedoch aus Sicht er SdK auch, dass jeder Anleiheinhaber seine Forderung individuell zur Insolvenztabelle anmelden muss, um die ihm zustehende Ausschüttung in Höhe der Insolvenzquote zu bekommen. Ferner kann somit auch jeder Anleiheinhaber an der Gläubigerversammlung am 11. September teilnehmen und über den Restrukturierungsplan abstimmen.

Aus Sicht der SdK wirft der vorgelegte Restrukturierungsplan, welcher für die Anleiheinhaber eine Quote von 16% plus Stückzinsen vorsieht, einige Fragen auf. Vor allem wenn man die Medienberichterstattung der letzten Monate betrachtet, erscheint die nun festgelegte Quote doch etwas niedrig. So vermeldete Mitte Mai das Handelsblatt noch, dass Stefan Quandt, welcher mit 36,3 Prozent größter Investor der Solarwatt AG ist, die Gesellschaft gerne vollständig übernehmen möchte. Dieser Plan scheiterte aber aufgrund von Streitigkeiten im Aktionariat. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass nun dieser Streit auf dem Rücken der Anleiheinhaber im Wege eines Insolvenzverfahrens gelöst werden soll.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird an beiden Gläubigerversammlungen teilnehmen, und die Rechte des Streubesitzes vertreten. Ferner steht die SdK den Anleiheinhabern in Bezug auf die Forderungsanmeldung für Fragen zur Verfügung. Für Mitglieder sind die Leistungen kostenlos. Nicht-Mitglieder können sich gegen eine einmalige Gebühr auf den Versammlungen vertreten lassen und erhalten dann auf Wunsch auch eine Ausfüllhilfe bezüglich der Forderungsanmeldung.

Informationen erhalten interessierte Anleiheinhaber über einen kostenlosen Newsletter. Für diesen kann man sich unter http://sdk.org/solarwatt.php registrieren. Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 für Fragen zur Verfügung.

München, den 7.8.2012
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Solarwatt AG!

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