Das Landgericht Meiningen hat mit Urteilen vom 17. Februar 2010 mehrere von der Kanzlei Schmeyer gegen sog. Genussrechtswandler eingereichte Klage als unzulässig zurückgewiesen (Az. 2 O 912/09 u.a.). Herr Walter Kraus, der von der Kanzlei Schmeyer (nach Ansicht des Gerichts unzutreffend) als Liquidator der SMP Beteiligungs GbR II bezeichnet worden war, wurde zur Tragung der Kosten verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Gegen Herrn Walter Kraus, einem der Haupttäter in dem Anlagebetrugsfall SMP, bestehen titulierte Forderungen in Millionenhöhe. Eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung gegen ihn ist daher wenig wahrscheinlich. Problematisch ist im Übrigen, dass die Gerichtskosten für die ca. 800 Klagen gegen SMP-GbR-Anleger offenbar aus dem Gesellschaftsvermögen entnommen worden sind. Setzt sich die Rechtsüberzeugung des LG Meiningen durch, dürfte strafrechtlich zu prüfen sein, ob dies nicht als Untreue zu werten ist.
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