Donnerstag, 30. Oktober 2025

PANDION AG: Einladung zum Webcast für Anleihegläubiger

Das inhabergeführte Unternehmen PANDION AG, ein führender Projektentwickler für hochwertige Wohn- und Gewerbeprojekte in deutschen A-Städten, lädt alle interessierten Gläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A289YC5) zu einem

Webcast am 4. November 2025 um 17:00 Uhr ein.

Das Management der PANDION AG wird in dem Webcast die geplante Verlängerung (Prolongation) der Unternehmensanleihe sowie die vorgeschlagenen Anpassungen der Anleihebedingungen erläutern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Unter dem folgenden Link können Sie sich zum Webcast anmelden: https://webcast.meetyoo.de/v2/index.html?e=Gb78hWK11wYf#/login

Die geplante Prolongation der Unternehmensanleihe ist Bestandteil eines umfassenden Konzepts zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur. Ziel ist es, die Liquidität nachhaltig zu stabilisieren und die Fristenkongruenz zwischen Tilgungen der Finanzierungen und den Projektverkäufen wiederherzustellen.

In diesem Zusammenhang ruft die Gesellschaft die Anleihegläubiger entsprechend den Anleihebedingungen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung vom 17. bis 19. November 2025 auf. Alle für die Abstimmung erforderlichen Dokumente sind auf der Internetseite der PANDION AG in der Rubrik „Investor Relations“ abrufbar.

Dienstag, 28. Oktober 2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Anleiheinhaber der PANDION AG

Die PANDION AG hat die Inhaber der Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A289YC5 / WKN: A289YC) zur Stimmabgabe im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert, die von 17.11. bis 19.11.2025 stattfinden wird. Beschlossen werden soll in erster Linie eine Laufzeitverlängerung um 2,5 Jahre bis zum 05.08.2025. Im Gegenzug erhöht sich der Zinssatz ab dem 05.02.2026 auf 8% p.a. bei halbjährlicher Zinszahlung und es soll eine Teilrückzahlung in Höhe von 10% zum 31.12.2027 erfolgen.

Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist es grundsätzlich nicht erfreulich, dass die Gesellschaft die Anleihe nicht wie ursprünglich Vorgesehen im Februar 2026 zurückzahlen kann. Dies war jedoch aufgrund der sich seit 2022 eintrübenden wirtschaftlichen Lage am Immobilienmarkt und der nur langsam voranschreitenden Erholung der Märkte durchaus vorhersehbar. Aus Sicht der SdK stellt die im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung angebotene Erhöhung des Zinssatzes bei halbjährlicher Zinszahlung eine angemessene Kompensation für die beabsichtigte Laufzeitverlängerung um 2,5 Jahre dar. Auch die vorgesehene Teilrückzahlung in Höhe von 10 % und die angestrebte Steigerung des Transparenzniveaus durch vierteljährliche Investorenkonferenzen begrüßen wir. Bei einer Ablehnung der Beschlussvorschläge ist davon auszugehen, dass die Emittentin spätestens im Februar 2026 in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten würde, und daher im Vorfeld bereits alternative Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz durchführen würde, oder aber im Februar 2026 einen Insolvenzantrag stellen würde. Alle alternativen Szenarien würden aus Sicht der SdK somit zu keiner für die Anleiheinhaber besseren Befriedigung führen. Daher ist es aus unserer Sicht die für die Anleiheinhaber deutlich sinnvollere Option, der Prolongation zuzustimmen.

Die SdK hat zur Information der Anleihegläubiger einen Newsletterservice eingerichtet, der kostenlos unter www.sdk.org/pandion zur Verfügung steht. Die SdK ruft zudem alle Anleiheinhaber auf, sich ihr anzuschließen. Für alle Anleiheinhaber, die nicht selbst an der Abstimmung teilnehmen möchten, oder für den Fall, dass es mangels Quorums zu einer zweiten physischen Gläubigerversammlung kommen sollte, bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Ein entsprechendes Vollmachtsformular und Hinweise zur Stimmrechtsvertretung finden sich unter www.sdk.org/pandion.

Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne auch unter info@sdk.org oder unter 089 / 20208460 zur Verfügung.

München, den 28. Oktober 2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!

WhatsApp-Gruppen: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen zulasten der Houlihan Lokey (Europe) GmbH und Houlihan Lokey Germany AG

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den WhatsApp-Gruppen „Dax-Jäger Team“, „Dax-Turbo Union“, „Kapitaljäger DAX II“„10 Kapitaljäger Dax“, “N Dax Strategen Crew”, "Dax Union", "6. FAX Turbo Union", "Kapitaljäger DAX II", "Dax Strategen crew", "Reichtums-Express Dax" und “Kapitaljäger DAX III”, die angeblich von Mitarbeitern der in Frankfurt am Main ansässigen Unternehmen Houlihan Lokey (Europe) GmbH und Houlihan Lokey Germany AG betrieben werden.

In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über externe Apps Finanzprodukte zu handeln bzw. aufgefordert, ein Handelskonto über eine vermeintliche “HL-Plattform” zu eröffnen und Investitionsgelder auf ein Konto beispielsweise in Malta zu überweisen. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit den Unternehmen Houlihan Lokey (Europe) GmbH oder Houlihan Lokey Germany AG, einem mit ihnen verbundenen Unternehmen oder ihren Mitarbeitern. Weder Houlihan Lokey (Europe) GmbH noch Houlihan Lokey Germany AG vertreiben Finanzprodukte über WhatsApp-Gruppen oder andere soziale Netzwerke. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter.

Die Initiatoren der Gruppen behaupten darüber hinaus eine Beaufsichtigung durch die Finanzaufsicht BaFin, dies ist nicht der Fall.

Aus vergleichbaren Fällen ist folgender exemplarischer Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt geworden:

- Auf sozialen Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, in denen beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder die Vermittlung von Wissen zum Aktienhandel angeboten wird. Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten, aber auch lizensierten Instituten geworben. Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, über den Messengerdienst WhatsApp in Kontakt zu den Erstellern der Werbeanzeigen zu treten und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.

- In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte, oft unterstützt durch eine Assistenz, sein Wissen zu Finanzthemen. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.

- Die Initiatoren der Gruppen versuchen über mehrere Wochen, Vertrauen aufzubauen. Im weiteren Verlauf wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe sich erhebliche Gewinne erwirtschaften lassen sollen. Teilweise wird ein eigener Krypto-Token beworben, der vorbörslich erwerbbar sei.

- Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketing-Aktionen aufgefordert, an täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um z. B. Krypto- oder Sachwerte erhalten zu können.

- Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, sich entweder bei einer externen Online-Handelsbörse, einem eigenen Handelsprogramm der Betreiber oder einer App anzumelden, um dort mit diversen Finanzprodukten handeln zu können, die durch den Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Vorgeblich steht meist nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung.

- In manchen Fällen wird mit der testweisen Nutzung der Online-Handelsplattform oder App geworben. Hierzu stellen die Initiatoren der Gruppen teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Testauszahlungen von kleineren Beträgen sind zur Vertrauensbildung zunächst möglich.

- Einzahlungen sind meist über ein ausländisches Konto oder über eine Zahlung in Form von Kryptowerten möglich.

- Im weiteren Verlauf wird der Druck auf Anlegerinnen und Anleger erhöht, weitere Einzahlungen zu leisten. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder sind gar nicht mehr möglich.

- Häufig wechselt die Erreichbarkeit der Webseiten, unter denen die Handelsplattform aufrufbar sind.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Quelle: BaFin

Montag, 27. Oktober 2025

PANDION AG lädt die Anleihegläubiger der 5,50 % Unternehmensanleihe 2021/2026 zu einer Abstimmung ohne Versammlung über u.a. eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe und Erhöhung des Zinssatzes ein

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, den 27. Oktober 2025 – Der Vorstand der PANDION AG, Köln hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, die Anleihegläubiger der 5,50 % Unternehmensanleihe 2021/2026 (ISIN DE000A289YC5 – WKN A289YC) zu einer Abstimmung ohne Versammlung über die Verlängerung der Laufzeit (Prolongation) der Anleihe zu modifizierten Bedingungen im Zeitraum vom 17. November 2025 bis zum 19. November 2025 einzuladen.

Beschlussgegenstände werden im Wesentlichen Folgende sein:

a.    Erhöhung des Zinssatzes auf 8,00 % p.a.

b.    Halbjährliche Zinszahlung

c.     Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 5. August 2028;

d.    Vierteljährliche Berichterstattung über die Finanzlage;

e.     Halbjährliche Investorenveranstaltung per Telefonkonferenz;

f.     Vorzeitige Teilrückzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtnennbetrags der Anleihe zum 31. Dezember 2027.

Die Prolongation ist Teil eines umfassenden Konzepts zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur und stellt neben der Finanzierungsvereinbarung im Volumen von 100 Mio. Euro mit einem Finanzinvestor und dem Abverkauf von Projekten und Grundstücken eine weitere wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung der Liquidität der PANDION AG dar.

Die Prolongation der Anleihe 2021/2026 ist einer der letzten zentralen Bausteine der geplanten finanziellen Neustrukturierung nach verschiedenen, bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen in den letzten Monaten. Parallel wird im Rahmen des Gesamtkonzepts daran gearbeitet, kurzfristig die weiteren bestehenden Finanzierungen zu verlängern bzw. umzustrukturieren und damit die Bedingungen für die Auszahlung der 100 Mio. Euro Finanzierung zu erfüllen. Der Beschlussvorschlag zur Änderung der Anleihebedingungen soll der Emittentin die notwendige Zeit verschaffen, um die Rückführung oder Refinanzierung der Anleihe 2021/2026 umzusetzen und somit die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten. Wesentliche Anleihegläubiger haben in Vorgesprächen erklärt, das vorgeschlagene Konzept zu unterstützen. Gläubiger, die sich an der Abstimmung beteiligen, erhalten für den Fall, dass das notwendige Quorum erreicht wird, eine Vergütung in Höhe von 10,00 Euro je Schuldverschreibung.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur Beschlussfassung ist ab dem heutigen Tag auf der Internetseite der PANDION AG unter https://pandion.de/investor-relations/ abrufbar und wird voraussichtlich am 29. Oktober 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Freitag, 24. Oktober 2025

Baader Europe: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen (z.B. H312-Gewinn-Beschleunigungs-Plan, F904-Baader Europa), die angeblich von Mitarbeitern des Unternehmens Baader Bank AG betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die angebotenen Apps Finanzinstrumente zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen betreiben. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht mit dem lizenzierten Institut Baader Bank AG verbunden.

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

WhatsApp-Gruppen und Handels-App: BaFin warnt vor Angeboten unter dem Namen „BFXTB“, „XTIBRO“ bzw. „XTBINT“ und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, insbesondere über WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der XTB S.A. stammen.

Die Betreiber der WhatsApp-Gruppen werben im Namen von vermeintlichen und tatsächlichen Mitarbeitenden der XTB S.A. für die die Apps „BFXTB“, XTIBRO“ bzw. „XTBINT“, über die unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowertedienstleistungen angeboten werden. Dabei werden u.a. die Namen bzw. Identitäten „Angelika Biały“ „Karen Cacere“ und „Filip Kaczmarzyk“ verwendet.

Die XTB S.A. und ihre Mitarbeitenden stehen in keiner Verbindung zu den WhatsApp-Gruppen und den Apps. Es handelt sich insofern um einen Identitätsdiebstahl.

Die unbekannten Betreiber erbringen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowertedienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung.

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowertedienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Quelle: BaFin

FERI: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl in WhatsApp-Gruppen und vor der App FERI PRO

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der FERI AG betrieben werden. Nach Erkenntnissen der BaFin werden in den WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, die sich angeblich über die App FERI PRO handeln lassen.

Diese WhatsApp-Gruppen werden angeblich von Herrn Soumelidis und seiner angeblichen Assistentin Laura Becker geleitet. Zwar gibt es bei der FERI AG tatsächlich einen Mitarbeiter namens Soumelidis, es besteht aber keinerlei Zusammenhang zwischen irgendwelchen Messengerdienst-Gruppen und Herrn Soumelidis oder der FERI AG. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die unbekannten Betreiber erbringen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.

Die Betreiber bieten in den WhatsApp-Gruppen (u.a. DAX-Aktionärskreis-VIP 75, DAX-Kapitalaufstieg-VIP09, DAX-Pioneer-VIP168) den vermeintlichen Investitionsplan „Nova Equity Phase II“ an. Letztlich sollen die Mitglieder über die App FERI PRO ein institutionelles Konto eröffnen und Einzahlungen auf ausländische Konten tätigen.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Quelle: BaFin

Donnerstag, 23. Oktober 2025

Endspiel-Studie der Solventis AG „Endspiele 2026"

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere letztjährigen Endspiel-Favoriten konnten mit einer Rendite von 27,8 % glänzen und damit besser performen als die gängigen deutschen Aktienindizes. Bei alstria office REIT-AG, New Work SE und Synlab AG erfolgte ein Squeeze-Out. Bei diesen drei Werten bestehen u. E. zusätzliche Chancen auf eine Nachbesserung im Spruchverfahren. Nach ihrer starken Performance zählt die Commerzbank AG nicht mehr zu den Favoriten. Im Falle von der USU Ventures AG (ehemals USU Software AG) erwarten wir in absehbarer Zeit erst einmal keine Strukturmaßnahme mehr.

Für die 20. Ausgabe der Endspiel-Studie, die in den Startlöchern steht, haben wir wieder ein interessantes Portfolio mit 11 Einzelwerten zusammengestellt. Zu jedem Favoriten gibt es eine Analyse inkl. Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.

Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Struktur-maßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil aus als herkömmliche Aktien.

Die Endspiel-Studie 2026 beschäftigt sich außerdem mit dem Standortfördergesetz, das bis Ende Januar 2026 beschlossen werden soll. Es sieht die Öffnung des Spruchverfahrensgesetzes für Delisting-Erwerbsangebote vor.

Seit der letzten Endspiel-Studie erzielten abgeschlossene Spruchverfahren eine durchschnittliche Aufbesserung inkl. Zinsen von 10,6 % (Vj. 25,9 %). Darin enthalten sind die Fälle ohne Aufbesserung („Nuller“). Ohne Nuller kommen wir inkl. Zinsen auf ein Plus von 19,7 % (Vj. 43,1 %). In 54 % (Vj. 60 %) der Spruchverfahren wurde aufgebessert.

Unser Endspiel-Universum zählt 155 (Vj. 143) Unternehmen, die nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst sind.

Die einzigartige Endspiel-Studie von Solventis können Sie zum Preis von 1.250  € zzgl. USt. erwerben.

Bei Interesse nehmen Sie bitte formlos Kontakt (sekretariat@solventis.de, 06131/4860-500) mit uns auf oder senden Sie uns das beiliegende Bestellformular. Sie erhalten die Studie inkl. Rechnung dann umgehend per Post.

Die Endspiel-Studie basiert auf einer umfangreichen Datenbank, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Ab sofort ist die digitalisierte Datenbank gegen Bezahlung zugänglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in einer separaten E-Mail. In der Datenbank finden Sie alles rund um die Themen Strukturmaßnahmen und Übernahmeangebote. Bei Interesse nutzen Sie bitte die oben angegebenen Kontaktdaten.

Solventis AG
Am Rosengarten 4
55131 Mainz
Tel.: 06131 - 4860 - 500
Fax: 06131 - 4860 - 519

Mittwoch, 22. Oktober 2025

el origen food GmbH lässt über Nachranganpassung ihrer Anleihe 2023/2026 abstimmen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 22. Oktober 2025 – Die el origen food GmbH, ein in Hamburg ansässiger Anbieter von hochwertigen Lebensmitteln, hat beschlossen, ihre Anleihegläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung gemäß §§ 5 ff. SchVG aufzurufen. Gegenstand ist eine geplante Änderung wesentlicher Anleihebedingungen der bis zu EUR 10 Mio. umfassenden 8,00%-Inhaberschuldverschreibung 2023/2026 (ISIN: DE000A352B09, WKN: A352B0).

Die Gesellschaft wird ihren Anleihegläubigern vorschlagen, im voraussichtlichen Zeitraum vom 12. bis 14. November 2025 über die Anpassung des Nachrangs dahingehend zu beschließen, dass die Ansprüche der Gläubiger aus bzw. im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger Zinszahlungen) erst nach sämtlichen in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Insolvenzordnung bezeichneten Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen sonstigen Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen sind.

Die Anpassung soll laut Gesellschaft den Zweck haben, eine etwaige künftige insolvenzrechtliche Überschuldungssituation bei der Gesellschaft abzuwenden. Aktuell liegt nach Auffassung der Geschäftsführung keine insolvenzrechtliche Überschuldungssituation vor.

Die Stimmabgabe wird unter der Leitung des Notars Dr. Johannes Beil (Notare Bergstraße, Hamburg) erfolgen. Für eine wirksame Teilnahme müssen Gläubiger ihre Stimmnachweise fristgerecht einreichen. Die erforderlichen Unterlagen und Formulare sind voraussichtlich ab dem 28. Oktober 2025 auf der Website der Gesellschaft abrufbar.

Die Beschlussfassung erfordert eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Sollte keine Beschlussfähigkeit erreicht werden, kann eine zweite Gläubigerversammlung einberufen werden.

Weitere Informationen werden auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (voraussichtlich ab dem 28. Oktober 2025) unter: https://www.elorigenfood.de/pages/anleihe
sowie in der voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt veröffentlichten Einladung zur Gläubigerversammlung.

Montag, 20. Oktober 2025

LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES RENOMMIERTEN UNTERNEHMENS ZUR UNTERSTÜTZUNG EINER FINANZIELLEN RESTRUKTURIERUNG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

Ahlen, 20. Oktober 2025 – Die LR Health & Beauty SE (die „Gesellschaft”) gab am 28. August 2025 ihre Absicht bekannt, Verhandlungen mit den Gläubigern (die „Anleihegläubiger“) der Anleihe 2024/2028 (ISIN: NO0013149658) (die „Anleihe“) bezüglich eines etwaigen Verstoßes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen, der die Gesellschaft verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein Verhältnis einer Nettoverschuldung zum EBITDA[1] von 4,50:1 (der „Leverage Covenant”) einzuhalten.

Heute hat der Vorstand der Gesellschaft die Verletzung des Leverage Covenant festgestellt und beschlossen, Gespräche mit einer Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stillhalteverpflichtung abzuschließen. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Interesse aller Beteiligten entschieden, das operative Geschäft zu priorisieren und am 30. November 2025 fällige Zinszahlungen zu stunden. Die Stillhalteverpflichtung soll deshalb unter anderem vorsehen, dass Anleihegläubiger aus einem Verstoß gegen den Leverage Covenant und aus einer Nichtzahlung von Zinsen einstweilen keine Rechte herleiten. Der Zweck der Stillhalteverpflichtung besteht darin, der Gesellschaft ausreichend Zeit zu verschaffen, um die Bewertung der derzeitigen Situation abzuschließen und einen angemessenen Aktionsplan für die Gesellschaft zu erstellen.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft heute auch entschieden, dass ein renommiertes Unternehmen mit der Erstellung eines Restrukturierungsgutachtens zur Unterstützung der Verhandlungen mit den Anleihegläubigern beauftragt werden soll und geeignete Maßnahmen zu identifizieren, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur des Konzerns nachhaltig zu verbessern und um Raum für Investitionen zu schaffen.

[1] EBITDA, wie in den Bedingungen für die Anleihe definiert, die auf der Website der Gesellschaft zu finden sind, https://ir.lrworld.com/de/anleihe/.

Donnerstag, 9. Oktober 2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der PAUL Tech AG zur Interessensbündelung auf

Die PAUL Tech AG hat angekündigt, die Inhaber der am 01.12.2025 fälligen Anleihe 2020/25 (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU) mit einem derzeit ausstehenden Nominalwert von 35 Mio. Euro kurzfristig zu einer Anleihegläubigerversammlung einzuladen, um über eine Laufzeitverlängerung um 12 Monate abzustimmen.

Die Emittentin erwartet in den kommenden zwölf Monaten eine deutliche Verbesserung der operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025 beschleunigten Roll-out des PAUL Net Zero-Produktes sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der Anleihe geschaffen wird.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber sowie eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in der Anleihegläubigerversammlung sowie möglichen weiteren Abstimmungen. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/paultech für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 09.10.2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!

Montag, 6. Oktober 2025

EV Digital Invest AG – Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 06. Oktober 2025. Über das Vermögen der EV Digital Invest AG (ISIN: DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W) ist mit heute veröffentlichtem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (Aktenzeichen 3605 IN 4639/25) vom 01. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in fortgeschrittenen Verhandlungen, den Geschäftsbetrieb bzw. wesentliche Betriebsteile an Dritte zu veräußern. Diese planen, das Geschäft unter einer anderen Marke fortzuführen und die bisherigen Anleger und deren Investitionen weiter zu betreuen. Die Investitionen der Anleger auf der Plattform sind von der Insolvenz nicht betroffen.