Bonn/Frankfurt a. M., 10. Juni 2013
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Walter Graf, Bad Kreuznach, mit Bescheid vom 18. April 2013 das weitere Erbringen des Finanztransfergeschäfts untersagt und ihm aufgegeben, das ohne Erlaubnis erbrachte Finanztransfergeschäft durch Rückzahlung noch nicht weitergeleiteter Gelder an die Einzahler unverzüglich abzuwickeln.
Herr Graf erbringt das Finanztransfergeschäft durch die Entgegennahme und auftragsgemäße Weiterleitung von Geldern im Zusammenhang mit dem Angebot des Offshore Multi Pension Plans („OMPP“).
Informationen über das „OMPP-Angebot“ erhält das Publikum von der META Unternehmenskonzepte GmbH, Bad Kreuznach, die die Registrierung, die Buchung von Verträgen oder die Verifizierung der Identität der Kunden im Zusammenhang mit dem OMPP-Angebot vornimmt. Der Transfer von Zahlungen der Auftraggeber an die OMPP-Zahlungsempfänger erfolgt lediglich formal über ihre Konten. Tatsächlich erfolgen die Zahlungen über Konten des Herrn Walter Graf. Da die META Unternehmenskonzepte GmbH in die unerlaubt erbrachten Finanztransfergeschäfte einbezogen ist, hat die BaFin ihr diese Tätigkeit mit Bescheid vom 18. April 2013 gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ZAG untersagt.
Quelle: BaFin
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