Dienstag, 21. April 2020

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Zu geringe Zinsen bei Riester-Verträgen von Sparkassen

Verbraucherzentrale geht rechtlich gegen Zinsanpassungsklauseln mehrerer Banken vor

· Bei zahlreichen Geldinstituten finden sich unzulässige Zinsanpassungsklauseln in diversen Varianten von Sparverträgen, darunter auch in Riester-Verträgen

· Viele Institute bieten Nachzahlungen an, allerdings nur den Kunden, die sich beschweren

· Mit mehreren Abmahnungen und Unterlassungsklagen unterstützt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte


Trotz klarer Vorgaben des Bundesgerichtshofs an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln in langfristigen Sparverträgen berechnen etliche Geldinstitute Zinsen weiterhin falsch. Gegen die Klauseln mehrerer Banken und Sparkassen geht die Verbraucherzentrale rechtlich mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vor.

„Die fehlerhafte Berechnung von Zinsen basiert auf der Verwendung unzulässiger Zinsänderungsklauseln. Dadurch werden auch Kunden von Riester Verträgen um die ihnen zustehenden Zinsen gebracht,“ sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bislang in 90 VorsorgePlus Riester-Verträgen von 16 Sparkassen fehlerhafte Zinsänderungsklauseln gefunden. Dadurch sind den Riester-Sparern nach Auffassung der Verbraucherzentrale Zinsgutschriften von im Mittel rund 1.880 Euro pro Sparvertrag vorenthalten worden. Nach Veröffentlichung einer Marktbeobachtung zum Thema Zinsanpassungsklauseln der Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr hat die Anzahl der Verbraucherbeschwerden deutlich zugenommen.

Einsicht oft nur nach Abmahnung

„Unsere Abmahnungen und Klagen helfen Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir fordern die Institute auf, von sich aus aktiv auf ihre Kunden zuzugehen, fehlende Zinsen nachzuzahlen und geltendes Recht endlich umzusetzen“, so Nauhauser weiter. Aktuell laufen mehrere rechtliche Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen verschiedene Institute. Lenken die Banken und Sparkassen nach einer Abmahnung nicht mit einer Unterlassungserklärung ein, reicht die Verbraucherzentrale Unterlassungsklage ein. In drei Fällen wurden diese bereits zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden, zwei weitere Verfahren müssen noch gerichtlich entschieden werden. Eine Übersicht über die laufenden Verfahren können Verbraucher hier einsehen: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/node/44307.

„In etlichen Urteilen hat sich der BGH bereits seit 16 Jahren mit rechtswidrigen Zinsanpassungsklauseln befasst,“ sagt Nauhauser, „umso unverständlicher ist es, dass die Banken ihr Verhalten nicht längst korrigiert haben. Wir werden uns weiterhin für betroffene Verbraucher einsetzen, damit sie bisher nicht gewährte Zinszahlungen endlich ausgezahlt bekommen.“ Rückenwind erhalten Verbraucher nun auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die im BaFin Journal 02/2020 mitteilte, gegen Missstände bei Zinsanpassungen vorgehen zu wollen. Am 22.04.2020 wird vor dem Oberlandesgericht Dresden außerdem die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig wegen fehlerhafter Zinsanpassung verhandelt.

Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Internetseite zahlreiche Informationen sowie einen Musterbrief, mit dem Verbraucher die Bank zur Nachberechnung auffordern können.

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