Sonntag, 1. Juli 2018

UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung Der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Quelle: BaFin

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