Freitag, 7. März 2014

MT-Energie beabsichtigt Änderung der Anleihebedingungen - SdK vertritt Anleiheinhaber

Die MT-Energie GmbH hat in einer Pressemitteilung vom 28. Februar 2014 angekündigt, ihre Anleihegläubiger zu einer am 1. April 2014 stattfindenden Gläubigerversammlung einzuladen. Hintergrund ist eine wirtschaftlich schlechtere als erwartete Entwicklung und ein dadurch angestoßener Restrukturierungsprozess. Auf der Gläubigerversammlung soll nach Angaben der Gesellschaft über die Änderung von zwei Punkten der Anleihebedingungen abgestimmt werden. Den Anleihegläubigern soll ein Verzicht auf die beiden Sonderkündigungsrechte bei Unterschreiten der Mindesteigenkapitalquote von 20 % und bei einem Kontrollwechsel vorgeschlagen werden.

Aus vorläufiger Sicht bestehen seitens der SdK keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Streichung des außerordentlichen Kündigungsrechts bei einem Kontrollwechsel. Dagegen hält die SdK einen Ausschluss des Sonderkündigungsrechts bei Unterschreiten der Mindestkapitaleigenquote von 20 % aus Anlegersicht für höchst problematisch.

Die SdK wird auf der Gläubigerversammlung am 1. April 2014 teilnehmen, und bietet allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese auf der Versammlung zu vertreten.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter http://www.sdk.org/mt-energie.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren zu lassen. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per
E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

Wir werden im Nachgang an die Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber über die Ergebnisse der Versammlung Bericht erstatten.

München, den 7. März 2014

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der MT-Energie GmbH!

Quelle: www.sdk.org

Donnerstag, 6. März 2014

SdK rät Inhabern von Anleihen der Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG zur Interessensbündelung

Das Amtsgericht Düsseldorf hat, auf Antrag des Unternehmens, mit Beschluss vom 25. Februar 2014 das Insolvenzeröffnungsverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering als vorläufigen Sachwalter bestellt. Dies sei nach Aussage des Unternehmens notwendig geworden, um das Unternehmen vor Vollstreckungs- und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger zu schützen. Daher sah die Gesellschaft laut eigenen Angaben keine Chance mehr, eine kurzfristige Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu realisieren.

Die Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG hat nach Kenntnis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) eine Anleihe (WKN A1K0YD) im Nennwert von ca. 45 Mio. Euro emittiert. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft keine Zinszahlungen und keine vollständige Rückzahlung des Nennwertes an die Anleiheinhaber erfolgen werden.

Aus den Erfahrungen zurückliegender Insolvenzverfahren ist es aus Sicht der SdK für die Inhaber der Anleihen der Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

Die SdK wird daher das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter http://www.sdk.org/zamek.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren zu lassen. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

München, den 5. März 2014

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Günther Zamek Prduktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG!
Quelle: www.sdk.org