Mittwoch, 22. Februar 2012

Norwegische Finanzmarktaufsicht warnt vor nicht zugelassener Paramount Financial Group

Warning against Paramount Financial Group

Finanstilsynet has been informed that Paramount Financial Group (address: Lindengasse 48 1070, Vienna, Austria) has approached Norwegian investors offering investment services. The company also offers services from a website paramountfg.com. Finanstilsynet wishes to make it clear that Paramount Financial Group is not authorised to provide investment services in Norway, and therefore lacks the licence required under Norwegian law. The company is consequently not subject to Finanstilsynet’s supervisory oversight, nor has Finanstilsynet approved the services offered by the company. Finanstilsynet therefore recommends investors not to enter into agreements with or transfer assets to Paramount Financial Group.

Finanstilsynet's registry (www.finanstilsynet.no/registry) gives details of all companies authorised to offer investment services in Norway. A list (not complete) of companies operating in the market without a licence can be found on Finanstilsynet's website (www.finanstilsynet.no/markedsadvarsler/).

Dänische Finanzmarktaufsicht warnt vor HadleyRichards

Warning against HadleyRichards

The Danish Financial Supervisory Authority has been informed that HadleyRichards unsolicited has offered to carry out financial services. The company's homepage is www.hadleyrichards.com and the company is using the following address: Shinjuku Monolith 12F, 2-3-1 Nishi-Shinjuku, Shinjuku-ku, 163-0913, Tokyo, Japan.

HadleyRichards does not have authorization from the Danish Financial Supervisory Authority in accor-dance with the Financial Business Act to carry out such services in Denmark.

The company has not been notified in Denmark from any foreign Financial Supervisory Authority.

Companies which are authorized to carry out financial services in Denmark can be found in the data-base "Companies under supervision".

Belgische Finanzmarktaufsicht warnt vor Lakepont Capital Advisors, Browell Limited und IRS Clearing Consultancy

Die belgische Finanzmarktaufsicht (Financial Services and Markets Authority) warnt vor mehreren nicht als Finanzdienstleistungsunternehmen zugelassenen Firmen:

Warning against Lakepointe Capital Advisors / Browell Limited / IRS Clearing Consultancy

The Financial Services and Markets Authority (FSMA) warns the public against the activities of Lakepointe Capital Advisors, Browell Limited and IRS Clearing Consultancy, three companies that act in concert and claim to provide investment services.

None of these three companies is an authorized investment firm in Belgium. They are therefore not allowed to offer investment services in or from within Belgium.

The FSMA thus advises against responding to any offers of financial service made by Lakepointe Capital Advisors, Browell Limited and IRS Clearing Consultancy and against transferring any money to an account these companies might mention.

Lakepointe Capital Advisors claims to be established at Level 10 The Plaza, 100 Old Hall Street, Liverpool, L39QJ, United Kingdom.

Browell Limited claims to be established at 16/Fn Sterling Centre, 11 CHEUNG, YUE Street, CHEUNG SHA WAN, HK – KOWLOON, HONG KONG.

IRS Clearing Consultancy claims to be established at CBC BLDG Business Center, 66766 Paseo de Roxas, Makati, PH – PHILIPPINES.

Would you like to enquire more generally as to the regularity of a transaction being proposed? If so, please consult the Consumers page on the FSMA website (www.fsma.be) or contact the 'Relations with Consumers of Financial Services' department (tel.: +32 2 220 59 10; email address: peri(at)fsma.be).

Belgische Finanzmarktaufsicht warnt vor Goldwater Global Management

Warning against Goldwater Global Management / Belgian Financial Services Agency / Belgian Commodities and Futures Exchange

The Financial Services and Markets Authority (FSMA) warns the public against the activities of Goldwater Global Management, a company that claims to offer investment services.

The FSMA also warns against the activities of the ‘Belgian Financial Services Agency’ and the ‘Belgian Commodities and Futures Exchange’, which improperly claim to be a Belgian financial supervisor and a Belgian stock exchange respectively.

Goldwater Global Management is not an authorized investment firm in Belgium. It is therefore not allowed to provide investment services in or from within Belgium.

The FSMA thus advises against responding to any offers of financial service made by Goldwater Global Management and against transferring money to any account number they might mention.

Goldwater Global Management claims to be established at “134 - 136 Avenue des Vaillants 12, Brussel”.

In its communications, Goldwater Global Management refers to the Belgian Financial Services Agency and the Belgian Commodities and Futures Exchange.

The Belgian Financial Services Agency improperly presents itself as a Belgian financial supervisor. The Belgian Commodities and Futures Exchange improperly presents itself as a Belgian stock exchange. They use the websites www.belgianfsa.org and www.bcfex.com respectively.

These institutions appear to be used as a cover to give the impression that investments offered to the public by persons who do not have the necessary authorization are reliable. The FSMA warns against investments offered to the public by companies that claim to be recognized by the Belgian Financial Services Agency and/or the Belgian Commodities and Futures Exchange.

Would you like to enquire more generally as to the regularity of a transaction being proposed? If so, please consult the Consumers page on the FSMA website (www.fsma.be) or contact the 'Relations with Consumers of Financial Services' department (tel.: +32 2 220 59 10; email address: peri(at)fsma.be).

PARTNER&CO pusht Baranco Gold-Aktien

Mittels unverlangter Telefonanrufe empfiehlt die angeblich in London sitzende Firma PARTNER&CO (http://partnerundco.com) derzeit massiv Aktien der Firma Baranco Gold Inc. (www.baranco-gold.com). Die Baranco-Aktien (WKN: A1J SCQ) werden lediglich in Frankfurt gehandelt, allerdings nur mit minimalen Umsätzen. Vor wenigen Tagen lag der Kurs noch bei einem Cent, aktuell schon bei EUR 0,195. Der freundliche Telefonverkäufer erzählte sogar etwas von 30 Cent und einem Kursziel von einem Euro. Ob es im brasilianischen Urwald tatsächlich eine Goldmine gibt, die diese Verhundertfachung des Kurses rechtfertigen könnte? Laut Webseite ist bislang nur der Erwerb geplant. Warum wird auf der Webseite kein einziges Vorstandmitglied oder wenigstens ein Mitarbeiter genannt? Angeblich soll das "Management- und Operations-Team" von Baranco aus "Profis" bestehen (die wohl lieber ungenannt bleiben wollen).

RA Martin Arendts

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Nachtrag 23. Februar 2011:

Heute meldete sich der für "Sicherheit" zuständige Mitarbeiter der Firma PARTNER&CO wegen des obigen Blogbeitrags (leider ohne angezeigte Telefonnummer). Auch auf mehrere Nachfragen konnte er leider nicht mitteilen, wo die Firma PARTNER&CO im Handelsregister eingetragen ist, welche Rechtsform sie hat und wer die zuständige Aufsichtsbehörde ist. Man sei halt in London, da dort die Steuern und Gebühren günstiger seien und die Bezahlung besser sei. Man habe mehr als 200 Mitarbeiter und verdiene nur an der Gewinnbeteiligung. Von Anlagebetrug oder Marktmanipulation wollte er daher nichts hören.

Bei Baranco Gold handele es sich um eine von mehreren "Visieraktien", d.h. Aktien, die man im Visier habe und laufend beobachte. Auch auf mehrere Nachfragen konnte er jedoch keine Angaben zu dem Umsätzen von Baranco Gold machen. Deren Geschäftsbericht gebe es nur für langjährige Kunden, d.h. Kunden, die mehr als fünf Jahr dabei seien. Die Geschäftsaussichten seien jedoch sehr gut. In der nächsten Woche gebe es "Neuigkeiten". Der gestrige Mitarbeiter sei mit seinem Kursziel von einem Euro "konservativ" gewesen. Er rechne mit einem Kurs von EUR 2,50 je Baranco Gold-Aktie zum Jahresende 2012.

Baranco Gold notiert in Frankfurt derzeit bei EUR 0,24 (allerdings nur bei einem Umsatz von EUR 240,-), in Berlin sogar bei EUR 0,348 (bei einem Umsatz von EUR 348,-, d.h. ebenfalls 1.000 Stück). Die von PARTNER&CO als Anlagesumme empfohlenen EUR 30.000,- bis EUR 50.000,- dürften daher nur schwer im Markt unterzubringen sein.

Donnerstag, 16. Februar 2012

Europäische Wertpapieraufsicht ESMA warnt vor Forex Trading über nicht zugelassene Firmen

ESMA (die European Securities and Markets Authority)
- warnt Investoren vor Geschäftsbeziehungen mit nicht zugelassenen Unternehmen, die Forex-Investitionen anbieten, und
- macht Privatanleger auf die mit Forex-Trading verbundenen wesentlichen Risiken aufmerksam.

Wesentliche Punkte

- Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Prüfen Sie nach, ob das Unternehmen die erforderlichen Zulassungen besitzt.
- Setzen Sie kein Geld aufs Spiel, dessen Verlust Sie nicht verschmerzen können! Ihr etwaiger Verlust könnte größer sein als Ihre ursprüngliche Investition.
- Halten Sie sich vor Augen, dass manche Produkte bzw. angebotenen Dienstleistungen irreführend sein könnten!
- Machen Sie sich schlau und informieren Sie sich über die damit verbundenen Risiken!

Warum erlässt die ESMA diese Warnmeldung?

1. In manchen EU-Ländern ist uns ein Anstieg an nicht zugelassenen Unternehmen aufgefallen, die Transaktionen (bzw. Handelsplattformen) mit Währungsderivaten am Forex-Markt anbieten (z.B. Differenzgeschäfte [contracts for difference - CFDs], Devisentermingeschäfte [FX forwards] und Devisenkassageschäfte [rolling spot contracts]). Wir warnen daher Investoren, Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen einzugehen, die über keine Zulassung für das Anbieten von Forex-Investitionen verfügen.
2. Außerdem machen wir auch Privatanleger auf die mit Forex Trading verbundenen wesentlichen Risiken aufmerksam.

Was sind Forex-Investitionen (FOReign EXchange) bzw. was ist Forex Trading?

3. Beim Devisenmarkt (auch Forex-Markt, FX-Markt oder Währungsmarkt genannt) handelt es sich um einen globalen Finanzmarkt, auf dem alle Währungen der Welt gehandelt werden. Genauer gesagt ist der Devisenmarkt ein internationales Netzwerk, das über keinen festen, physischen Standort verfügt (d.h. dezentralisiert ist), und ein OTC-Markt („over the counter“ bzw. außerbörslich), auf dem Makler und Händler (Intermediäre) direkt miteinander verhandeln.
4. Forex-Marktteilnehmer (z.B. Banken, Wertpapierfirmen, Hedgefonds, private Devisenmakler und Sie, als Privatanleger) kaufen, verkaufen und handeln mit Währungen. Sofern Sie Zugriff auf einen Computer und das Internet haben, können Sie bereits mit einem geringen Betrag mittels verschiedener Online-Handelsplattformen, die Forex Broker zur Verfügung stellen, einfach am Markt teilhaben.
5. Investitionen am Devisenmarkt sind - wie auch jede andere Investition in komplexe bzw. volatile Produkte - für den unvorsichtigen oder risikoscheuen Investor nicht geeignet. Wenn Sie ein Privatanleger sind und eine Teilnahme an diesem Markt in Erwägung ziehen, sollten Sie den Markt auch gut verstehen und sich der mit dem Devisenhandel verbundenen wesentlichen Risiken bewusst sein, damit Sie eine fundierte Investitionsentscheidung fällen können.
6. Sollten Sie auch nur die leisesten Zweifel haben, konsultieren Sie einen professionellen Finanzberater, der unabhängig vom Forex Broker agiert und dem Sie vertrauen.

Warum sollten Investoren Geschäftsbeziehungen mit nicht zugelassenen und nicht regulierten Unternehmen vermeiden?

7. Viele Unternehmen bzw. Forex Broker bieten legal Forex-Dienstleistungen und -Produkte an. Manche Unternehmen sind jedoch nicht reguliert bzw. verfügen über keine Zulassung, derartige Dienstleistungen oder Produkte anzubieten (dies schließt Handelsplattformen mit ein).
8. Wenn Sie einen Online-Forex Broker suchen oder von Unternehmen oder Einzelpersonen kontaktiert werden, die derartige Produkte oder Dienstleistungen anbieten, könnten Ihnen einige unter-kommen, die keine Angaben darüber machen, ob sie reguliert sind bzw. könnten diese auch fälschlicherweise angeben, dass sie registriert, zugelassen oder reguliert sind. Manche von ihnen geben sogar an, von der ESMA registriert, zugelassen oder beaufsichtigt zu sein. Die Europäische Wertpapier- und Markt-Aufsichtsbehörde ist jedoch für die Zulassung oder Regulierung von Maklern oder jedweder anderen Art von Wertpapierfirmen nicht zuständig. Dafür sind die Aufsichtsbehörden in den einzelnen EU-Ländern zuständig.
9. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass immer wieder unerlaubte Geschäfte angeboten werden! Bevor Sie ein Engagement eingehen, prüfen Sie bei der in Ihrem Land zuständigen Aufsichtsbehörde, ob der Makler gelistet bzw. registriert ist und über eine Zulassung für das Anbieten dieser Produkte und Dienstleistungen verfügt.
10. Viele Aufsichtsbehörden führen Listen von Unternehmen (bzw. Webseiten), die Forex-Investitionen ohne Zulassung anbieten.
11. Wenn ein Unternehmen nicht zugelassen (bzw. reguliert) ist, muss es Regeln des Anlegerschutzes nicht befolgen, darunter fallen z.B. Schutz des Kundenvermögens, verständliche Informationen, Offenlegung von Risiken, Eignung und Beschwerdemanagement. Sollte es zu unliebsamen Entwicklungen kommen, haben Sie in dem Fall auch keinen Zugang zu Beschwerdeverfahren (Finanzombudsmann) oder Anlegerentschädigungssystemen.

Welche wesentlichen Risiken sind mit privatem Devisenhandel verbunden?

Komplexität

12. Nicht alle Forex-Transaktionen sind einfach zu verstehen! Wenn Sie die Komplexität mancher Transaktionen mit Währungsderivaten nicht durchschauen, sollten Sie Vorsicht walten lassen.
13. Bevor Sie sich zu einem Handel entschließen, sollten Sie sich sorgfältig überlegen, was Ihre Investitionsziele sind und wie hoch Ihr Erfahrungsschatz sowie Ihre Risikobereitschaft ist.

Volatilität

14. Wechselkurse schwanken je nach verschiedenen Faktoren, darunter fallen z.B. das politische Umfeld, Zinsen, Währungspolitik und Inflation. Wechselkursschwankungen sind nicht vorhersehbar und der Markt könnte sich auch plötzlich in eine Richtung entwickeln, die Ihren Interessen zuwiderläuft, was sich auf Ihren Forex-Kontrakt bzw. einhergehende potenzielle Gewinne oder Verluste auswirkt.

Leverage

15. Um den Handel aufzunehmen, hinterlegen Sie bei Ihrem Forex-Broker einen Betrag (auch Margin, Konto oder Depot genannt). Schon mit einem geringen Betrag können Sie große Summen am Devisenmarkt handeln. Der Grund dafür ist der, dass manche Devisenprodukte einen hohen Leverage (Hebel) haben.
16. Je geringer der hinterlegte Betrag in Bezug auf den zugrundeliegenden Wert des Kontrakts, desto größer ist der Leverage. Und je höher der Leverage, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie Ihre ge-samte Investition verlieren, wenn sich der Wechselkurs in eine unvorhergesehene Richtung entwickelt.
17. Bevor Sie eine Investition mit Leverage eingehen, sollten Sie bei Ihrem Forex Broker nachfragen, was im Falle eines Verlusts mit Ihrer Investition passiert. Es ist äußerst wichtig sich dessen bewusst zu sein, dass ein Leverage zwar die Erträge aus Ihrer Investition erhöhen, jedoch andererseits Ihre Verluste auch vergrößern kann. Denn es besteht das Risiko, dass Sie einen Teil Ihres ursprünglichen Investitionsbetrags, den gesamten Betrag oder sogar mehr als den investierten Betrag verlieren könnten!
18. Wird ein Verlust erzielt, dann könnte Ihr Forex Broker zur Abwicklung der Investition berechtigt sein, was dazu führt, dass Sie Ihren Leverage-Margin verlieren und sich Ihre Kosten für die Investition deutlich erhöhen.
19. Ein Beispiel: Sie investieren € 100,- mit einem Leverage von 200. Wenn der Wert Ihrer Investition um 10 % zurückgeht, dann verlieren Sie € 2.000,- (10 % von 100 multipliziert mit 200). Zusätzlich könnten Transaktions- und/oder Finanzierungsgebühren anfallen.

20. Es deutet vieles darauf hin, dass in einigen EU-Ländern Privatanleger erhebliche Verluste auf diesem Markt erleiden mussten. Sie sollten daher kein Geld investieren, dessen Verlust Sie nicht verschmerzen könnten.

Werbekampagnen

21. Wie auch bei jedem anderen Finanzprodukt ist es wichtig, dass Sie das Werbematerial sowie den Vertrag bzw. andere Rechtsdokumente sorgfältig studieren. Lassen Sie Vorsicht walten: Manche Anzeigen können irreführend sein und Sie ermutigen wollen, eine Investition zu tätigen, ohne Sie über die Risiken oder Gebühren aufzuklären. Trainingsangebote oder der Handel mit „virtuellen Portfolios“ könnten Sie auch zu einer Investition verleiten. Manche Forex Brokers locken auch mit Werbeangeboten wie: „Eröffnen Sie noch im November ein Konto und holen Sie sich 10 % Cashback von bis € 500,-. Bewerben Sie sich gleich jetzt!“ Schenken Sie angeblichem Gratisgeld keinen Glauben!
22. Vergessen Sie nicht, dass alle Finanztransaktionen mit einem gewissen Risiko verbunden sind. Nichts ist „sicher“, dafür könnten Sie auch Ihr ganzes Geld verlieren. Lassen Sie sich nicht zu einer Investition verleiten , wenn Sie Forex Trading nicht voll und ganz verstehen!

Internethandel

23. Wenn Sie elektronische Online-Plattformen für Forex Trading verwenden, sollten Sie sich vor Software in Acht nehmen, die Forex-Transaktionen automatisch ausführt. Sie könnten die Übersicht über die ausgeführten Transaktionen verlieren.
24. Lassen Sie auch Vorsicht walten, wenn Sie vor Beginn eines Forex Tradings aufgefordert werden, Ihre Kreditkartendetails bekanntzugeben. Ihr Kreditkartenkonto könnte ohne Ihre Zustimmung belastet werden und es könnte sich in der Folge als sehr schwierig gestalten, Ihr Geld zurückzufordern.

Weitere Informationen

25. Wenn Sie Fragen haben oder Zweifel hegen, sollten Sie die in Ihrem Land zuständige Aufsichtsbehörde kontaktieren. Eine Liste aller nationalen Aufsichtsbehörden inkl. URLs finden Sie auf unserer Website.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit KAYABAS HEADQUARTERS

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Jänner 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

KAYABAS HEADQUARTERS
mit angeblichem Sitz in
Kayabas Level 25,
One Raffles Quay, South Tower,
Singapore 048583
www.kayabas.com
E-mail: info(at)kayabas.com
Tel: +65 6491 5214
Fax: +65 6491 5215

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) noch die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007) gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit Mizuho Holdings Headquarters

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18. Jänner 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

Mizuho Holdings Headquarters
mit angeblichem Sitz in
6 Battery Road #12-01
Singapore. 049909
Telephone +65 6491 5117
Fax +65 6491 5191
www.mizuho-holdings.com
Email info(at)mizuho-holdings.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit LUX Investment Group

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. Jänner 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

LUX Investment Group
mit angeblichem Sitz in
6 Boulevard Konrad Adenauer
Luxembourg
Tel: +352 208 809 68
Fax: +352 246 113 27
Email: mail(at)luxig.lu
Internet: www.luxig.lu

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit LCB (London City Broker) International, Inc.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 11. Februar 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

LCB (London City Broker) International, Inc.
mit angeblichem Sitz in
4th Floor, 100 New Bond Street
Mayfair, London W1S 1 SP
Großbritannien
www.lcbroker.net
info(at)lcbroker.net
Tel: +44 (0) 207 692 8248
Fax: +44 (0) 207 692 8249

sowie:
280 Madison Avenue, #912 – 9th
Floor New York, NY 10016
Tel: +1 212 252 44648
USA

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007) nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit Grand Financial Management

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 11. Februar 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

Grand Financial Management
mit angeblichem Sitz in
1140 Broadway
New York
NY 10001
Tel 1 646 918 8806
Fax 1 646 862 9519
E-Mail: info(at)grandfinancialmgmt.com
Website: www.grandfinancialmgmt.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

FIVV AG: Direkt auf die härteste Währung der Welt setzen

München, 15. Februar 2012 – Der unabhängige Münchner Vermögensverwalter FIVV AG bietet Kunden ab sofort eine Rundumbetreuung bei der Eröffnung eines Renminbi-Kontos in China an. Er verweist dabei auf den neuen Rechtsrahmen, der es auch Ausländern ohne festen Wohnsitz erlaubt, in China ein Girokonto zu eröffnen und Festgeld anzulegen. Dieser Service dürfte bundesweit bislang einmalig sein.

Der Vermögensverwalter organisiert auf Wunsch Visum, Flug und Hotel. Er bietet aber vor allem Begleitung und fachkundige Unterstützung beim Banktermin vor Ort. Kunden erfahren, wie sie Zahlungsströme nach der Kontoeröffnung online abwickeln können.

Was in Europa denkbar einfach ist, dürfen Ausländer ohne festen Wohnsitz in China erst seit Kurzem: ein Girokonto eröffnen oder Festgeld anlegen. Summen bis zu 50.000 US-Dollar können hier pro Jahr eingezahlt werden. Andreas Grünewald, Vorstand und Gründer der FIVV AG, ist selbst Besitzer eines Privatkontos bei einer großen chinesischen Bank in Beijing. Dabei kamen ihm seine langjährigen Ortskenntnisse zugute. So eröffnete die FIVV AG als erster deutscher unabhängiger Vermögensverwalter bereits 2005 eine Repräsentanz in Beijing.

„Wir sind überzeugt, dass eine Beimischung von Renminbi für Anleger attraktiv ist“, sagt Grünewald. Aufgrund des zunehmenden Handels steigt die Bedeutung Chinas. Angesichts der anhaltenden Schuldenkrise in Europa erscheint zudem ein Konto in der Region attraktiv, die über das stärkste Wirtschaftswachstum und die höchsten Währungsreserven der Welt verfügt. Anleger können schon jetzt mit höheren Zinsen als im Euroraum rechnen.

„Mittelfristig ist zudem eine Aufwertung der chinesischen Währung zu erwarten“, sagt Grünewald. Noch lege die Regierung den Wechselkurs weitgehend fest, doch spätestens bis 2020 solle Shanghai zum globalen Finanzzentrum ausgebaut sein. Dies sei nur mit einer Freigabe der Währung möglich, die als unterbewertet gilt. „Der Renminbi dürfte in den nächsten Jahren um durchschnittlich fünf Prozent per annum zulegen“, so Grünewald.

www.fivv.de