Montag, 22. November 2010

Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor Randall & Gibson

Wien, 19/11/2010

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19. November 2010 teilt die FMA daher mit, dass die

Randall & Gibson Partnership Company
131 Dartmouth Street
Boston, MA 02116
USA
http://www.randallandgibson.com/
Phone: 00 1 781 654 0998
Fax: 00 1 781 658 2009

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007), ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Sonntag, 21. November 2010

BaFin: Erste Registrierung für Ratingagentur in Europa

Die BaFin hat heute die Euler Hermes Rating GmbH als erste Ratingagentur registriert. Grundlage ist die EU-Verordnung über Ratingagenturen, die im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getreten ist.

„Wir haben das erste Registrierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen“ sagt Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor der BaFin-Wertpapieraufsicht. Die BaFin habe in dem Verfahren eng mit CESR, dem Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden, zusammengearbeitet. Durch die Verordnung werden Ratingagenturen erstmals einer staatlichen Aufsicht unterstellt. Kern der europäischen Verordnung ist das so genannte Registrierungsverfahren. Hierbei wird einer Ratingagentur nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen eine Genehmigung für die Ausübung von Ratingtätigkeiten erteilt, die EU-weit gültig ist. Bereits tätige Ratingagenturen mussten zwischen dem 7. Juni und dem 7. September 2010 einen Registrierungsantrag stellen, um im Gebiet der Europäischen Union weiterhin Bonitätsratings abgeben zu dürfen. Die Euler Hermes Rating GmbH hatte den Antrag auf Registrierung bereits zu Beginn der Übergangsfrist gestellt.

Zuständig für die Registrierung und die Beaufsichtigung der Ratingagenturen in Deutschland ist – bis zur Übertragung auf die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) - die BaFin. Die EU-Verordnung schreibt den Ratingagenturen strenge Verhaltens- und Organisationsregeln vor. Insbesondere müssen sie umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte bei ihrer Tätigkeit zu verhindern bzw. gering zu halten. Weiterhin dürfen registrierte Agenturen nicht gleichzeitig Beratungs- und Ratingdienstleistungen für ein Unternehmen erbringen. Für Ratinganalysten wird zudem ein Rotationsprinzip eingeführt. Ratingagenturen müssen künftig der Aufsicht regelmäßig Auskunft über ihre Arbeitsmethoden, Modelle und ihre Eignerstruktur geben. In die Bewertungsmodelle selbst dürfen die Aufseher jedoch nicht eingreifen.

Bonn/Frankfurt a.M., den 16. November 2010

BaFin untersagt der Lance Futures die Anlagevermittlung und untersagt gleichzeitig der FFSA, an der Anbahnung der unerlaubten Geschäfte mitzuwirken

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Lance Futures mit Bescheid vom 9. November 2010 das unerlaubte Erbringen der Anlagevermittlung untersagt. Gleichzeitig hat sie der Frankfurt Financial Supervisory Authority untersagt, an der Anbahnung der unerlaubten Geschäfte der Lance Futures mitzuwirken.

Die Mitarbeiter der Lance Futures rufen unaufgefordert Personen an, um sie zum Erwerb von Goldoptionen zu bewegen. Dadurch betreibt die Lance Futures die Anlagevermittlung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Lance Futures gibt auf ihrer Internetseite an, in der Mainzer Landstraße 10-14, in 25629 Frankfurt am Main ansässig zu sein. Die angegebene Postleitzahl ist falsch und die Hausnummer existiert in der angegebenen Form nicht. Die Lance Futures ist nicht im Handelsregister eingetragen und legt ihre Rechtsform nicht offen.

In den Telefongesprächen verweisen die Anrufer der Lance Futures den potentiellen Kunden darauf, dass er sich auf der Internetseite der Frankfurt Financial Supervisory Authority (FFSA) davon überzeugen könne, dass es sich bei Lance Futures um ein lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut handele.

Die FFSA, behauptet, die zentrale deutsche Finanzaufsichtsbehörde zu sein. In der Bundesrepublik Deutschland existiert jedoch keine Aufsichtsbehörde mit der Bezeichnung "Frankfurt Financial Supervisory Authority". Eine Anschrift oder Telefonnummer ist auf ihrer Internetseite nicht angegeben.

Die FFSA ist in die Anbahnung der unerlaubten Geschäfte der Lance Futures dadurch einbezogen, dass sie gegenüber potentiellen Anlegern bestätigt, dass die Lance Futures ein in der Bundesrepublik Deutschland lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut sei. Diese Tätigkeit ist ihr mit Verfügung vom 9. November 2010 untersagt worden.

Nachdem auf Veranlassung der BaFin die Internetseiten www.lancefutures.com und www.ffsauthority.com nicht mehr erreichbar waren, registrierten die Lance Futures und die FFSA folgende Internetadressen für die bisherigen Inhalte der Internetseiten unter www.lance-futures.com und www.ffs-authority.com. Auch diese Seiten können nicht mehr aufgerufen werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Verantwortlichen mit erneut geänderten Internetadressen versuchen werden, ihre illegalen Geschäfte fortzuführen.

Die Bescheide sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 17. November 2010

Dienstag, 9. November 2010

quirin bank und VDH gründen Berufsverband deutscher Honorarberater

Berlin - Die quirin bank und der Verbund deutscher Honorarberater (VDH) bündeln ihre Kräfte und gründen den Berufsverband Deutscher Honorarberater (BDVH).

Sie vertreten damit die Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. “Es ist höchste Zeit, die durch Provisionen verursachten Fehlanreize im Finanzdienstleistungsmarkt endlich abzuschaffen und für die Verbraucher mehr unabhängige Beratungsleistungen anzubieten. Dafür setzt sich der Berufsverband deutscher Honorarberater nachdrücklich ein”, so der Vorsitzende des Verbandes, Karl Matthäus Schmidt, auf der Leitveranstaltung der Honorarberater am 3. November in Frankfurt. Die durch Fehlberatung entstandenen Schäden in Milliardenhöhe seien Teil eines provisionsgetriebenen Systems, das in Deutschland nach wie vor dominiere. Die Honorarberatung als Alternative, die für eine verbraucherorientierte Finanzberatung im Kundeninteresse stehe, müsse endlich den Stellenwert bekommen, der ihr gebühre. Das revolutionäre Geschäftsmodell besteht darin, dass der Verbraucher eine offene Gebühr für die Finanzberatung zahlt. Die in der Finanzbranche üblichen Kick-backs, versteckten Provisionen und der Vertrieb bestimmter Produkte entfallen komplett. Das kostet den Verbraucher oft weniger als die klassische Provisionsberatung.

Doch trotz zunehmender offener Kritik breiter Bevölkerungsschichten am Fehlverhalten herkömmlicher Banken und Finanzvertriebe, kümmert sich die Politik noch zu wenig um alternative Geschäftsmodelle, wie die Honorarberatung. “Das wollen wir mit dem Berufsverband deutscher Honorarberater ändern, ” so Gründungsmitglied und stellvertretender Vorsitzender Dieter Rauch. “Zielsetzung ist es, die Dringlichkeit des Themas im Bewusstsein der politischen Entscheidungsträger zu verankern und als erstes für ein einheitliches, gesetzlich festgeschriebenes Berufsbild des Honorarberaters in Deutschland zu sorgen.” Darüber hinaus gehören die steuerliche Absetzbarkeit von Honoraren und die Zertifizierung von Aus- und Weiterbildungslehrgängen zu den wesentlichen Zielen des Verbandes. Mitglieder können ab sofort juristische oder natürliche Personen und Personengesellschaften werden, die kompetente Finanz- und /oder Versicherungsleistungen anbieten und sich an den vom Verband formulierten Kodex der Honorarberatung halten.

Über die quirin bank:
Als erste Honorarberaterbank Deutschlands betreibt die quirin bank AG Bank- und Finanzgeschäfte in drei Geschäftsfeldern: Anlagegeschäft für Privatkunden (Private Banking), Beratung bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigenkapitalbasis für mittelständische Unternehmen (Investment Banking) sowie Mandantengeschäft (Business Process Outsourcing). Das Finanzinstitut ist 1998 gegründet worden, hat seinen Sitz in Berlin und betreut gegenwärtig knapp 7100 Kunden mit einem Anlagevolumen von knapp 2,0 Mrd. Euro. Im Segment Private Banking bietet die quirin bank vermögenden Anlegern ein neues Betreuungskonzept, das auf völliger Kostentransparenz und Rückvergütung aller offenen und versteckten Provisionen beruht. Mit einer monatlichen Grundgebühr sind alle Kosten abgedeckt. Darüber hinaus ist die Bank am Anlageerfolg beteiligt.

Über den VDH:
Die im Jahr 2000 gegründete VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) ist der führende Service- und Solutionsprovider für die Honorarberatung in Deutschland. Er hat in den letzten Jahren maßgeblich das Berufsbild des Honorarberaters geformt und weiter entwickelt. Zu seinen mehr als 370 angeschlossenen Partnerunternehmen mit über 1.300 Beratern zählen Privatbanken, Vermögensverwalter, Financial Planner und freie Berater. Der VDH etablierte in den letzten zehn Jahren durch den Aufbau der gesamten Infrastruktur die Honorarberatung in Deutschland. Hierzu zählen die MiFID- und VVG-konforme Beratungstechnologie, Abrechnungssysteme inkl. der automatisierten Erstattung von Kickbacks, Vertragsmuster, Honorarmodelle und -Ordnung, sowie die gesamte Honorar-Produktwelt mit mehr als 250 Produktgebern. Die Entwicklung des Berufsbildes “Honorar-Berater” zum Standesberuf gehört zu den erklärten Zielen des VDH.”

Montag, 8. November 2010

"Die 10 Gebote der Geldanlage"

1.Definieren Sie Ihr Anlageziel und Ihre Mittel genau!

2.Lassen Sie sich bei der Beratung und beim Kauf nicht drängen!

3.Fragen Sie bei Unsicherheiten oder Erklärungsbedarf nach oder ziehen Sie einen zweiten Anbieter zu Rate!

4.Fragen Sie solange bis Sie das Produkt verstehen!

5.Seien Sie bei Versprechen zu hoher Erträge vorsichtig!

6.Lassen Sie sich nicht auf Telefonwerbung ein, beenden Sie unerwünschte Telefonanrufe zum Zwecke der Geschäftsanbahnung sofort!

7.Seien Sie vorsichtig bei Informationen, die Sie aus Börse-„chat-rooms“ oder Online- Newslettern erhalten, da Sie in der Regel nicht wissen, wer die Information liefert und welche Ziele er damit verfolgt; oft erweisen sich diese Anlageempfehlungen als Falschauskünfte, um durch Beeinflussung des Kurses einen persönlichen Gewinn zu erzielen; kontrollieren Sie daher eine Informationsquelle, bevor Sie eine Investition tätigen!

8.Prüfen Sie den Firmensitz und ob ein Prospekt nach dem Kapitalmarktgesetz erstellt wurde!

9.Fertigen Sie über Beratungsgespräche und Auftragserteilungen sofort Protokolle an. Nehmen Sie Zeugen zum Gespräch mit bzw. lassen Sie sie bei Telefongesprächen mithören.

10.Niemals die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten am Kapitalmarkt überschätzen!

Quelle: Österreichische Finanzmarktaufsicht

Sonntag, 7. November 2010

Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt vor Tortola Capital

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Oktober 2010 teilt die FMA daher mit, dass die

Tortola Capital
Dépület, Gábor Dénes
1117 Budapest
Ungarn
http://www.tortolacapital.com/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) noch die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007) gestattet.

Montag, 1. November 2010

SdK fordert transparente und werterhaltende Durchführung der Liquidation des DEGI Europa

Plattform für betroffene Anleger eingerichtet

Mit der am 22. Oktober 2010 gemeldeten Ankündigung der Aberdeen Asset Management AG Deutschland steht nun nach dem KanAm US-Grundinvest die Auflösung des zweiten offenen Immobilienfonds, des DEGI Europa, auf der Agenda. Waren es bisher vor allem vorübergehende liquiditätsbedingte Fondsschließungen unter denen Anleger zu leiden hatten, so besteht für einige Fonds nunmehr anscheinend keine positive Fortführungsprognose mehr. Die Krise dieser Anlageklasse spitzt sich weiter zu. Die SdK nimmt dies zum Anlass, die Installation transparenter und am Anlegerschutz orientierter Verfahrensregeln für derartige Situationen zu fordern und konkret durchzusetzen.

Es kann nicht allein Sache der Geschäftsführung eines offenen Immobilienfonds sein - wie jetzt im Falle DEGI Europa postuliert -, die Belange des Anlegerschutzes sicherzustellen. Dies sollten vielmehr professionelle Anlegerschützer übernehmen. Die SdK wird zunächst für die betroffenen Anleger eine Plattform zur Verfügung stellen und fordert diese auf, sich für ihren kostenlosen Newsletter einzutragen (Eine E-Mail an info@sdk.org mit dem Stichwort Degi ist hierfür ausreichend).

Im Weiteren ist folgendes geplant:

Wir werden versuchen, auf folgende Aspekte der Abwicklung Einfluss zu nehmen: wertschonende Durchführung der Immobilienverkäufe, wirkliche Gleichbehandlung aller Anleger, angemessene Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen, Offenlegung und situationsbedingte Absenkung der Verwaltungs- und Veräußerungsgebühren sowie der Nebenkosten, Zugänglichmachung der Bewertungsgutachten und anderes mehr.

Darüber hinaus werden wir uns beim Gesetzgeber für die Einführung eines wirksamen Mitspracherechtes der Anleger in einem derartigen Liquidationsverfahren einsetzen.

Zum Hintergrund:

Dem seit etwa zwei Jahren geschlossenen DEGI Europa gelang es trotzt zwischenzeitlich vorgenommener, umfangreicher Bewertungskorrekturen beim verwalteten Immobilienvermögen (allein minus 23,7% im laufenden Jahr)bisher nur im überschaubaren Rahmen Immobilien zu veräußern und damit gut 30% Liquidität für rückgabewillige Anleger zu generieren. Eine Größenordnung, die nach Aussage des Fondsmanagements für eine "nachhaltige" Wiedereröffnung nicht ausreiche und damit nach Ablauf der gesetzlichen Schließungsfrist quasi zwingend in die nun eingeleitete Liquidation münde. Dies ist aus Sicht der Sicht der Anleger extrem ärgerlich. Um so wichtiger ist, dass wenigstens bei der Abwicklung präzise und transparent gearbeitet wird.

München, 22. Oktober 2010
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK selbst und an dieser Pressemeldung beteiligte Personen halten Anteile am DEGI Europa.

Quelle: www.sdk.org

Pressekontakt: Lars Labryga, labryga@sdk.org,
Tel.: 089 - 20 20 846 28