Dienstag, 30. Januar 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK lädt Inhaber der Schlote Holding GmbH Anleihe 2019/2024 zu einer Investorenkonferenz am 01.02.2024 um 15 Uhr ein

Die Schlote Holding GmbH hat die Inhaber der Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256 / WKN: A2YN25) zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen. Diese soll vom 09.02.2024 (0 Uhr) bis zum 11.02.2024 (24 Uhr) stattfinden. Die Anleiheinhaber sollen neben einer Reduktion des Nennwertes in Höhe von 50% auch einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um 9 Jahre zustimmen. Ferner sollen keine weiteren baren Zinszahlungen mehr erfolgen. Da der Rückzahlungsbetrag in Höhe von 1.000 Euro beibehalten werden soll ergäbe sich eine implizite Verzinsung der Anleihe bis zur neuen Fälligkeit in 2033 in Höhe von 7,1773 % p.a. bezogen auf den neuen reduzierten Nennwert von 500 Euro. Zudem soll Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, der auch Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist, zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber bestellt werden.

Um den Anleiheinhabern eine kurze Einschätzung zu den Restrukturierungsvorschlägen geben zu können und mit diesen über mögliche Alternativen diskutieren zu können, lädt die SdK alle betroffenen Anleiheinhaber zu einer virtuellen Investorenkonferenz am Donnerstag, den 01. Februar 2024 um 15 Uhr ein. Interessierte Anleiheinhaber können sich per E-Mail unter info@sdk.org anmelden und erhalten gegen Nachweis der Anleiheinhaberschaft (Depotauszug, Screenshot, etc.) am Vormittag des 01. Februar 2024 die personalisierten Zugangsdaten mitgeteilt.

Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger auch unter www.sdk.org/schlote zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK bietet allen Anleiheinhabern auch eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf künftigen Anleihegläubigerversammlungen an.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. 

München, den 30. Januar 2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München

Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Montag, 29. Januar 2024

Euroboden GmbH: Insolvenzverwalter der Euroboden GmbH gibt erste Einschätzung über mögliche Insolvenzquote

Grünwald, den 29. Januar 2024

Heute Vormittag fand am Amtsgericht München der 1. Berichtstermin für die Gläubiger statt. In diesem Termin berichtete der Insolvenzverwalter Oliver Schartl über den aktuellen Status des Insolvenzverfahrens insbesondere in Bezug auf den Verkauf der Immobilien(entwicklungs)projekte der solventen und insolventen Gruppengesellschaften des Euroboden-Konzerns. So berichtete der Insolvenzverwalter u.a. über den erfolgreichen Verkauf von vier Immobilen solventer Tochtergesellschaften sowie über den Verkauf des im Bau stecken gebliebenen Immobilienprojekts der insolventen Gruppengesellschaft Euroboden Berg am Starnberger See GmbH. Ferner berichtete er über den erfolgreichen Baufortschritt des Berliner Bauprojekts Lion-Feuchtwanger-Straße mit insgesamt 124 Wohneinheiten der solventen Tochtergesellschaft Euroboden Lion-Feuchtwanger-Straße GmbH.

Im Rahmen des Berichtstermins berichtete der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Euroboden GmbH auch über eine mögliche Insolvenzquote in Höhe von mindestens 10 %, wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich insoweit lediglich um eine erste grobe Einschätzung handele.

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Website heptagoninvestments.com

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den bislang unbekannten Betreiber der Website heptagoninvestments.com. Der Betreiber bietet darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von der britischen Gesellschaft Heptagon Capital LLP betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registrierten Unternehmens.

Die FCA warnt auf ihrer Website, dass ein betrügerischer Klon unter dem Namen Heptagon Capital LLP tätig ist. In diesem Kontext wird explizit die Website heptagoninvestments.com genannt.

Gegenüber Kundinnen und Kunden tritt der Klon alternativ unter den Firmierungen Heptagon Capital Investments Ltd, Heptagon Capital, Heptagon Capital LLP bzw. Heptagon Capital Limited auf.

Auf der Website sind zudem Geschäftsunterlagen abrufbar, in denen sich der Betreiber als FIBINANCE bezeichnet. Nach Kenntnis der BaFin hat er sich früher als AxianceFx benannt. Als Geschäftsadresse gibt der Betreiber zwei Anschriften an: eine in Valletta, Malta, sowie den Unternehmenssitz der bei der FCA registrierten Gesellschaft.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle. BaFin

Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Betreiber den Websites qontigos.com, qontigo.top und qontigo.life

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites qontigos.com, qontigo.top und qontigo.life. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher können auf der Website angeblich mit Derivaten auf Währungen und Kryptowährungen als Basiswerte handeln.

Auf den Websites bezeichnet sich der Betreiber als Qon Tigo LTD. Es fehlen Angaben zum Unternehmenssitz und ein Impressum. Zudem sind die Websites nahezu identisch mit den Websites equityexperts.pro, bitinvesting8.com und bybitprofit.com, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Ein Bezug zur Qontigo GmbH aus Eschborn besteht nicht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Freitag, 26. Januar 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zur Interessensbündelung auf

Die Schlote Holding GmbH („Schlote“) ist Emittentin der Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256 / WKN: A2YN25) mit einem Nominalwert von 25 Mio. Euro und einem Zinssatz von 6,75%. Die Gesellschaft hat die Inhaber der Anleihe am 25. Januar 2024 zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 9. Februar 2024 bis einschließlich 11. Februar 2024 aufgerufen.

Nach Einschätzung der Gesellschaft ist die Automotive Industrie insgesamt noch immer beeinflusst von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges, welche zu gestörten Lieferketten und gestiegenen Energiepreisen geführt haben. Dies führte auch in 2023 zu weiteren Abrufrückgängen der Kunden der Schlote-Gruppe. Diese Abrufrückgänge waren größer, als sie von Kunden der Schlote-Gruppe und damit auch von der Schlote-Gruppe selbst erwartet worden waren und es ist aus Sicht der Schlote-Gruppe aktuell noch keine Trend-Umkehr zu erkennen. Die Schlote-Gruppe geht mittlerweile von einer mehrjährigen Seitwärtsbewegung auf niedrigem Niveau aus, denn der aus Sicht der Schlote-Gruppe politisch zwar gewollte, aber von den Konsumenten derzeitig nicht gelebte Trend zur E-Mobilität verharrt auf ungeplant niedrigem Niveau. Die Schlote-Gruppe kann daher die Anleihe nicht wie geplant im November 2024 zurückzahlen, und bittet vor diesem Hintergrund die Anleiheinhaber um Zugeständnisse, um eine gerichtliche Restrukturierungslösung vermeiden zu können.

Die Anleiheinhaber sollen daher einem Verzicht auf Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 50 % des Nennwertes zustimmen. Ferner soll die Laufzeit der Anleihe um 9 Jahre bis zum 21. November 2033 verlängert werden. Die Anleiheinhaber sollen darüber hinaus zustimmen, dass die Zinsen nicht mehr jährlich gezahlt werden, sondern erst zum Rückzahlungstermin fällig werden. Zudem soll Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, der auch Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist, zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber bestellt werden.

Aus Sicht der SdK ist das aktuell vorgeschlagene Restrukturierungskonzept nicht zustimmungsfähig. Denn ein Verzicht auf vollständige Rückzahlung müsste aus Sicht der SdK mit einem Beitrag der Eigentümer und einer Besserungskomponente einhergehen, so dass die Bonität der Gesellschaft gestärkt und im Falle einer gelungenen Sanierung die Anleiheinhaber die Möglichkeit erhalten, das eingesetzte Kapital inkl. angemessener Verzinsung zurückzuerhalten. Ferner bedarf es zur Zustimmung der Anleiheinhaber vorab eines Sanierungsgutachten, um die Erfolgsaussichten einer Restrukturierung bewerten zu können.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Die SdK wird für die Abstimmung ohne Versammlung sowie eventuell erforderlichere weitere Anleihegläubigerversammlungen eine kostenlose Stimmrechtsvertretung anbieten. Ebenso können sich betroffene Anleger unter www.sdk.org/schlote für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 26.01.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 

Hinweis: Die SdK hält eine Anleihe der Schlote Holding GmbH!

Freitag, 12. Januar 2024

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen (wobei ADLER und Kabel Deutschland derzeit die größten anstehenden Fälle sind):

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung am 18. Oktober 2023 (Fristende: 18. Januar 2024)
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, ao. Hauptversammlung am 28. November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)
  • CropEnergies AG: Delisting-Erwerbsangebot der Hauptaktionärin Südzucker AG, danach Squeeze-out?

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024

  • EQS Group AG: Übernahmeangebot zu EUR 40,- 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Eintragung am 12. Oktober 2023 und Umfirmierung der verschmolzenen Gesellschaft in Heliad AG (Fristende: 12. Januar 2024)

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Eintragung am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Fristende: 16. Januar 2024)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich Ende Januar 2024
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Eintragung am 22. November 2023 (Fristende: 22. Februar 2024)

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, Delisting-Erwerbsangebot, Verkauf wesentlicher Unternehmensteile, bevorstehender Squeeze-out?

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG

  • Telefónica Deutschland Holding AG: öffentliches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, danach Squeeze-out?
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu EUR 29,19
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023, Eintragung am 23. Oktober 2023 (Fristende 23. Januar 2024)
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust)

Gesucht werden noch Aktionäre bei der Squeeze-out-Fällen Bastfaserkontor AG und team agrar AG.
 
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 11. Januar 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. SdK bildet kostenfreie Interessengemeinschaft zur One Group GmbH wegen ProReal Deutschland / Europa Serie – Restrukturierung im Konsens angestrebt

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) hat eine Interessengemeinschaft (IG) für Anleger der One Group / ProReal Serie aus Hamburg gegründet. Ziel ist eine Restrukturierung bzw. Sanierung der betroffenen Emittenten im Konsens. Dazu hat die SdK mit der One Group Mutter, der Soravia Investment Holding GmbH, Kontakt aufgenommen.

Das Unternehmen hatte zuvor erklärt, in erster Linie die Stabilisierung des Projektportfolios sicherstellen zu wollen: „Wir wollen erreichen, dass in Bau befindliche Projekte fertig gestellt werden können und bereits fertiggestellte Objekte nicht unmittelbar einem Verkauf zugeführt werden müssen, solange befriedigende Verkaufserlöse nicht erzielbar sind.“ Die One Group erklärte ferner, dass insbesondere Projektentwicklungen ohne signifikante, laufende Mieteinnahmen darauf angewiesen seien, Zinsen für die laufenden Namensschuldverschreibungsverzinsungen auch aus Verkaufserlösen oder Refinanzierungen zu bedienen, „was derzeit marktbedingt nur sehr eingeschränkt möglich ist“.

In die vier Vermögensanlagen haben 11.000 Anleger 409 Mio. Euro investiert. Das Geld diente dazu, Immobilienprojekte zu finanzieren. Die One Group gehört zum Immobilienkonzern Soravia aus Österreich.

Seit 8. Januar 2024 erhalten Anleger in Namensschuldverschreibungen der ProReal-Serie von der One Group dementsprechend Post mit unerfreulichem Inhalt. Die One Group hatte am 21.12.2023 angekündigt, die quartalsweise Zinszahlung für 4 der 25 Emissionen auszusetzen. Betroffen davon sind folgende Emissionen: 

  • ProReal Deutschland 7
  • ProReal Deutschland 8 - Exklusives Folgeangebot
  • ProReal Europa 9
  • ProReal Europa 10

Ferner wird die Gesellschaft keine Zeichnungen mehr für folgende Emissionen entgegennehmen: 

  • ProReal Deutschland 7 - Exklusives Nachfolgeangebot
  • ProReal Private 10
  • ProReal Private 11
  • ProReal Secur 3
  • ProReal Secur 4

Die Gesellschaft gibt als Grund für die Schwierigkeiten die aktuell „anspruchsvolle Marktsituation“ und eine „massive Korrekturphase“ aufgrund der Inflations- und Zinsentwicklung an. Der Markt sei momentan in einer „massiven Korrekturphase“, weshalb derzeit eine „umfassende Risikoanalyse“ aus „Vorsichtsgründen“ notwendig sei, so die One Group. Die Analyse soll im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein und „mögliche Portfolioschwachstellen in einzelnen Projektgesellschaften rechtzeitig“ identifizieren. Bezüglich möglicher Maßnahmen will die One Group unter anderem prüfen, Vermögenswerte vorzeitig zu verwerten. Die Nichtzahlung steht nach unseren Informationen zeitlich in Zusammenhang mit dem nicht durchgeführten Erwerb eines Münchner Betriebsgebäudes der Allianz, welches die SORAVIA VRG 1 GmbH zu einem Preis von rund 93 Millionen Euro erwerben wollte. Dies soll letztlich an mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten gescheitert sein. Eine Vertragsstrafe sei aufgrund der käuferseits verschuldeten Nichtdurchführung des Kaufvertrags zu zahlen. Diese wird das Unternehmen laut Medienberichten finanziell belasten. Hinzu kommt nach unserer Kenntnis erheblich gesteigerter Druck der Fremdkapitalgeber (v.a. österreichischer Banken) auf Rückführung offener Kreditlinien.

Da zahlreiche Mitglieder der SdK von der Zinsaussetzung betroffen sind, hat die SdK eine Interessengemeinschaft (IG) der betroffenen Anleger organisiert, um die Interessen der Anleger bestmöglich vertreten zu können. Bereits über 150 Anleger haben sich bei der SdK zur IG angemeldet. Die SdK wird mit dem Mutterkonzern Soravia erörtern, auf welche Art und Weise die SdK mit dieser IG dazu beitragen kann, die Herausforderungen der One Group zu analysieren, zu kommunizieren und zu beheben. Die SdK ist überzeugt, dass es das gemeinsame Ziel sein sollte, dass eine möglichst große Zahl von One Group-Anlegern von der SdK als sinnvoll eingestufte Restrukturierungspläne unterstützt.

Die SdK verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei vergleichbaren Situationen. In 2023 hat die SdK zum Beispiel im Fall der Stern Immobilien AG und zuletzt vor gerade einmal vier Wochen bei der Restrukturierung der Anleihe der SoWiTec Group GmbH sichergestellt, dass die zwischen der Emittentin und der SdK verhandelten Sanierungsvorschläge im Rahmen von Beschlussfassungen der Gläubiger auf Gläubigerversammlungen (nahezu) einstimmig unterstützt wurden.

Daher ist die SdK überzeugt, in der aktuellen Situation der One Group sowohl zum Wohl der Anleger, als auch zum Wohl der Emittentin unterstützen zu können, sodass die Herausforderungen bei der One Group zügig vor allem ohne Verluste für die Anleger behoben werden.

Um die Interessen der One Group-Anleger kraftvoll durchsetzen zu können, müssen sich möglichst viele Anleger in der kostenfreien Interessengemeinschaft der SdK vereinigen. Wir rufen daher alle betroffenen Anleger auf, der Interessengemeinschaft beizutreten. Anleger können sich unter www.sdk.org/one-group dieser Interessensgemeinschaft anschließen. Die Betroffenen werden anschließend über einen kostenlosen Newsletter über das weitere Vorgehen informiert.

Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Anfragen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen können. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://sdk.org/mitgliedschaft/.

München, den 11. Januar 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:
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80331 München
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