Donnerstag, 28. Dezember 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleger in Finanzprodukten der ProReal-Serie zur Interessensbündelung auf

One Group hat die Aussetzung der Zinszahlung bei mehrere Finanzprodukten der ProReal-Serie angekündigt.

Die One Group, einer der führenden Anbieter von Investmentprodukten im Immobiliensegment, hat am 21. Dezember 2023 angekündigt, dass die quartalsweise Zinszahlung für 4 der 25 ausstehenden Emissionen ausgesetzt wird. Betroffen davon sind folgende Emissionen:

  •  ProReal Deutschland 7
  •  ProReal Deutschland 8 - Exklusives Folgeangebot
  •  ProReal Europa 9 
  •  ProReal Europa 10

Ferner wird die Gesellschaft keine Zeichnungen mehr für folgende Emissionen entgegennehmen: 

  •  ProReal Deutschland 7 - Exklusives Nachfolgeangebot
  •  ProReal Private 10
  •  ProReal Private 11
  •  ProReal Secur 3
  •  ProReal Secur 4

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat Zweifel daran, ob die angekündigte Zinsaussetzung rechtens ist. Dies dürfte nur dann der Fall sein, sofern die jeweiligen Emittentin durch die Zinszahlung in die Insolvenz rutschen würde. Aus Vorsichtsgründen wäre eine Zinsaussetzung nicht möglich. Die SdK verlangt daher von der One Group weitere Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen Lage. Da zahlreiche Mitglieder der SdK von der Zinsaussetzung betroffen sind, wird die SdK eine Interessengemeinschaft der betroffenen Anleger organisieren, um die Interessen der Anleger bestmöglich vertreten zu können. Gerne können sich weitere Anleger dieser Gemeinschaft anschließen. Betroffene Anleger können sich unter www.sdk.org/one-group dieser Interessensgemeinschaft anschließen. Die Betroffenen werden anschließend über einen kostenlosen Newsletter über das weitere Vorgehen informiert. 

Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Anfragen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen können. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://sdk.org/mitgliedschaft/.

München, den 28. Dezember 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Freitag, 22. Dezember 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Schwarzbuch Börse 2023 erschienen

Schwarzbuch Börse 2023: Schlimmer geht immer

In der Folge des Wirecard Skandals wurde intensiv über das Versagen von Behörden und Politik diskutiert, Strukturen bei der Finanzmarktaufsicht wurden angepasst. Aber hat sich die Situation dadurch tatsächlich verbessert? Im Schwarzbuch Börse 2023 enthüllen wir mehrfach, dass die Behörden scheinbar weiterhin wenig Interesse an der Aufklärung von Finanzskandalen haben.  

Im Fokus des diesjährigen Schwarzbuch Börse stehen (leider erneut) die Entwicklungen am Markt für sogenannte Mittelstandsanleihen. Zahlreiche Beispiele zeigen, wie Anleger in dieser Anlageklasse von Unternehmenslenkern mit fragwürdigen Geschäftsmodellen über den Tisch gezogen werden. Die Ursachen hierfür liegen zum einen im schlecht gestalteten Schuldverschreibungsgesetz und zum anderen in tatenlosen Behörden, denen oft das Wissen und Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge zu fehlen scheint.

Fiskus verzichtet auf Steuerforderung und verhindert somit Aufklärung

Besonders „bemerkenswert“ in diesem Zusammenhang war das Verhalten der Mitarbeiter des Kassen- und Steueramts der Stadt Frankfurt. Aufgrund ihres nicht vorhandenen Bilanz- und Börsenwissens und ihrer Ignoranz gegenüber entsprechenden Experten haben sie im Fall der Haikui Seafood AG sehenden Auges auf das Eintreiben von Steuerforderungen in Höhe von rund 900.000 Euro verzichtet und so eine mögliche Aufklärung eines Börsenskandals verhindert. Einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen, scheint der Behörde zu viel Aufwand gewesen zu sein. Den Fall zu den Akten ins Archiv legen war hingegen offenbar der bequemere Weg.

Neues Schreckgespennst für Anleger: StaRuG

Ein weiteres Schwerpunktthema ist das StaRUG, ein neues Schreckgespenst für Anleger, von der EU vorgegeben und vom Gesetzgeber geschaffen. Das sogenannte Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz hat 2023 erstmals in großem Stil Anwendung bei börsennotierten Unternehmen gefunden. Die Fälle LEONI in Deutschland und Steinhoff in den Niederlanden zeigen das hohe Missbrauchspotenzial dieser neuen Restrukturierungsgesetzgebung in Europa. Für Privatanleger birgt sie nur Risiken, während die Vorteile für Arbeitnehmer, Kunden und Lieferanten nicht ersichtlich sind, da bereits zuvor – gesetzlich geregelt – umfangreiche Restrukturierungsmöglichkeiten bestanden.

Virtuelle Hauptversammlung: Holpriger Start

Die virtuelle Hauptversammlung, die seit 2023 dauerhaft in Unternehmenssatzungen verankert werden kann, ist erneut Thema im Schwarzbuch. Kritik an der Einschränkung der Aktionärsrechte und zahlreiche Beschwerden von Anlegern über technische Probleme bei virtuellen Aktionärstreffen prägten in diesem Jahr die Diskussion.

Wirecard: Aufarbeitung geht langsam voran

Selbstverständlich darf auch Wirecard im Schwarzbuch Börse nicht fehlen. Wir fassen den bisherigen Prozessverlauf vor der Strafkammer des Landgerichts München zusammen. Leider wurde der größte Börsenskandal in der Geschichte der Bundesrepublik bisher kaum aufgearbeitet. Die Verteidigung des ehemaligen CEOs Braun versucht unserer Wahrnehmung nach mit einer Vielzahl an Beweisanträgen und tonnenweise Unterlagen die angebliche Unschuld ihres Mandanten zu beweisen, ohne dass dadurch unserer Meinung nach der Unschuldsbeweis gelingen kann und Licht ins dubiose Dunkel kommt. Dass das Drittpartnergeschäft tatsächlich existierte, dafür fehlt bisher jeglicher Nachweis.

Des Weiteren beschäftigen wir uns im Schwarzbuch Börse 2023 mit folgenden Themen:

  • Alarmstufe ADR: Politik lässt Anleger im Stich
  • Siemens Energy: Windkraft-Desaster
  • Credit Suisse: to fail or not to fail
  • Aurelius: Schaurige Familienbande
  • ABO Wind: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!
  • The Social Chain: Anleger in der Löwengrube

Mitglieder der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. können das Schwarzbuch ab sofort unter https://sdk.org/veroeffentlichungen/schwarzbuch-boerse/ herunterladen. Sofern Sie kein Mitglied sind, können Sie das Schwarzbuch Börse auch käuflich erwerben (6 € digitale Version, 7,50 € Printversion). Senden Sie uns hierzu bitte eine E-Mail an info@sdk.org. Eine Zusammenfassung der Schwerpunktthemen findet sich auch in einem Video auf unserem YouTube-Kanal unter https://youtu.be/pJKWlcsF-_Y.

München, den 22. Dezember 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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Donnerstag, 21. Dezember 2023

Obotritia Capital KGaA beschließt weiteren Aufschub der Zinszahlung für Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Potsdam, 21. Dezember 2023. Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 (a) der Bedingungen ihrer 8,5% Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit in der Fassung vom 15. Mai 2020 (ISIN: DE000A1616U7/WKN: A1616U) („Anleihebedingungen“) hat die Obotritia Capital KGaA („Emittentin“) heute entschieden, von ihrem in den Anleihebedingungen ausdrücklich vorgesehenen Recht weiterhin Gebrauch zu machen und die ursprünglich für den 26. Februar 2023 vorgesehene Zinszahlung weiter aufzuschieben. Die Emittentin wird den freiwilligen Nachzahlungstermin (wie in den Anleihebedingungen definiert) zur gegebenen Zeit gemäß § 14 i.V.m. § 4 Abs. 2 der Anleihebedingungen veröffentlichen.

Mittwoch, 20. Dezember 2023

Credicore Pfandhaus GmbH teilt Insolvenzantragsstellung mit

Corporate News vom 19. September 2023

Wir teilen mit, heute um 11:30 Uhr den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahres über das Vermögen der Credicore Pfandhaus GmbH beim zuständigen Insolvenzgericht in Hamburg abgegeben zu haben. 

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Anmerkung der Redaktion:

Die SdK ist in diesem Fall aktiv: https://anlegerschutz.blogspot.com/2023/12/schutzgemeinschaft-der-kapitalanleger.html

Montag, 18. Dezember 2023

Schweizerischer Anlegerschutzverein (SASV) neues Mitglied bei BETTER FINANCE, um die Interessenvertretung von Schweizer Anlegern in Europa zu stärken

Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) freut sich die Aufnahme als neues Mitglied bei BETTER FINANCE bekannt zu geben, der europäischen Vereinigung von Anlegern und Nutzern von Finanzdienstleistungen, deren Aktivitäten seit 2012 von der Europäischen Union unterstützt werden.

BETTER FINANCE vertritt über 4 Millionen Finanzdienstleistungsnutzer aus der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus. Ziel ist es, die Stimmen der einzelnen Anleger, Sparer und Nutzer von Finanzdienstleistungen auf europäischer Ebene zu bündeln. BETTER FINANCE setzt sich für eine offene, transparente und effiziente Wirtschaft ein, die von Finanzinstituten bedient wird, die das öffentliche Interesse in den Vordergrund stellen.

BETTER FINANCE agiert als unabhängiges Zentrum für Finanzexpertise und Interessenvertretung, das den europäischen Endnutzern von Finanzdienstleistungen (und branchenfremden Akteuren) direkt zugute kommt. Die Mitglieder sind engagierte europäische Organisationen, die die Finanzdienstleistungsnutzer in ihren jeweiligen EU-Mitgliedstaaten vertreten.

Die Ziele des SASV stimmen mit dem Engagement von BETTER FINANCE überein, die faire Behandlung von Investoren und Anlegern sicherzustellen. Der SASV freut sich, durch die Mitgliedschaft bei BETTER FINANCE die Interessen von Schweizer Investoren und Anlegern auch auf europäischer Ebene sicht- und hörbar zu machen und sich aktiv bei BETTER FINANCE zu engagieren.

Die Mitgliedschaft bei BETTER FINANCE unterstreicht das gemeinsame Engagement für Transparenz, Anlegerschutz und die Förderung solider Finanzpraktiken. Der SASV freut sich auf die aktive Zusammenarbeit mit BETTER FINANCE, um wichtige Themen, die Schweizer Anleger betreffen, anzusprechen und gemeinsam einen Beitrag zur Gestaltung einer sicheren und gerechten Finanzlandschaft in Europa zu leisten.

Gegenwärtig vertritt SASV die Interessen von Aktionären in einem Musterprozess gegen die UBS vor dem Zürcher Handelsgericht. Der Streit dreht sich um die umstrittene und vorschnell bewertete Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023. Der SASV weist auf die Diskrepanz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert der Credit Suisse hin, die zahlreiche Kleinanleger und Pensionskassengelder geschädigt hat. Der SASV kritisiert auch den Verhandlungsprozess, der eher den Charakter eines Kuhhandels hatte, bei dem der Kaufpreis willkürlich festgelegt wurde, und die fehlende Abstimmung der Aktionäre bei der Übernahme.

Interessierte Aktionäre können sich der Musterklage über folgenden Link anmelden: https://www.anlegerschutzverein.ch/anmeldungklage105fusg

Weitere Informationen zu BETTER FINANCE: https://betterfinance.eu/organisation/

Donnerstag, 7. Dezember 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Credicore Pfandhaus GmbH zur Interessensbündelung auf

Die Credicore Pfandhaus GmbH („Credicore“) ist Emittentin der Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A3MP5S0 / WKN: A3MP5S) mit einem Gesamtnennbetrag laut Wertpapierprospekt vom 15.11.2021 von bis zu 15 Mio. Euro. Am 30.11.2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Meldung veröffentlicht, wonach die BaFin den hinreichend begründeten Verdacht hat, dass Credicore die Anleihe ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht seien nicht ersichtlich.

Hintergrund dürfte nach Einschätzung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. die Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 29.09.2023 sein, wonach der Nominalbetrag der Anleihe im Laufe des Jahres in mehreren Tranchen auf 60 Mio. Euro erhöht worden sei. Diese Erhöhung dürfte unserer Einschätzung nach prospektpflichtig gewesen sein. Zudem hat die Gesellschaft am 14.11.2023 mitgeteilt, dass die für den 16.11.2023 anstehende Zinszahlung „aus tatsächlichen Gründen“ derzeit nicht geleistet werden könnte.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Die SdK wird alle rechtlichen Optionen prüfen. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/credicore für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen sowie die rechtlichen Möglichkeiten informieren wird.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 07.12.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:
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