Dienstag, 29. Juli 2014

DSW: Sensation bei Prokon-Gläubigerversammlung

Das Amtsgericht Itzehoe ist einem Antrag von Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), gefolgt und hat damit die Träume des ehemaligen Prokon-Geschäftsführers Carsten Rodbertus beendet, wieder die Macht bei dem insolventen Windkraftanlagenbetreiber zu übernehmen. „Wir sind froh, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist“, kommentiert Nieding, der im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit Prokon-Gläubiger vertritt, die Entscheidung.

Rodbertus hatte in einer groß angelegten Kampagne die rund 75.000 Genussscheininhaber dazu bringen wollen, seinen Vertrauten Alfons Sattler mit der Vertretung ihrer Interessen zu bevollmächtigen. Nieding hatte beantragt, Sattler wegen einer offensichtlichen Interessenkollision von der Vertretung von Gläubigern auszuschließen.

„Die Herrn Sattler erteilten Vollmachten sind rechtswidrig und werden deshalb in der Gläubigerversammlung nicht berücksichtigt“, erläutert Nieding.

Hintergrund:Carsten Rodbertus ist als ehemaliger Geschäftsführer der Schuldnerin als Bevollmächtigter zur Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren ausgeschlossen. Er ist bereits gesetzlicher Vertreter einer Partei. Entsprechendes gilt für einen von ihm vorgeschobenen Strohmann. Die Interessenkollision ergibt sich daraus, dass der bestellte Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin bereits öffentlich mitgeteilt hat, dass er Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin wegen Pflichtverletzungen prüfe. Die von dem Geschäftsführer zu verantwortenden Schäden könnten in hunderten Millionen Euro zu messen sein. Rodbertus habe damit ein überragendes finanzielles Interesse daran, das Insolvenzverfahren selbst zu beherrschen.

Pressemitteilung der DSW vom 22. Juli 2014

Montag, 28. Juli 2014

BaFin: Herr Andreas (Andras) Toth verfügt über keine Erlaubnis nach § 32 KWG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie Herrn Andreas (Andras) Toth keine Erlaubnis für seine Geschäftstätigkeit erteilt hat. Er unterliegt daher nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf der Internetseite www.performancesieger.info wird gegenüber potenziellen Anlegern ein Anlageangebot mit garantiertem Kapitalerhalt über eines „der erfolgreichsten Börsensysteme - Handelsprogramm DOH 2013/2014 -“ beworben. Als Ansprechpartner wird ein Herr Andreas Toth benannt, welcher auch unter dem Namen Andras Toth und unter der Firma Toth Vermögensverwaltung AG in Erscheinung tritt.

Quelle: BaFin
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Siehe auch die Warnung der österreichischen FMA vor der Toth Vermögensverwaltung http://anlegerschutz.blogspot.de/2014/07/osterreichische-finanzmarktaufsicht.html
 

BaFin gibt der IG-cas, vertreten durch Herrn Daniel Walochni, die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Daniel Walochni mit Bescheid vom 18. Juni 2014 das Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und ihm aufgegeben, die ohne Erlaubnis betriebenen Geschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Walochni bot auf der Grundlage einer Internetwerbung die „Beteiligung an der Interessengemeinschaft IG-cas“ an. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: BaFin

S & K Sachwert AG: BaFin bestellt Abwickler für unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 26. Mai 2014 für die Abwicklung des von der S & K Sachwert AG, Frankfurt am Main, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes einen Abwickler bestellt.

Die Gesellschaft hatte sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten lassen, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug hatte sie den Anlegern versprochen, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten. Die mit den Anlegern geschlossenen Verträge waren als „Kaufverträge“ bezeichnet. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen hat die S & K Sachwert AG das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Die BaFin hatte der Gesellschaft gegenüber mit Bescheid vom 20. Januar 2014 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.

Zum Abwickler hat die BaFin

Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernsau,
c/o Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main,

bestellt.

Der Abwickler ist u.a. befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S & K Sachwert AG zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: BaFin

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Access Global Logistic

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 64 Abs. 9 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Zahlungsdienste nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 9. Juli 2010 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Access Global Logistic
Head Office: Kekropos 2
Nissou Industrial Area
P.O. Box 24634
Nicosia 2571 - Cyprus
Phone: 00357-22-818444
E-Mail Absender: „Gregg Zapata" (lguutiatslqb(at)boshbosh.com)
gim.harins(at)gawab.com
agl(at)accessgl.com
www.accessgl.com
 
nicht berechtigt ist, Zahlungsdienste gem. § 1 Abs 2 ZaDiG in Österreich zu erbringen.
 
Quelle: FMA

Donnerstag, 10. Juli 2014

Beherrschungsvertrag mit VOGT electronic AG: LG München I erhöht Abfindung und Ausgleich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit  der VOGT electronic AG (nunmehr: SUMIDA AG), Obernzell, hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 27. Juni 2014 Abfindung und Ausgleich erhöht.

Das Gericht bestimmte die angemessene Abfindung je Stammaktie auf EUR 7,99 und je Vorzugsaktie auf EUR 8,26. Das LG München I folgt damit dem gerichtlich bestellten Gutachter, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/05/gutachten-im-spruchverfahren-delisting.html. Die Antragsgegnerin, die Suminda Europe GmbH (früher: Sumida VOGT GmbH) hatte EUR 7,50 je Stammaktie und EUR 7,77 je Vorzugsaktie angeboten.

Der Ausgleich wurde auf EUR 0,68 je Stammaktie und auf EUR 0,70 je Vorzugsaktie festgelegt.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde zum OLG München eingelegt werden.

LG München I, Beschluss vom 27. Juni 2014, Az. 5HKO 7819/09
ABS AG u.a. ./. Sumida Europe GmbH
87 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Karl Eichinger, 80798 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Sumida Europe GmbH:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz

Dienstag, 1. Juli 2014

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Toth Vermögensverwaltung AG

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. Juni 2014 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Toth Vermögensverwaltung AG
Hermannstraße 9
20095 Hamburg
Tel. 040 6003853150
Fax 040 6003853250
Internet: www.performancesieger.info
E-Mail: office(at)performancesieger.info
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (gem. § 1 Abs 1 Z. 1 BWG) in Österreich nicht gestattet.