Donnerstag, 29. Juni 2017

Nach Abmahnung: Volksbank Reutlingen nimmt Negativzinsen zurück

Stuttgart, 28.06.2017 ­– Die Volksbank Reutlingen hat nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihren Preisaushang geändert und die zuvor für Tages- und Festgeldkonten eingeführten Negativzinsen zurückgenommen. Da die Volksbank keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wird die Verbraucherzentrale die Sache rechtlich weiterverfolgen.

Mit einer Abmahnung hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Volksbank Reutlingen aufgefordert, Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten von Privatkunden zurückzunehmen, deren Einführung nach Auffassung der Verbraucherzentrale in der gewählten Form rechtswidrig ist. Mit der Abmahnung wurde die Volksbank aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Volksbank hat daraufhin ihren Preisaushang geändert und die Negativzinsen zurückgenommen. „Verbraucher haben damit aber weiterhin keine Sicherheit.“, kommentiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Änderung des Aushangs kann von der Volksbank jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Wir wollen Rechtssicherheit herstellen und damit an andere Institute ein Signal richten“, erläutert Nauhauser das weitere Vorgehen der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beabsichtigt damit einen Schritt weiter zu kommen in einer grundsätzlichen Klärung der Zulässigkeit von Negativzinsen.

Hintergrund: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann gegen rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen. Mit einer Abmahnung fordert die Verbraucherzentrale den Anbieter zunächst auf, das rechtswidrige Verhalten einzustellen und dies mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung rechtssicher zu machen. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, folgt mit der Klage der nächste Schritt hin zu einer endgültigen und verbindlichen Klärung.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Freitag, 16. Juni 2017

Aktien der Quest Management Inc. (QSMG) werden mit Spam-Mails gepusht

Die lediglich im Freiverkehr (OTC) gehandelten Aktien des US-amerikanischen Unternehmens Quest Management Inc. (Tickersymbol: QSMG) werden derzeit gezielt mit Spam-Mails gepusht. Verwiesen wird auf eine angebliche Insiderinformation von "Goldman". Der Kurse werde sich verzehnfachen ("you can make a really fast 10x in just a few days").

Dienstag, 13. Juni 2017

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Einführung von Negativzinsen - Volksbank Reutlingen abgemahnt

Stuttgart, 13.06.2017 – Die Volksbank Reutlingen gab über einen Preisaushang die Einführung von Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten bekannt. Die Verbraucherzentrale hält diese Negativzinsen für rechtswidrig und hat mit einer Abmahnung rechtliche Schritte eingeleitet.

Mit der Einführung eines Negativzinses, u.a. für bestimmte Tages- und Festgeldkonten von Privatkunden, hat die Volksbank Reutlingen jüngst für Schlagzeilen gesorgt. Über den Preisaushang der Bank wurden Kunden darüber informiert, dass künftig Zinsen für ihre Geldanlage auf bestimmten Tages- oder Festgeldkonto fällig würden. Einer rechtlichen Prüfung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt die Einführung dieser Negativzinsen jedoch nicht Stand. „Nach unserer Auffassung ist ein Negativzins für derartige Vertragsmodelle für Privatkunden rechtswidrig“, erklärt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir haben daher rechtliche Schritte eingeleitet“. Die Verbraucherzentrale hat eine Abmahnung an die Volksbank geschickt und fordert sie damit auf, das rechtswidrige Verhalten einzustellen, künftig keine Negativzinsen für die betroffenen Tages- und Festgeldkonten mehr zu erheben und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ob die Negativzinsen tatsächlich erhoben oder nur bekannt gegeben werden ist für die Bewertung und als Grundlage der Prüfung unerheblich: Durch die Ankündigung im Preisaushang sind die Negativzinsen automatisch Vertragsbestandteil bestehender und künftiger Verträge. „Für die rechtliche Bewertung zählen die Vertragsinformationen, die uns vorliegen und die Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Behauptungen der Bank, dass das in der Praxis anders gehandhabt wird, spielen keine Rolle“, so Tausch weiter. 

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Aktien der Bellatora Inc. werden mit Spam-Mails gepusht

Die lediglich im Freiverkehr (OTC) gehandelten Aktien des US-amerikanischen Unternehmens Bellatora Inc. (WKN: A2ASKE, Tickersymbol: ECGR) werden derzeit gezielt mit Spam-Mails gepusht. Der Kurse werde sich über Nacht verzehnfachen ("This means that when they announce their involvement in a few days it should go up about tenfold overnight.")