Mittwoch, 25. Mai 2011

Hinweis der FMA betreffend Veranlagungen in physischen Edelmetallen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein stellt ein vermehrtes Auftreten von Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene Modelle zum Handel mit physischem Gold und anderen physischen Edelmetallen entwickelt haben. Sie verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über Vermittlerunternehmen, insbesondere im deutschsprachigen Ausland, und lagern diese anschliessend in schweizerischen oder liechtensteinischen Lagerunternehmen oder Banken ein.

Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf zusammen mit dem anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Anlegern grundsätzlich keine bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen damit nicht der Aufsicht der FMA. Dennoch bleiben angesichts der Geschäftspraktiken gewisser Unternehmen und den Gebührenstrukturen solcher Geschäfte Fragen des Anlegerschutzes offen.

Bei zahlreichen dieser Anlage-Modelle erfolgt der Verkauf von physischen Edelmetallen (einmalige Zahlung oder in Form sogenannter «Sparpläne») ohne tatsächliche Übergabe des Edelmetalls. Die FMA macht darauf aufmerksam, dass bei Unregelmässigkeiten seitens des Verkäufers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger durchgesetzt werden muss. Zudem weist die FMA darauf hin, dass ohne die tatsächliche Übergabe des physischen Edelmetalls der Anleger nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf dessen Übergabe erwirbt, der bei Zahlungsschwierigkeiten des Verkäufers unter Umständen nicht oder nicht in voller Höhe durchgesetzt werden kann.

Auch wird den Anlegern nahegelegt, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Abschlusskosten und Verwaltungskosten) genau zu prüfen und mit konventionellen Angeboten zu vergleichen. Vorsicht ist jedenfalls geboten, wenn dem Anleger seinerseits für die Vermittlung weiterer Abschlüsse hohe Provisionen in Aussicht gestellt werden.

Die FMA steht für grundsätzliche Fragen zur Verfügung und nimmt Hinweise gerne entgegen. Sie kann jedoch keine Detailinformationen zu einzelnen Unternehmen abgeben.

Quelle: FMA

Warnmeldung: Master Vision Group of Banks hat keine Bewilligung der FMA zur Erbringung von Finanzdienstleistungen

Die FMA Liechtenstein weist darauf hin, dass die Master Vision Group of Banks, Hong Kong, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung in Liechtenstein verfügt.

Gemäss dem Internetauftritt (mvgbs.com) bietet die Master Vision Group of Banks unter anderem Finanzdienstleistungen, Vermögensverwaltung, individuelle und massgeschneiderte Beratung für Investments und Portfoliodiversifizierung an. Ein „Executive Office" in Liechtenstein wird auf der Website der Firma angeführt.

Die genannten Tätigkeiten sind in Liechtenstein nach dem Bankengesetz und anderen Spezialgesetzen aufsichtsrechtlich bewilligungspflichtig. Eine Bewilligung wurde der Master Vision Group of Banks nicht erteilt.

Der auf der Webseite der Master Vision Group of Banks genannte Sitz in Liechtenstein existiert nicht. Eine persönliche Kontaktaufnahme war nicht möglich.

Quelle: FMA

Warnmeldung: Kundenkonten von ElanFX.com und/oder Impala Setton Ltd. unterstehen nicht dem liechtensteinischen Bankenrecht

Die FMA Liechtenstein weist darauf hin, dass die Kundenkonten von ElanFX.com und/oder Impala Setton Ltd. (1 Mapp Street, Belize City, Belize) nicht dem liechtensteinischen Bankenrecht unterstehen.

ElanFX.com, ein direktes Tochterunternehmen vom Impala Setton Ltd., ist gemäss deren Website ein Online Broker für Forex, CFD und Commodities. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versichert ElanFX.com, dass die Kundengelder über eine liechtensteinische Bank angenommen und getrennt von Unternehmenskonten verwahrt würden. Das Kundenkonto würde dem liechtensteinischen Bankenrecht unterliegen, wodurch sich folgende Vorteile ergeben würden: Einlagensicherung bis CHF 100 000, keine Auslandsmeldepflicht/ Diskretion, keine Transaktionsgebühren. Ausserdem gibt ElanFX.com an, der Finanzdienstleistungsaufsicht (FSSD) des zentralamerikanischen Staates Belize gemäss Regulierungsvorgaben der Central Bank of Belize zu unterliegen.

Die von ElanFX.com in deren AGB genannte liechtensteinische Bank unterhält keinerlei Geschäftsverbindung mit ElanFX.com und/oder Impala Setton Ltd.

ElanFX.com und Impala Setton Ltd. verfügen über keine Bewilligung in Liechtenstein zum Erbringen von Bank- oder Wertpapierdienstleistungen.

ElanFX.com unterliegt überdies weder der Aufsicht der Central Bank of Belize noch der International Financial Services Commission of Belize. ElanFX.com und Impala Setton Ltd. verfügen über keine Lizenz einer in Belize zuständigen Behörde zum Handel in Wertpapieren, Forex, CFD oder Commodities.

An dieser Stelle wird auch auf die entsprechende Warnmeldung der International Financial Services Commission, Belmopan, Belize hingewiesen: www.ifsc.gov.bz/notices.html

Quelle: FMA

Mittwoch, 4. Mai 2011

BaFin: "Duetsche Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ und „Financial Services Regulatory Authority of Frankfurt“ keine deutsche Aufsichtsbehörden

Seit einiger Zeit stellen sich eine "Duetsche Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (DAFin)" und eine „Financial Services Regulatory Authority of Frankfurt“ auf ihren Webseiten www.dafin.org bzw. www.fsraf.org als Finanzaufsichtsbehörde für Deutschland dar. Die BaFin weist darauf hin, dass in der Bundesrepublik Deutschland keine Aufsichtsbehörde mit der Bezeichnung „DAFin" oder „FSRAF“ existiert.

Die Lizenzierung und Beaufsichtigung von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsdienstleistungsinstituten erfolgt ausschließlich durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank; für private Versicherungsunternehmen ist ausschließlich die BaFin zuständig. In den vergangenen Monaten tauchen vermehrt Webseiten auf, die vortäuschen, es handele sich um die offizielle Webseite einer nationalen Aufsichtsbehörde. So wies die BaFin bereits im Oktober 2010 auf ihrer Webseite darauf hin, dass die so genannte Frankfurt Financial Supervisory Authority (FFSA) keine deutsche Aufsichtsbehörde ist.

Quelle: BaFin