Freitag, 26. Juli 2013

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Lexington International Group Inc.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26 Juli 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Lexington International Group Inc.
mit angeblichem Sitz
New York • London • Hongkong
Financial District - 99 Queen Victoria Street • EC4N4TR London, UK
Fon: +44 20 3239 1875 - Fax: +44 20 7099 0385
london(at)lex-inter.com - www.lex-inter.com
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
 
Quelle: FMA

Montag, 15. Juli 2013

Victoria Oil&Gas (WKN: AOB74X) wird mit handschriftlichen Spam-Faxen gepusht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Manche Aktienpromotoren hoffen, dass die Dummen nicht aussterben. Eine besonders liebevolle Betrugsmasche gibt es derzeit für Aktien der Victoria Oil&Gas (WKN: AOB74X). Mit unbeholfener krakeliger Handschrift stehen unter "Hallo Klaus" unglaubliche Neuigkeiten. Die kleine Klitsche soll durch Shell übernommen werden. Der freundliche "Ralf" ist sich sicher "Klaus, der Kurs wird durch die Decke gehen und sich garantiert verfünffachen". Weitererzählen soll man die Neuigkeit natürlich nicht: "Bitte niemanden sagen, von wem Du die Info hast und auch nicht darüber sprechen bevor die Sache in der Presse steht."

Das Fax erweckt den Eindruck einer Fehlleitung an eine falsche Faxnummer. Etwas merkwürdig ist allerdings, dass keine Faxkennung angegeben ist. Aufgrund von Forenberichten gab es offenkundig Dutzende derartiger "Fehlleitungen".

Fazit: Ein klaren Fall von Kursmanipulation und daher eine Sache für die Staatsanwaltschaft. Viel Erfolg scheinen die Kriminellen nicht gehabt zu haben. Nach einen Kursanstieg auf EUR 0,04 am morgen ist der Kurs wieder unter EUR 0,02 gefallen.

Donnerstag, 11. Juli 2013

Britische Finanzmarktaufsicht want vor Apex International Consulting Group (AICG)

The Financial Conduct Authority (“FCA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:
 
Apex International Consulting Group (AICG)Address: 23 Cedar St. New York, NY 10005, USA
Tel: +1 917 338 1694
Fax: +1 917 398 1455
Website: www.apexintlservices.com
Email: contact(at)apexintlservices.com
 
is not authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) to carry on a regulated activity in the UK. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ('investments' include futures, options, bonds, stocks and shares).
 
The FCA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our list of unauthorised firms and individuals list. This list can be found at: www.fca.org.uk/consumers/protect-yourself/unauthorised-firms/unauthorised-firms-to-avoid
 
If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fca.org.uk, or alternatively by telephone on 0800 111 6768. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

BaFin warnt vor massiven Kaufempfehlungen für die Aktien der Terra Inventions Corp. in Börsenbriefen

Bonn/Frankfurt a. M., 21. Juni 2013
 
Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Terra Inventions Corp., ISIN US88103B1061, mittels Spam-Mails massiv zum Kauf empfohlen.
 
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
 
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren.
 
Quelle: BaFin

BaFin: „Exclusiv24 Investment & Finanzcenter AG“ ist kein nach § 8 ZAG zugelassenes Institut

Bonn/Frankfurt a. M., 1. Juli 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen, das unter der Bezeichnung „Exclusiv24 Investment & Finanzcenter AG“ an Kunden in Deutschland herantrat, keine Erlaubnis für seine Geschäftstätigkeit erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt daher nicht der Aufsicht der BaFin.
 
Die „Exclusiv24 Investment & Finanzcenter AG“ bot auf ihrer Website www.exclusiv24.com Interessenten die Möglichkeit an, eine „Exclusiv24 Mastercard Gold“ zu erhalten. Die Ausstellung dieser Kreditkarte sei „garantiert“ und erfolge „Schufafrei“. Das Unternehmen behauptete auf seiner Website, ein Unternehmen der Citigroup zu sein. Ferner verwies das Unternehmen im Impressum seines Internetauftritts auf einen Handelsregistereintrag, welcher jedoch der Fidor Bank AG aus München zuzuordnen ist.

Weder die Citigroup noch die Fidor Bank AG stehen in irgendeiner Verbindung mit der „Exclusiv24 Investment & Finanzcenter AG“. Das Unternehmen ist an dem im Impressum der Websites behaupteten Geschäftssitz in München nicht anzutreffen. Eine Eintragung des Unternehmens in einem Handelsregister in Deutschland lässt sich nicht feststellen.
 
Quelle: BaFin

BaFin warnt vor massiven Kaufempfehlungen für die Aktien der Clean Enviro Tech Corp. in Börsenbriefen

Bonn/Frankfurt a. M., 21. Juni 2013
 
Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Clean Enviro Tech Corp., ISIN: US18452C1080, mittels Spam-Mails massiv zum Kauf empfohlen.
 
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
 
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren.
 
Quelle: BaFin

Neu gegründeter "Broker" Ko Sin versucht deutsche Anleger für Alibaba-Papiere zu ködern

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Firma Ko Sin Corporation Limited aus Hongkong versucht derzeit mit einer wilden Story deutschen Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Bei den unverlangten Telefonanrufen (sog. Cold Calling) wird den Kunden erzäht, dass man ein Paket Alibaba-Aktien habe, die vor dem für Herbst geplanten Börsengang (IPO) mit einem Rabatt von 15% verkauft würden. Bis dahin werde der eingezahlte Betrag mit 6 % p.a. verzinst.

Für ein chinesisches Brokerhaus sprechen die Ko Sin-Mitarbeiter erstaunlich gut Deutsch. Selbst der (zur Vertrauensbildung eingesetzte) Compliance Officer meldete sich kurz nach dem Telefonverkäufer (ein Herr Jakub Edelmann mit türkischem Akzent) zu deutschen Bürozeiten auf Hochdeutsch und erkundigte sich ganz vertraulich, ob man denn die Registrierungsnummer der Firma mitgeteilt bekommen habe (Nr. 1922182 - "ganz wichtig" für die Kontoeröffnung). Irgendwie passen die Auskünfte des Handelsregisters (Companies Registry) allerdings nicht ganz mit der Story von einem seit 14 Jahren erfolgreich tätigen Brokerhaus zusammen. Die Ko Sin Corporation Limited ist nämlich erst am 13. Juni 2013 gegründet worden.

Der von einem Herrn Ping Gong, Vize President Institutional Trading, mit Facsimile-Unterschrift versehene und erfeulicherweise sehr kurze (aus einem Satz bestehende) "Aktienkaufvertrag" für "Alibaba IPO" (ohne Angaben einer Stückzahl) dürfte daher wohl nicht das Papier wert sein, auf das man ihn drucken darf. Auch soll man in einer Vertraulichkeitsvereinbarung versichern, über die "beauftragten Leistungen" zu schweigen.

Wenig Informationen sind auch auf der Webseite http://kosin.net zu finden, mit Ausnahme der schönen Adresse Two International Finance Centre. Nirgendwo ist ein Verantwortlicher angegeben, nicht einmal der freundliche Herr Ping Gong.

Fazit: Wenn man sein Geld nicht mehr so dringend braucht, kann man es gerne der neu gegründeten Gesellschaft Ko Sin Corporation Limited anvertrauen. Auf die Alibaba-Papiere wird man aber wohl warten müssen.

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Nachtrag vom 12. Juli 2013: Heute meldete sich wieder der freundliche "Compliance Officer" Herr Engelhart und wollte unbedingt die Registernummer auf der Webseite des Companies Registry von Hongkong abgleichen, siehe http://www.cr.gov.hk/en/electronic/search.htm. Ganz wichtig sei, dass die Ko Sin Corporation Limited dort als "live" gemeldet sei. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, gebe es Probleme. Die Eintragung sei ein Gütesiegel. Auf den Hinweis, dass die Gründung ("date of incorporation") laut Eintragung erst am 13. Juni 2013 erfolgte, meinte er, dass die Eintragung freiwillig erfolgt sei. Es gebe noch ein anderes Register, dass aber etwas koste. Für ihn sei alles O.K., Herr Jacub Edelmann werde sich am Montag bei mir melden.

Nachtrag vom 15. Juli 2013: Der tapfere Jacub Edelmann läßt nicht los. Auf meine Frage, wie eine angeblich 14 Jahre alte Firma erst am 13. Juni 2013 im Handelsregister eingetragen sein kann, verwies er auf die Webseite, die es schon seit dem Jahr 2000 gäbe. Allerdings ist die Seite kosin.net nicht auf die Ko Sin Corporation Limited eingetragen, sondern auf einen Herrn aus dem sonnigen Kalifornien in der Kaffeestraße (heißt tatsächlich so):

Ralph Loren
4825 Coffee Rd.
Bakersfield, California 93308
United States

http://who.godaddy.com/whois.aspx?k=hAcUEmcnEa85fqrta+TdTGMfDj/+PnBNdn9cdPeFF6Eys2vbItmb7Ykyd2jcdcRB&domain=kosin.net&prog_id=GoDaddy
(Die Registrierung der Webseite einer Hongkong Firma über GoDaddy wäre alleine schon sehr merkwürdig.)

Von alledem  zeigte sich der angeblich schon seit zwei Jahren in Hongkong tätige Herr Edelmann (mit dem türkischen Akzent) völlig unbeeindruckt. Ich solle doch den Vertrag zurückschicken, dann würde sich ein Senior Broker (angeblich sein Vorgesetzter) um mich kümmern.

Nachtrag vom 28.September 2013: Wie mir ein anderer Anleger berichtet hat, bietet Ko Sin neben Alibaba-Aktien nunmehr auch ein "Osram OTC-Geschäft" an. Für die Osram-Aktien gebe es eine Haltfrist bis Januar 2014.

Dienstag, 2. Juli 2013

SdK vertritt Anleiheinhaber der Solen AG

Die Solen AG (vormals Payom Solar AG) ist ein herstellerunabhängiger Systemanbieter von Solaranlagen. Die Gesellschaft befindet sich nach einem gescheiterten Sanierungsversuch mittlerweile im vorläufigen Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Heinrich Stellmach aus Osnabrück bestellt.

Die Gesellschaft hatte im Jahr 2011 eine mit 7,50 % p.a. verzinste und am 8. April 2016 fällige Anleihe begeben (WKN A1H3M9). Nach einem gescheiterten Sanierungsversuch wurden die zum 8. April 2013 fälligen Anleihezinsen nicht bezahlt. Am 22. April 2013 wurde schließlich vom Insolvenzgericht Meppen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (9 IN 74/13). 

Auf die Anleihen ist das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) 2009 anwendbar. Dieses sieht unter anderem vor, dass das Insolvenzgericht nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens eine Gläubigerversammlung einzuberufen hat. In dieser sollen die Anleihegläubiger über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters beschließen, der die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren vertritt.  

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) bietet betroffenen Anleiheinhabern an, diese durch einen kostenlosen Newsletter über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Ferner bietet die SdK Anleiheinhabern, die nicht selbst an den kommenden Gläubigerversammlungen teilnehmen können, eine kostenlose Vertretung an. Zudem wurde von Seiten der SdK bereits eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen Dritte beauftragt. 

Betroffene Anleiheinhaber, die Informationen über das Insolvenzverfahren der Solen AG erhalten und sich dem Vorgehen der SdK anschließen wollen, können sich unter info@sdk.org für einen kostenlosen Newsletter registrieren lassen.

München, den 1. Juli 2013

Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der Solen AG!

Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK)