Dienstag, 27. November 2012

BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien der PG Alluvial Mining plc

Bonn/Frankfurt a. M., 7. November 2012
 
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der PG Alluvial Mining plc (ISIN: GB00B5V7P653) mittels Cold Calling/Spammails zum Kauf empfohlen.
 
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
 
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren.

BaFin: Haftstrafe wegen Insiderhandels in Wertpapieren der Ersol Solar Energy AG

Bonn/Frankfurt a. M., 21. November 2012
 
Im Prozess um Insiderhandel in Optionsscheinen auf Aktien der Ersol Solar Energy AG hat das Landgericht Wiesbaden am 13. November 2012 einen österreichischen Staatsangehörigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Die Verurteilung geht auf eine Insideruntersuchung der BaFin sowie Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamts zurück.
 
Die Aktien des Solarzellenherstellers Solar Energy AG sind am regulierten Markt der Börse Frankfurt notiert. Der Insiderhandel war im Vorfeld der Übernahme der Gesellschaft erfolgt; die Robert Bosch GmbH hatte Anfang Juni 2008 ein Übernahmeangebot veröffentlicht. Daraufhin war der Ersol-Kurs, der sich von Januar bis Mai 2008 zwischen 50 bis 70 Euro bewegt hatte, auf knapp über 100 Euro angestiegen. Wenige Tage vor Ankündigung des Übernahmeangebots hatte der Verurteilte - ehemaliger Lebensgefährte einer Primärinsiderin - über Depots bei verschiedenen in- und ausländischen Kreditinstituten Call-Optionsscheine auf Ersol-Aktien im Gegenwert von rund 85.000 Euro erworben und dabei sein gesamtes Vermögen eingesetzt. Am Tag der Veröffentlichung des Übernahmeangebots begann er mit dem Abverkauf der Calls und erzielte damit insgesamt einen Gewinn von rund 1 Mio. Euro.

Das Verfahren gegen die mitangeklagte Primärinsiderin stellte das Landgericht Wiesbaden unter Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro nach § 153a StPO ein. Der Schaden in Höhe von rund 1 Mio. Euro, der dem Emittenten der Optionsscheine durch den Insiderhandel entstanden war, wurde noch im Ermittlungsverfahren durch die beiden Angeklagten ausgeglichen. Beide hatten notarielle Schuldanerkenntnisse abgegeben.

Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden ist rechtskräftig.

Freitag, 9. November 2012

SdK hilft bei Citigroup-Forderung

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hilft ihren Mitgliedern, die ihre Forderung in Sachen der Entschädigungszahlung der Citigroup im Rahmen einer US-Sammelklage anmelden wollen.

Im Streit um faule Hypothekenpapiere haben klagende Anleger in den USA Erfolg gehabt. Die Citigroup hat einem Vergleich zugestimmt, laut dem sie geschädigten Aktionären 590 Mio. US-Dollar an Entschädigung zahlen will. Das sind umgerechnet gut 470 Mio. Euro. Im Rahmen der Sammelklage wurde der US-Großbank vorgeworfen, zu Beginn der Finanzkrise ihr wahres Engagement bei faulen Hypothekenpapieren verschleiert zu haben. Die Bank musste schließlich vom Staat gerettet werden.

Anleger aufgepasst

Der Vergleich betrifft Anleger, die zwischen dem 26.2.2007 und dem 18.4.2008 Aktien der Citigroup gekauft haben. Die 590 Mio. US-Dollar werden nach Abzug der Anwaltsrechnung unter den Aktionären aufgeteilt, die einen Anspruch angemeldet haben. Allerdings muss dem Vergleich noch durch ein News Yorker Gericht zugestimmt werden. Die entsprechende Anhörung findet am 15.1.2013 statt.

Alle betroffenen Anleger, die einen Anspruch auf Entschädigung anmelden wollen, müssen das bis spätestens zum 7.2.2013 tun! Alle Informationen sowie die Formulare gibt es hier. Der Anspruch kann schriftlich per Post oder direkt über Online-Formulare angemeldet werden.

Hilfe für SdK Mitglieder

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet ihren Mitgliedern an, ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich zu sein und ihre Fragen dazu zu beantworten. Weniger internetaffine Mitglieder können die Formulare auch in der Geschäftsstelle anfordern: per Telefon (089 2020846-0) oder per E-Mail (info@sdk.org).

München, den 9.11.2012

Quelle: www.sdk.org
Pressekontakt: Daniel Bauer, bauer@sdk.org,
Tel.: 089 - 20 20 846 0

Montag, 5. November 2012

Erstmalig Ratingagentur wegen zur guter Bewertung zu Schadensersatz verurteilt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) ist in Australien wegen zu guter Ratingbewertungen zu Schadensersatz verurteilt worden. Geklagt hatten 13 Stadtverwaltungen, die Millionenbeträge in riskante, aber mit einem Toprating von S&P versehene Wertpapiere investiert hatten. In der Finanzkrise 2008 verloren die Kläger mehr als 90 Prozent des Anlagebetrags. Es handelt sich hierbei um das weltweit erste Urteil, mit dem eine Ratingagentur wegen eines fehlerhaften Ratings verurteilt wurde. S&P kündigte umgehend an, Berufung gegen das Urteil einzureichen.

Freitag, 2. November 2012

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Korea Merchantile Exchange (KRMEX)

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2. November 2012 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Korea Merchantile Exchange (KRMEX)
mit angeblichem Sitz in
Sungji Heights Bldb.2
642-4 Yeoksam-dong Gangnam-gu
135-080 Seoul
Republic of Korea
www.krmex.org
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Betrieb eines multilateralen Handelssystems, (§ 3 Abs. 2 Z 4 WAG 2007) nicht gestattet.

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Stanley Clifford

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2. November 2012 teilt die FMA daher mit, dass
 
Stanley Clifford
mit angeblichem Sitz in
Hennan West Tower
19/B Luard Road
Wanchai
Hong Kong
www.stanley-clifford.com
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007), noch die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007), gestattet.