Dienstag, 24. Juli 2018

BaFin: Helmuth Newin Group ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die „Helmuth Newin Group“ mit angeblichen Geschäftssitzen in Regensburg und Zürich bietet im Internet unter www.helmuth-newin.com und per Telefon Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „Helmuth Newin Group“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.

Nach Auskunft von Herrn Helmuth Newin, Regensburg, hat die „Helmuth Newin Group“ keinerlei geschäftliche oder personelle Verbindungen zu Herrn Helmuth Newin und auch nicht zur EUROASSEKURANZ Versicherungsmakler AG, insbesondere wird keine Administration in Regensburg unterhalten.

Quelle: BaFin

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