Freitag, 28. August 2026

PANDION AG: PANDION strukturiert Projektportfolio im Rahmen der Sanierung neu

Presseinformation 

Köln, 27.08.2026

- PANDION Projektgesellschaften stellen Insolvenzanträge als weiteren Schritt im laufenden Sanierungsprozess

- Projektportfolio wird konsequent auf wirtschaftlich tragfähige Strukturen ausgerichtet

- Gespräche mit Banken, Finanzierungspartnern und Projektbeteiligten werden fortgeführt

- Ziel bleibt die Stabilisierung und nachhaltige Fortführung der PANDION Gruppe

- Vorläufiger Gläubigerausschuss unterstützt die Eigenverwaltungsverfahren

Die PANDION AG setzt den im August eingeleiteten Sanierungsprozess konsequent fort. Im Rahmen der laufenden wirtschaftlichen und finanziellen Neuordnung der Unternehmensgruppe wurden auch die einzelnen Projektgesellschaften einer umfassenden Überprüfung unterzogen.

In diesem Zusammenhang werden für elf Projektgesellschaften der PANDION Gruppe Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Hintergrund ist, dass sich die bereits eingeleiteten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der PANDION AG und weiterer Tochtergesellschaften unmittelbar auf die Liquidität der betroffenen Projektgesellschaften ausgewirkt haben.

Bei den betreffenden Gesellschaften ist Zahlungsunfähigkeit eingetreten, sodass die jeweiligen Geschäftsführungen mit der Antragstellung ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Betroffen sind folgende Gesellschaften:
  • PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG
  • Objekt Fischerhüttenstraße GmbH & Co. KG
  • PANDION Stuttgart Flint Areal GmbH & Co. KG
  • PANDION Prinzessinnenstraße GmbH & Co. KG
  • PANDION Silberburg Höfe Stuttgart GmbH & Co. KG
  • PANDION Klostergärten GmbH & Co. KG
  • PANDION City Selection Stuttgart GmbH & Co. KG
  • PANDION Gallwitz GmbH & Co. KG
  • SIEBENGEBIRGE Projektgesellschaft mbH & Co. KG
  • PANDION Franziskanerkloster GmbH & Co. KG
  • PANDION Ehrenveedel GmbH & Co. KG
Die aktuellen Verfahren sind Teil eines strukturierten Sanierungsprozesses. Vor diesem Hintergrund werden innerhalb der PANDION Gruppe sämtliche Projekte und Gesellschaften hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit und ihrer weiteren Entwicklungsmöglichkeiten neu bewertet. Ziel ist es, die Unternehmensgruppe auf diejenigen Projekte und Strukturen auszurichten, für die eine wirtschaftlich belastbare Perspektive besteht.

Die nun erfolgenden Insolvenzanträge einzelner Projektgesellschaften sind Teil dieser wirtschaftlichen Neuordnung.

Fokus auf tragfähige Projekte und eine stabilisierte PANDION

Für weitere Projekte wird im Rahmen des Sanierungsprozesses geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine Fortführung oder wirtschaftliche Neuordnung möglich ist. PANDION steht hierzu im engen und konstruktiven Austausch mit Banken, Finanzierungspartnern, Projektbeteiligten, Kommunen und weiteren relevanten Stakeholdern. In zahlreichen Fällen wird gemeinsam an Lösungen gearbeitet, die eine wirtschaftlich tragfähige Weiterentwicklung der jeweiligen Projekte ermöglichen.

Der zunächst vorläufige Gläubigerausschuss unterstützt die Fortführung der Verfahren in Eigenverwaltung und begleitet den weiteren Sanierungsprozess. Eine erste Sitzung hat bereits stattgefunden. Damit sind die Interessen der Gläubiger institutionell in das Verfahren eingebunden.

PANDION wird die laufende Neuordnung der Unternehmensgruppe gemeinsam mit den Sanierungsberatern sowie den relevanten Finanzierungs- und Projektpartnern weiter vorantreiben und über wesentliche Entwicklungen informieren.

Donnerstag, 27. August 2026

PANDION AG: Weitere Projektgesellschaften werden Insolvenzanträge stellen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 27. August 2026 – Die PANDION AG (ISIN Unternehmensanleihe: DE000A289YC5) teilt mit, dass für die nachfolgend genannten Projektgesellschaften der PANDION-Gruppe heute Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren bei den jeweils zuständigen Insolvenzgerichten gestellt werden:

Betroffen sind folgende Gesellschaften:
  • PANDION Wolframstraße Stuttgart GmbH & Co. KG
  • Objekt Fischerhüttenstraße GmbH & Co. KG
  • PANDION Stuttgart Flint Areal GmbH & Co. KG
  • PANDION Prinzessinnenstraße GmbH & Co. KG
  • PANDION Silberburg Höfe Stuttgart GmbH & Co. KG
  • PANDION Klostergärten GmbH & Co. KG
  • PANDION City Selection Stuttgart GmbH & Co. KG
  • PANDION Gallwitz GmbH & Co. KG
  • SIEBENGEBIRGE Projektgesellschaft mbH & Co. KG
  • PANDION Franziskanerkloster GmbH & Co. KG
  • PANDION Ehrenveedel GmbH & Co. KG
Hintergrund der Antragstellungen sind die Auswirkungen der bereits eingeleiteten Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der PANDION AG und weiterer Gesellschaften der PANDION-Gruppe auf die Liquidität der genannten Projektgesellschaften. Infolge dieser Entwicklung ist bei den betroffenen Projektgesellschaften Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Die jeweiligen Geschäftsführungen kommen mit der heutigen Antragstellung ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach.

Die PANDION AG hatte am 10. August 2026 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Entsprechende Anträge wurden für fünf weitere Gesellschaften der PANDION-Gruppe gestellt. Das zuständige Insolvenzgericht hat zwischenzeitlich für diese Gesellschaften die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Zudem wurde ein zunächst vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der die Fortführung der Verfahren in Eigenverwaltung unterstützt und die Interessen der Gläubiger im Rahmen des Verfahrens vertritt. Eine erste Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses hat bereits stattgefunden.

PANDION wird über weitere wesentliche Entwicklungen informieren.

Dienstag, 18. August 2026

STADA-Nachbesserung: OLG Frankfurt weist Berufung der Nidda Healthcare gegen für STADA-Minderheitsaktionär positives Urteil des Landgerichts zurück – Verjährung droht zum Jahresende

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 17. August 2026 (Az. 26 U 48/25) die Berufung der Nidda Healthcare Holding GmbH gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2025 (Az. 3-05 O 1/25) zurückgewiesen. Der Kläger, ein ehemaliger STADA-Aktionär, hatte einen Nachbesserungsanspruch aus § 31 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 WpÜG durchgesetzt, weil die Bieterin mit dem Großaktionär Elliott am 30. August 2017 ein sog. Irrevocable Commitment mit einer über den öffentlichen Angebotspreis von EUR 66,25 hinausgehenden Sondervergütung geschlossen hatte, ohne dies gegenüber den übrigen Aktionären offenzulegen.

Der 26. Zivilsenat entschied einstimmig nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung und verwies auf seinen Hinweisbeschluss vom 22. Juli 2026 sowie auf die Parallelurteile vom 18. Dezember 2025 (26 U 14/24 und 26 U 18/24). Der Senat bestätigt darin seine bisherige Linie:

  • Kein Verjährungsbeginn allein durch Pressekenntnis: Weder die Pressemitteilungen vom 31. August/3. September 2017 noch die weitere Berichterstattung genügten, um bei einem Privatanleger die für § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis zu begründen.

  • Keine Erkundigungsobliegenheit: Eine Nachfrage bei der Bieterin wäre ins Leere gelaufen, weil diese über das Irrevocable Commitment strenges Stillschweigen mit Elliott vereinbart hatte und eine inhaltliche Stellungnahme gegenüber der Presse ausdrücklich ablehnte.

  • Verjährungseinrede treuwidrig, § 242 BGB: Es sei widersprüchlich, wenn die Bieterin einerseits die Rechtslage seit der Celesio-I-Entscheidung Ende 2017 für geklärt hält, den Nacherwerb aber pflichtwidrig erst am 14. August 2023 – nach Aufforderung der BaFin und den BGH-Urteilen vom 23. Mai 2023 (II ZR 219/21, II ZR 220/21) – gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG bekannt macht, andererseits aber verlangt, die Aktionäre hätten bis zum 31.12.2020 Klage erheben müssen.

  • Keine Revisionszulassung: Die Haftung dem Grunde nach ist durch die BGH-Urteile vom 23. Mai 2023 geklärt; über die Bedeutung des IC für den Verjährungsbeginn entscheidet ausschließlich das OLG Frankfurt. Die Auffassung des Senats wird im Schrifttum jedenfalls für Privatanleger geteilt (Holzborn/Dame, WuB 2026, 106; Hesselbach/Stepper, BB 2026, 771; Korff, GWR 2026, 152; Hippeli, jurisPR-HaGesR 2/2026 Anm. 2).

Hinweis auf drohende Verjährung zum Jahresende 2026

Ehemalige STADA-Aktionäre, die ihre Aktien im Sommer 2017 in das Übernahmeangebot der Nidda Healthcare Holding GmbH zu EUR 66,25 je Aktie angedient haben, sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Da die BaFin-veranlasste Bekanntmachung des Irrevocable Commitments nach § 23 Abs. 2 WpÜG am 14. August 2023 erfolgte, droht bei Zugrundelegung der dreijährigen Regelverjährung (§ 195 BGB) der Verjährungseintritt zum 31. Dezember 2026. Verjährungshemmende Maßnahmen – insbesondere die Klageerhebung – sollten daher noch in diesem Jahr veranlasst werden.

Montag, 10. August 2026

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der PANDION AG zur Interessenbündelung auf

Die PANDION AG, Emittentin der Anleihe 2021/2028 (ISIN: DE000A289YC5 / WKN: A289YC), hat am 10.08.2026 beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gestellt und zugleich die Anordnung der Eigenverwaltung beantragt. Entsprechende Anträge wurden auch für die PANDION Real Estate GmbH, die PANDION Vertriebsgesellschaft mbH, die PANDION Design GmbH, die PANDION Projektmanagement GmbH sowie die PANDION Engineering GmbH gestellt.

Mit der beantragten Eigenverwaltung soll der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften fortgeführt und die Restrukturierung der PANDION-Gruppe im Rahmen eines geordneten Verfahrens weiterverfolgt werden. Hintergrund des Insolvenzantrags ist die Liquiditätssituation, die auch nach der Mitteilung über die Aussetzung der Zinszahlung nicht stabilisiert werden konnte.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. steht in Kontakt mit einer Vielzahl von Anleihegläubigern und vertritt diese bereits seit knapp einem Jahr. Im Oktober 2025 hatten die Anleiheinhaber zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Emittentin im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung unter anderem eine Laufzeitverlängerung und eine Anpassung der Verzinsung beschlossen. Diese Maßnahmen konnten jedoch, ebenso wie die angekündigte Aussetzung der letzten Zinszahlung, offenbar die bestehenden Liquiditätsprobleme der Gesellschaft nicht lösen.

Die SdK hat zur Information der Anleihegläubiger einen kostenlosen Newsletter eingerichtet, für den sich betroffene Anleiheinhaber unter www.sdk.org/pandion registrieren können. Im Newsletter wird über die aktuellen Geschehnisse und wichtige Termine berichtet.

Sobald das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, wird es zugleich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen, in der über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters beschlossen werden soll. Ebenso wird es eine Insolvenzgläubigerversammlung geben, in der über wichtige Verfahrensmaßnahmen, unter anderem die Wahl eines Sachwalters bzw. Insolvenzverwalters und eines Gläubigerausschusses, beschlossen wird.

Die SdK bietet für alle künftigen Versammlungen eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Ein entsprechendes Vollmachtsformular und Hinweise zur Stimmrechtsvertretung finden sich ebenfalls unter www.sdk.org/pandion.

Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne auch unter info@sdk.org oder unter 089 / 20208460 zur Verfügung.

München, den 10. August 2026

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin.