Dienstag, 29. September 2009

Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde von Gibraltar warnt vor James B. Clarke

Die FInanzdienstleistungsbehörde von Gibraltar, die Finacial Services Commission warnt vor dem angeblichen "Broker" James B Clarke & Company Limited ('JBC'). Die Behörde führt hierzu wie folgt aus:

The Financial Services Commission ('FSC') has today issued a warning to the public regarding James B Clarke & Company Limited.

This follows information received by the FSC, concerning a website operated by 'James B. Clarke & Co. Ltd', on which it claims to be "a leading international securities brokerage and investment services firm with one of the largest global networks in the world".

It further claims to have "Worldwide Offices" including Gibraltar. The link to the 'Gibraltar' office only shows a contact form, with no contact details.

The register of companies at Companies House (Gibraltar) shows that a company named James B Clarke & Company Limited was incorporated in May of this year.

It is not regulated by the FSC, or licensed under the Financial Services (Investment & Fiduciary Services) Act 1989, or the Financial Services (Markets in Financial Instruments) Act 2006, to carry on investment business in or from within Gibraltar.

The FSC therefore urges the public to exercise appropriate caution in respect of this entity, whilst it continues its investigations.

Montag, 28. September 2009

"Broker" James B. Clarke stellt Geschäftsbetrieb ein

Die sich selber als "Broker" bezeichnende Firma James B. Clarke & Co. Ltd. aus dem mittelamerikanischen Staat Panama, vor der u. a. die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ausdrücklich gewarnt hatte, teilte nunmehr den Kunden mit, dass man sich gezwungen sehe, die Geschäftsaktiviäten in Europa einzustellen. Man werde eine "professionelle Abwicklung und Auflösung" der Depots veranlassen.

Da die Firma allerdings in Europa nicht als Wertpapierdienstleistungsunternehmen zugelassen ist, dürfte es Zweifel an einem entsprechenden "professionellen" Vorgehen geben. Bislang zeichnete sich diese panamesische Firma nach Kundenangaben vor allem dadurch aus, hinsichtlich der von ihr vertriebenen Aktien Gewinnversprechungen gemacht zu haben, die wohl nicht zu halten sein werden.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
E-mail: kanzlei@anlageanwalt.de

Hinweis der BaFin zum Kauf „gebrauchter Lebensversicherungen“

Nach Erkenntnissen der BaFin sind am Markt verstärkt Unternehmen tätig, die Verbrauchern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Vermögensanlagen, insbesondere ihre Lebens- oder private Rentenversicherung („gebrauchte Lebensversicherung“), abzukaufen.

Dabei wird der Kaufpreis von dem Unternehmen - jedenfalls zu einem Teil - einbehalten und soll zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßig verzinst und in Raten, ausgezahlt werden. Je nach Geschäftsmodell soll der einbehaltene Betrag auch für den Verbraucher angelegt werden. In den der BaFin bekannten Fällen handelt es sich bei den als Käufer auftretenden Unternehmen nicht um Unternehmen, die von der BaFin beaufsichtigt werden.

Die BaFin weist darauf hin, dass solche Unternehmen, anders als Versicherungsunternehmen, keiner Solvenzaufsicht durch die BaFin unterliegen, das heißt keiner Aufsicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge.

Donnerstag, 24. September 2009

Warnung vor Dubai International Investment & Trading

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 9. September 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Dubai International Investment & Trading
Hamra Pavillon Street, 2nd Floor Pavillon Center
P.O.Box 113-6603 Beirut Lebanon
Tel: +961-1-750599; +9611-751902
Fax: +961 750 690; +961 750 599
dubai.dubaifund.international@gmail.com
http://www.dubaifinancialtrust.com/
http://www.dubai-int.com/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG sowie die gewerbliche Vermittlung von Kreditgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 18 lit. b BWG sind dem Anbieter daher nicht gestattet.

Warnung vor Interstate Euro Credit

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18. September 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Interstate Euro Credit
119034 MOSCOW
EROPKINSKI per.19. str.2
http://interstateeurocredit.com/
info@interstate-euro-credit.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Warnung vor Dubai Rentenfonds

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16. September 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Dubai Rentenfonds

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Freitag, 11. September 2009

"Ampelcheck Geldanlage": Verbot aufgehoben

Das Landgericht Berlin hat nach mündlicher Verhandlung am 10. September 2009 das Verbreitungsverbot für den "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben (Urteil vom 10.9.2009, AZ: 27 O 778/09). Damit kann der Ratgeber ab sofort wieder vertrieben werden.

Seit seinem Erscheinen im Juni 2009 hilft der Ratgeber Verbrauchern, sich im Dschungel der Angebote fürs Sparen und für die Altersvorsorge zu orientieren. Mit den Farben "Rot" für "Achtung Gefahr", "Gelb" für "ein Risiko oder Nachteil ist vorhanden und "Grün" für "empfehlenswert oder unbedenklich" werden die Sicherheit, die Rendite, die Liquidität und die Transparenz von rund einem Dutzend Anlageformen und Produktgruppen bewertet. Zudem wird geprüft, ob die Anlageform für die Altersvorsorge geeignet ist oder nicht.

Das Versicherungsunternehmen Debeka hatte beim Landgericht Berlin am 13. August 2009 einen Beschluss erwirkt, wonach die Verbraucherzentrale die Äußerungen zur Sicherheit, zur Rendite und zur Frage der Geeignetheit für die Altersvorsorge in Bezug auf Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen nicht weiter verbreiten durfte. In dem Verbot sah die Verbraucherzentrale eine massive Einschränkung ihrer grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit und legte Widerspruch ein.

"Wir freuen uns über die Aufhebung des Verbots. Jetzt kann wieder offen über die klare Kennzeichnung von Finanzprodukten diskutiert werden. Die Versicherungswirtschaft, die in dem Ratgeber mit ihren Produkten nicht gut wegkommt, sollte endlich auf die berechtigte Kritik reagieren und ihre Angebote verbessern, anstatt Kritikern einen Maulkorb zu verpassen", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Der Ratgeber "Ampelcheck Geldanlage" ist zu bestellen für 6,90 Euro unter Tel. 040-24 832-104, Fax 040-24 832-290, E-Mail bestellung@vzhh.de. Für Selbstabholer erhältlich für 4,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.

Die Frage, ob eine kritische Position zu den Angeboten der Versicherungswirtschaft erlaubt ist, hat grundsätzliche Bedeutung für die Arbeit der Verbraucherzentrale. Sollte die Debeka Rechtsmittel einlegen, werden wir daher den Prozess bis zum Ende ausfechten. Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, freuen wir uns über Ihre Spende: Konto 84 35 100 Bank für Sozialwirtschaft BLZ 251 205 10 - Stichwort "Ampelcheck Geldanlage". Die Spende ist steuerlich abzugsfähig; wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, benötigen wir Ihre Adresse.

Quelle: Verbraucherzentrale

Donnerstag, 10. September 2009

BaFin bestellt Abwickler für unerlaubte Einlagengeschäfte des Herrn Wolfgang Frenzel

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31. August 2009 Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau (B & L Bernsau + Lautenbach Rechtsanwälte, Frankfurt am Main) mit der Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte des Herrn Wolfgang Frenzel, Düsseldorf, betraut.

Mit bestandskräftiger Verfügung vom 2. April 2009 hatte die BaFin angeordnet, dass Herr Frenzel das von ihm unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln hat (vgl. Bekanntmachung vom 6. Mai 2009).

Die BaFin hat einen Abwickler bestellt, weil Herr Frenzel seiner Abwicklungsverpflichtung bisher nicht nachgekommen ist. Der Abwickler verschafft sich gegenwärtig einen Überblick über Buchhaltung und Vermögenslage des Herrn Frenzel und prüft, ob Herr Frenzel seine Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllen kann.

Die Bestellung des Abwicklers ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: BaFin

Montag, 7. September 2009

Das Landeskriminalamt warnt vor Betrügern - Vorsicht!! Lottomillionen aus Spanien?

Viele Bürgern der Bundesrepublik erhielten in der Vergangenheit über Post oder E-Mail eine Mitteilung, dass sie bei der spanischen Lotterie EL Gordo de la Loteria oder EL Gordo de la Loteria Primitiva einen Preis in fünf- bis sechsstelliger Höhe gewonnen hätten. Antwortet man auf dieses Schreiben oder die E-Mail werden zur Einlösung der Gewinne Gebühren, Steuern, Notarkosten usw. fällig, die Phantasie der Betrüger kennt hier keine Grenzen. Diese Gelder sollen dann von dem „Gewinner“ per Banküberweisung oder über Western Union und möglichst mehrmals in nicht zu hohen Beträgen überwiesen werden. Die kleinen Teilbeträge seien angeblich notwendig, damit die Banken bei Überweisungen keinen Verdacht schöpfen und die Auszahlung an die Betrüger nicht verweigern.

Zahlt man jedoch erst einmal, dann werden immer neue Kosten von den Betrügern verlangt. Diese Forderungen enden erst, wenn kein Geld mehr fließt.

Am Ende ist das eigene Geld weg und vom Lottogewinn kann weiterhin nur geträumt werden.

Durch Interpol Madrid wird zu den offiziell in Spanien stattfindenden Lotteriespielen mitgeteilt:

· Lottoscheine können ausschließlich bei autorisierten Einrichtungen/Geschäften ausgefüllt werden, ohne dass Personaldaten angegeben werden müssen.

· Eine Möglichkeit der Verlosung über das Internet besteht nicht.

· Gewinne unter 600 € werden in den autorisierten Einrichtungen/Geschäften ausgezahlt, Gewinne über 600 € in der Zentrale der Lotterie oder bei autorisierten Banken.

Weiter gilt immer:

· Wer an keiner Lotterie teilgenommen hat, kann in dieser auch nicht gewinnen.

· Eine Lotteriegesellschaft verlangt für die Auszahlung eines Gewinnes keine Vorausgebühren.

· Eine spanische Lotteriegesellschaft wird nicht über das Internet Kontakt mit dem Gewinner aufnehmen.

· Eine spanische Lotteriegesellschaft wird Sie nicht auffordern, Ihre Bankverbindung mitzuteilen.

Wird von den eben genannten Grundsätzen abgewichen, ist von einem Betrug auszugehen.

Unser Rat: Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Bank oder die zuständige Polizeidienststelle, bevor Sie Geld an einen ominösen Adressaten zahlen.

Wurden Sie bereits geschädigt, erstatten Sie bitte Abzeige bei der nächsten Polizeidienststelle!

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Postfach 180 165
39028 Magdeburg
Tel: (0391) 250-2020
Fax: (0391) 250-19-2020

Donnerstag, 3. September 2009

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA warnt vor Thomas Immik

Thomas Immik, geb. 16.09.1958, deutscher Staatsbürger, wird generell verboten, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte Publikumseinlagen gewerbsmässig entgegenzunehmen oder für die Entgegennahme von Publikumseinlagen in Inseraten, Prospekten, Rundschreiben, elektronischen oder anderen Medien Werbung zu betreiben.

Thomas Immik wird auf Artikel 48 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sowie die darin vorgesehene Strafdrohung hingewiesen:

Artikel 48 FINMAG
Mit Busse bis zu 100‘000 Franken wird bestraft, wer einer von der FINMA unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels ergangenen rechtskräftigen Verfügung oder einem Entscheid der Rechtsmittelinstanzen vorsätzlich nicht Folge leistet
.

Darüber hinaus wird Thomas Immik auf Art. 44 FINMAG hingewiesen, welcher für die unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen und die diesbezügliche Werbung eine Strafe vorsieht.

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu Europe Ventures

Gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 06. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen mit dem Anbieter:

Europe Ventures
Corso Colombo 1
20144 Milan
Italy
Tel. +39 0295441909
Fax +39 0295441919
http://www.europeventures.com/
contactus@europeventures.com

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Österreich. Es ist ihm daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente, noch die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, gestattet. Auch ist der Anbieter zur Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben sowie zum Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF), nicht berechtigt.

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu United Opec Banks/Original Fine Mint

Gemäß § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit dem Anbieter:

United Opec Banks/Original Fine Mint
2603-588 Broughton Street
Vancouver BC
Canada
V6G 3E3

http://www.unitedopecbanks.org/
http://www.opecbankers.org/
http://www.opecfunds.com/
http://www.britishmint.com/
http://www.lloydsfunds.com/
http://www.britishpetro.com/

finance@unitedopecbanks.org
unitedopecbanks@petrodollar.com
dollar@petrodollar.com
british@britishpetro.com
lloyds@lloydsfunds.com
opec@opecfunds.com

Dieser Anbieter ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Verbindung zwischen der United Opec Banks und der OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) besteht.

Finansinspektionen warns against CapitalSys

Finansinspektionen (the Swedish Financial Supervisory Authority) has today published this statement in order to warn investors against dealing with unauthorised firms. CapitalSys is not authorised by Finansinspektionen and is therefore not entitled to provide financial services.

Finansinspektionen has not received any notification of cross-border activities from other EES countries.

CapitalSys has a website (www.capitalsys.com) using the following address: c/ Comtes de Bell-Lloc, 170, 08014 Barcelona, Spain.

CapitalSys’ representatives contact investors through unsolicited telephone calls and offer them to buy shares in an American OTC company, Montavo Inc., MTVO.

All regulated business in Sweden are listed under Finansinspektionen’s website at www.fi.se under Authorisation.

Read more at The Fleecing of Foreign Investors: Avoid Getting Burned by "Hot" U.S. Stocks at http://www.sec.gov/investor/pubs/fleecing.htm and Microcap Stock: A Guide for Investors at http://www.sec.gov/investor/pubs/microcapstock.htm

For further information please call + 46 8 787 80 00, Finansinspektionen,
Sweden or see www.fi.se/warning

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu Meridian Capital Enterprises Ltd.

Gemäß § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme gewerblicher Abschlüsse von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (§ 1 Abs 1 Z 3 BWG) sowie zur gewerblichen Vermittlung des Kreditgeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit b BWG) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und teilt mit, dass

Meridian Capital Enterprises Ltd.
http://www.meridian-capital.com/
info@meridian-capital.com
info.de@meridian-capital.com
Burjuman Business Tower
18th Floor
43695 Dubai
United Arab Emirates
Tel: +97 1 4509 6703
Fax: +97 1 4509 6797
bzw.
Tower 42
25 Old Broad St.
EC2N 1HN London
United Kingdom
Tel: +44 20 7877 0540
Fax: +44 20 7877 0708

nicht berechtigt ist, in Österreich zu erbringen.

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu Inter Euro Credit

Gemäß § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit dem Anbieter:

Inter Euro Credit
119034 MOSCOW
EROPKINSKI per.19. str.2
http://intereurocredit.com
info@intereurocredit.com

Dieser Anbieter ist nicht berechtigt konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) sind daher nicht gestattet.

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu James B. Clarke & Co Ltd.

Gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen mit dem Anbieter:

James B. Clarke & Co Ltd.
Manuel Ma. Icaza St. and 51. St.
P.H. Magna Corp. Building
Floor 7, Office #722
Panama City
Panama
Tel.: +800-8655-1111
+34 91 1877642
www.jbc.site90.com
jbc-madrid@jbc-co.com
services@jbc-co.com

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Österreich. Es ist dem Unternehmen daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente, noch die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, gestattet. Auch ist der Anbieter zur Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben sowie zum Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF), nicht berechtigt.

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu World Capital Solutions

Gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen mit dem Anbieter:

World Capital Solutions
Nám. 14. října 1307/2
150 00 Praha 5
Czech Republic
http://www.worldcapitalsolutions.com/
contact@worldcapitalsolutions.com
Tel. 420 2 46 080 306
Fax: 420-227-204-504

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Österreich. Es ist dem Unternehmen daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente, noch die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, gestattet. Auch ist der Anbieter zur Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben sowie zum Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF), nicht berechtigt.