Freitag, 23. Dezember 2011

SdK rät Inhabern von Anleihen der Solar Millenium AG zur Interessenbündelung

Die Solar Millenium AG hat am 21.12.2011 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Dies sei notwendig geworden, da sich in den letzten Monaten geplante Projekte in den USA und Spanien nicht realisieren ließen. Auch die geplante Veräußerung der Projekte scheiterte, da einzelne Bedingungen für die Wirksamkeit der Verträge bislang nicht eingetreten seien, so die Gesellschaft in einer Unternehmensmitteilung. Somit kann der aktuelle und zukünftige Liquiditätsbedarf der Gesellschaft nicht mehr gedeckt werden.

Die Solar Millenium AG ist nach Kenntnis der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) einer der größten Emittenten von Anleihen auf dem Privatanlegermarkt. Zum 30.4.2011 hatte die Gesellschaft laut Halbjahresbericht insgesamt Anleihen im Wert von ca. 211 Mio. Euro emittiert. Davon wurden nach Kenntnis der SdK jedoch bereits ca. 20 Mio. Euro zurückgezahlt.

Aktuell stehen somit noch folgende Anleihen zur Rückzahlung aus:

Anleihe WKN Laufzeit Emissionsvolumen

Anleihe 2007 A0NKTG 3.5.2012 40,0 Mio. Euro

Anleihe 2008/09 A0V8YQ 7.7.2013 40,0 Mio. Euro

Anleihe 2010 A1C94H 14.7.2015 50,0 Mio. Euro

Anleihe 2011 A1H3K2 6.3.2016 100,0 Mio. Euro

Da die Anleihe 2011 noch nicht voll platziert war, und die Zeichnung am 15.12.2011 vorzeitig geschlossen wurde, dürfte diese nicht in voller Höhe (100 Mio. Euro) platziert worden sein.

Aus den Erfahrungen zurückliegender Insolvenzverfahren ist es aus Sicht der SdK für die Inhaber der Anleihen der Solar Millenium AG ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass ein unabhängiger Vertreter die Interessen der Anleiheinhaber in einem eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen wird. Außerdem sieht die SdK mögliche Ansatzpunkte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Anleihen. Die SdK wird hierzu Anwälte mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragen.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter info@sdk.org für einen kostenlosen Newsletter (Stichwort Solar Millenium Anleihe) unter Angabe einer E-Mailadresse, der WKN und des gehaltenen Nominalbestandes der betreffenden Anleihe registrieren zu lassen. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

München, den 23.12.2011
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis:
Die SdK weist darauf hin, dass das Vorstandsmitglied der SdK, Herr Harald Petersen, sich bei Beratungen der SdK bezüglich der Solar Millennium AG enthalten hat und sich bei sämtlichen Beschlussfassungen hierzu der Stimme enthalten hat und dies auch zukünftig tun wird. Herr Petersen ist Aufsichtsratsvorsitzender und Aktionär der Solarhybrid AG, die mit der Solar Millennium AG in der Vergangenheit in geschäftlichem Kontakt stand und ebenfalls Gläubiger der Solar Millenium AG ist.

Mittwoch, 14. Dezember 2011

SdK rät Inhabern der Wandelanleihe der Solon SE zur Interessenbündelung

Verhalten der Gesellschaft im bisherigen Sanierungsprozess nicht nachvollziehbar

Die SOLON SE hat am 13. Dezember 2011 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Dies war notwendig, da sich die finanzielle Lage der Gesellschaft aufgrund der wirtschaftlichen Krise in der Solarbranche in den letzten Monaten dramatisch verschärft hat. Die bereits Ende Juli 2011 vermeldeten Gespräche zu einer einvernehmlichen Lösung mit Banken, Investoren und Bürgen bezüglich einer finanziellen Restrukturierung sind laut der gestrigen Unternehmensmeldung gescheitert. Die SOLON SE will laut eigenen Angaben nun die Möglichkeiten zur Restrukturierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nutzen.

Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist es für die Inhaber der Wandelanleihe der SOLON SE (ISIN DE0007471195) im Zuge des bevorstehenden Insolvenzverfahrens ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Wandelanleiheinhaber gegenüber der Gesellschaft und anderen Gläubigern zu gewährleisten. Trotz Anfrage seitens der SdK vor einigen Monaten hat die SOLON SE bisher gegenüber der SdK nur wenig Interesse an einer Mitwirkung der Wandelanleiheinhaber am Sanierungsprozess der Gesellschaft gezeigt. Daher muss mit Nachteilen für die Wandelanleiheinhaber im Rahmen des Restrukturierungsprozesses gerechnet werden, falls diese nicht geschlossen im Insolvenzverfahren auftreten.

Die SdK wird versuchen, den Sanierungsprozess aktiv zu begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auch auf einer eventuell zukünftig stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass ein unabhängiger Vertreter die Interessen der Wandelanleiheinhaber in einem eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen wird. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter info@sdk.org für einen kostenlosen Newsletter (Stichwort SOLON SE) registrieren zu lassen. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne unter info@sdk.org oder 089 / 20208460 an uns wenden.

München, den 14.12.2011
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Quelle: www.sdk.org

Pressekontakt: Lars Labryga, labryga@sdk.org, Tel.: 089 - 20 20 846 28

Sonntag, 11. Dezember 2011

SdK fordert längere Angebotsfrist für das Rückkaufangebot von Eurohypo-Hybridanleihen

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) fordert eine längere Frist für das Rückkaufangebot von Eurohypo-Hybridanleihen über den 13.12.2011 hinaus. An diesem Termin wird ein Urteil des OLG Frankfurts erwartet. Darin soll geklärt werden, ob die Entscheidung der Eurohypo AG rechtens war, die Zinszahlungen auf eigene Genussscheine mit Verweis auf einen Bilanzverlust trotz bestehenden Gewinnabführungsvertrages ausfallen zu lassen.

Ein im Sinne der betroffenen Anleger positives Urteil könnte Auswirkungen auf die Bewertung der Hybridanleihen haben, die das aktuelle Rückkaufangebot einschließt. Nur unter Einschluss dieses Urteils können Anleger eine rationale Entscheidung über das Rückkaufangebot treffen. Daher muss die Annahmefrist zwingend verlängert werden.

Die Commerzbank AG hat am vergangenen Montag ein Angebot zum Rückkauf von durch Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns begebener hybrider Fremdkapitalpapiere (Trust Preferred Securities) veröffentlicht. Betroffene Investoren haben demnach die Möglichkeit, ihre Wertpapiere an die Commerzbank zu verkaufen. Das Angebot "endet voraussichtlich am 13. Dezember 2011". Die Bank beabsichtigt, bis zu 600 Mio. Euro für den Rückkauf der Finanzinstrumente aufzuwenden.

Davon betroffen sind auch zwei Hybridanleihen der Eurohypo AG (ISIN XS0169058012 und ISIN DE000A0DZJZ7). Der Umgang der Eurohypo mit diesen Papieren war in der Vergangenheit höchst umstritten und ist es bis heute. So wurden den Inhabern dieser Anleihen mit Verweis auf einen vorliegenden Bilanzverlust für die Jahre 2009 und 2010 keine Zinsen gezahlt und die Wertpapiere wurden am Verlust beteiligt. Die SdK vertritt hier aber nach wie vor die Ansicht, dass aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages der Eurohypo AG mit der Commerzbank Inlandsbanken GmbH praktisch kein Bilanzverlust entstehen konnte und kann (siehe hierzu die SdK Pressemeldung vom 17.9.2010). Dieser Ansicht folgten auch einige institutionelle Investoren und leiteten daraufhin eine Klage vor einem Gericht in den USA auf Zahlung der Zinsen ein.

Mit derselben Begründung wie oben ließ die Eurohypo auch die Zinszahlung 2009 für diverse Genussscheine ausfallen. Dagegen klagen inzwischen mehrere Anleger in Deutschland, unter anderem auch die SdK (siehe hierzu die SdK Pressemeldung vom 17.8.2010). In einem dieser Verfahren wird für den 13.12.2011 ein Urteil durch das OLG Frankfurt/Main erwartet. Sollte dieses Urteil positiv für die Anleger ausfallen, so könnte dies auch nicht unerheblichen Einfluss auf die Bewertung der von dem aktuellen Rückkaufangebot betroffenen Hybridanleihen haben.

Die SdK fordert die Commerzbank AG daher auf, die Frist für das Rückkaufangebot an die Anleger in Hybridanleihen der Eurohypo über den 14.12.2011 hinaus zu verlängern, damit die Anleger das Urteil noch mit in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen können.

München, den 9.12.2011
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.