Montag, 22. April 2024

Fintex Pro: BaFin warnt vor der Website fintexpro.co

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Fintex Pro. Es besteht der Verdacht, dass die angeblich in London ansässigen Betreiber der Website fintexpro.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

genfer-vw.com: BaFin ermittelt gegen Genfer Vermögensverwaltung

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Genfer Vermögensverwaltung. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website genfer-vw.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine Genfer Vermögensverwaltung wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Gesellschaft nutzte bislang auch die Website genf-vw.com. Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine Warnmeldung zur Genfer Vermögensverwaltung veröffentlicht.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Kleversparen.com: BaFin ermittelt gegen „Klever Sparen“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von „Klever Sparen“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website kleversparen.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. „Klever Sparen“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Mittwoch, 17. April 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK lädt Anleiheinhaber der Huber Automotive AG zur Informationsveranstaltung am 18.4.2024 um 14 Uhr ein

Die Huber Automotive AG („Huber“) hat am 16. April 2024 die Inhaber ihrer mit 20,46 Mio. Euro ausstehenden Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) zu einer Gläubigerversammlung am 3. Mai 2024 eingeladen. Die Tagesordnung sieht im Wesentlichen eine Laufzeitverlängerung der am 16.04.2024 fällig gewordenen Schuldverschreibung um drei Jahre, die Erhöhung der Verzinsung auf 7,5 % p.a. sowie den Verzicht auf bestehende Kündigungsrechte vor.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird einer Laufzeitverlängerung nicht zustimmen. Zwar erscheint eine Verlängerung der Anleihelaufzeit auf den ersten Blick als eine im Vergleich zu einer Insolvenz der Gesellschaft akzeptable Maßnahme. Jedoch hat die Gesellschaft letztmalig für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen geprüften und testierten Jahresabschluss veröffentlicht. Seither wurde kein geprüfter und testierter Jahresabschluss von der Emittentin mehr veröffentlicht. Laut Angaben der Gesellschaft ist der Hintergrund dafür, dass sich die Gesellschaft und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWT Crowe bezüglich diverser Bilanzpositionen und deren Bewertung in den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht einigen konnten. Ferner weisen die von der Gesellschaft im Zuge der Einladung zur Gläubigerversammlung veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen aus Sicht der SdK zahlreiche Auffälligkeiten auf. Eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung würde nach Einschätzung der SdK im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich der den Anleiheinhabern zustehende Vermögensanteil der Gesellschaft weiterhin schmälert und eventuell vorhandene Anfechtungsansprüche verjähren.

Die SdK wird am 18. April 2024 für alle betroffenen Anleiheinhaber ein kostenloses Webinar veranstalten und über die aktuelle Situation sowie unsere Einschätzung hierzu informieren. Für die Teilnahme ist aufgrund des begrenzten Platzkontingents eine kostenlose Registrierung unter www.sdk.org/informationsveranstaltung nötig. Nach Registrierung erhalten Sie dann den Teilnahmelink zugesendet. Zu der Veranstaltung haben wir sowohl Herrn Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG, als auch Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Moser, Partner bei DMR Legal, die institutionelle Investoren vertreten, eingeladen.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern auf alle Fälle ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Ferner hat die SdK einen kostenlosen Newsletterservice eingerichtet. Hierfür können sich betroffene Anleiheinhaber unter www.sdk.org/huberautomotive registrieren. Die SdK wird hierüber über die weiteren Entwicklungen informieren. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese kostenlos auf der kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 17.04.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Huber Automotive AG!

Huber Automotive AG: Huber Automotive AG beruft zweite Gläubigerversammlung ein

Corporate News

Mühlhausen im Täle, 17. April 2024. Die Huber Automotive AG hat gestern die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung im Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Internetseite veröffentlicht. Der Vorstand des Unternehmens schlägt den Anleihegläubigern der 6,00% Inhaberschuldverschreibungen (ISIN: DE000A2TR430) unter anderem vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlängern. Die Anleihegläubiger sollen dafür für die nächsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten. Für die Beschlussfähigkeit im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung ist gemäß §15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 5.115.000) erforderlich. Der Beschluss gemäß TOP 1 der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung bedarf einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der zweiten Gläubigerversammlung teilnehmenden Stimmen.

Das Unternehmen ruft seine Anleihegläubiger auf, an der Abstimmung im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung am 3. Mai 2024, 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle teilzunehmen. Der Einlass findet ab 12:30 Uhr statt.

Zur Teilnahme an der zweiten Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der sich rechtzeitig vor der zweiten Gläubigerversammlung bis spätestens 30. April 2024 angemeldet hat und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung spätestens bei Einlass zur zweiten Gläubigerversammlung nachweist. Auch Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, müssen - um ihre Stimmrechte aus der Anleihe in der zweiten Gläubigerversammlung ausüben zu können - einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen.

Kann oder will ein Anleihegläubiger nicht persönlich bei der zweiten Gläubigerversammlung am 3. Mai 2024 anwesend sein und besteht für ihn keine Möglichkeit eine Vollmacht an einen Dritten zu erteilen, der ihn bei der zweiten Gläubigerversammlung in Mühlhausen im Täle vertritt, dem bietet die Huber Automotive AG alternativ eine Abstimmungsmöglichkeit über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter an. Das Unternehmen hat auf seiner Internetseite unter www.huber-automotive.com, Rubrik „Investor Relations“ / Unterpunkt „Anleihe“ die für die Anmeldung, den Nachweis der Teilnahmeberechtigung und ggf. einer Vertretung oder Abstimmung durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter erforderlichen Dokumente zugänglich gemacht hat.

Donnerstag, 11. April 2024

One Square Advisory Services S.à.r.l.: Steilmann SE - 15. Sachstandsbericht gegen Nachweis der Anleihegläubigerstellung verfügbar

München, 11. April 2024 - Der Insolvenzverwalter der Steilmann SE hat der One Square Advisory Services S.à.r.l. in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter der Anleihen WKN: A12UAE / ISIN: DE000A12UAE0 und WKN: A14J4G / ISIN: DE000A14J4G3 einen aktuellen Bericht über den Fortgang des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Steilmann SE zur Verfügung gestellt.

Anleihegläubiger können eine Kopie des Berichts des Verwalters gegen Nachweis der Gläubigerstellung durch Übersendung eines aktuellen (Online-)Depotauszuges (nicht älter als 10 Werktage) bei der One Square Advisory Services S.à.r.l. anfordern. Entsprechende Anfragen und Nachweis sind per E-Mail zu richten an steilmann@onesquareadvisors.com oder per Fax an +49 89 15 98 98 22.

Bitte beachten Sie, dass der Bericht Informationen enthalten kann, deren Verwendung und/oder Offenlegung als Insiderinformation nach Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) oder aufgrund anderer anwendbarer Rechtsnormen reglementiert und/oder beschränkt sein kann. Die One Square Advisory Services S.à.r.l. wird nicht prüfen, ob der Bericht tatsächlich derlei Informationen enthält, oder (potenziell) solche Informationen unkenntlich machen.

Kontakt
One Square Advisory Services S.à.r.l.
- Steilmann -
Rue de Lausanne 17
CH-1201 Genf
Fax +49-89-15 98 98-22
E-Mail: steilmann@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

One Square Advisory Services S.à.r.l.: RENA GmbH – Neuer Sachstandsbericht gegen Nachweis der Anleihegläubigerstellung verfügbar

München, 11.04.2024 – Die Eigenverwaltung und der Sachwalter der RENA GmbH haben den gemeinsamen Vertretern, der Thor Schifffahrtsgesellschaft mbH, Member of One Square Group, sowie Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, der Anleihen 2010/2015 (WKN: A1E8W9 / ISIN: DE000A1E8W96) und 2013/2018 (WKN: A1TNHG1 / ISIN: DE000A1TNHG1) einen aktuellen Bericht über den Fortgang des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RENA GmbH zur Verfügung gestellt.

Anleihegläubiger können eine Kopie des Berichtes gegen Nachweis der Gläubigerstellung durch Übersendung eines aktuellen Depotauszuges (nicht älter als 10 Werktage) bei den gemeinsamen Vertretern anfordern. Entsprechende Anfragen und Nachweis sind per E-mail zu richten an rena@onesquareadvisors.com für die Anleihe (WKN: A1E8W9 / ISIN: DE000A1E8W96) sowie an rena.anleihe@fieldfisher.com für die 2013/2018 (WKN: A1TNHG1 / ISIN: DE000A1TNHG1).

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENA GmbH um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Eine Weitergabe des Berichtes oder seines Inhaltes ist daher nicht gestattet.

Die gemeinsamen Vertreter werden die Anleihegläubiger über die weitere Entwicklung informieren und stehen für Rückfragen unten den oben genannten Emailadressen zur Verfügung.

Kontakt:
One Square
Theatinerstr. 36
80333 München
rena@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

Daniel Kamke
Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Grünstraße 15
40214 Düsseldorf
rena.anleihe@fieldfisher.com

Dienstag, 9. April 2024

Huber Automotive AG: Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung und Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung

Corporate News

09.04.2024 / 16:30 CET/CEST

Der Vorstand der Huber Automotive AG (die „Gesellschaft“) teilt im Hinblick auf die am 18. März 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung betreffend die durch die Gesellschaft begebene bis zu EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430) mit, dass das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (d. h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 10.230.000) nicht gegeben war und somit durch die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG kein Beschluss gefasst wurde. Nach den Feststellungen des Abstimmungsleiters wurden insgesamt für Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von EUR 7.412.000 eine gleichlautende Anzahl an Stimmen abgegeben. Die Gesellschaft wird umgehend eine Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung einberufen, für deren Beschlussfähigkeit dann gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (d. h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 5.115.000) ausreicht.

Montag, 8. April 2024

e.Anleihe GmbH: Gemeinsamer Vertreter der Inhaber der Ekosem-Agrar Anleihen und SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. laden Anleihegläubiger zur gemeinsamen virtuellen Informationsveranstaltung ein

Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihen:

- Gemeinsamer Vertreter hat sich einen ersten Eindruck über die Inhalte der Einladungen der Ekosem-Agrar verschafft und mit SdK abgestimmt

- Virtuelle Informationsveranstaltung gemeinsam mit SdK am 10. April 2024

Stuttgart, 8. April 2024

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) und der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08), die e.Anleihe GmbH, hat sich einen ersten Eindruck über die wesentlichen Inhalte der Einladungen der Ekosem-Agrar AG zu Anleihegläubigerversammlungen am 2. Mai 2024 in Wiesloch verschafft und sich dazu bereits mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. abgestimmt.

„In enger Abstimmung mit der SdK, die durch ihr ihr Vorstandsmitglied Markus Kienle auch in dem 2022 gegründeten Gläubigerbeirat der Ekosem-Agrar vertreten ist, holen wir derzeit weitergehende Informationen bei der Emittentin ein“, erklärt der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon. „Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative der Emittentin, werden das Konzept aber jetzt einer tiefergehenden Prüfung unterziehen. Am Mittwochabend bereits können wir Anleihegläubigern in einer gemeinsamen virtuellen Informationsveranstaltung erste Erkenntnisse zu den Einladungen der Ekosem-Agrar erläutern und das Stimmungsbild in der Anleihegläubigerschaft über den Vorschlag aufnehmen“.

Für Mittwoch, 10. April 2024, lädt die e.Anleihe GmbH zusammen mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ab 17:00 Uhr zu dieser Informationsveranstaltung der Anleihegläubiger ein.

Die e.Anleihe GmbH wird im Rahmen der virtuellen Veranstaltung gemeinsam mit der SdK ihre erste Einschätzung zu den Inhalten der Einladungen darlegen. „Unser Anliegen ist es, dass wir alle Anleihegläubiger sehr zeitnah und so detailliert wie derzeit möglich über die Inhalte der Beschlussvorschläge der Emittentin informieren können“, kündigte der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH an.

Link zur Einladung zu der Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) sowie 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08) am

Mittwoch, 10. April 2024, 17:00 Uhr:

Teilnehmer-Link: https://montegaconnect.de/event/2obg6partutxdhrmsiklrq28x28i4qeg

Ansprechpartner für die Anleihegläubiger:

e.Anleihe GmbH
+49 (0) 711 184 2923 – 1
ekosem@elsaesser.co