Dienstag, 24. Juli 2018

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor www.kainzwa.com

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. Juli 2018 teilt die FMA daher mit, dass der unbekannte Betreiber der Internetseite

www.kainzwa.com
mit angeblichem Sitz in
The Shard
32 London Bridge St
London SE1 9SG
Vereinigtes Königreich

sowie

8401 Kalsdorf bei Graz
Tel: +44 (0)20 3868 3467, +437 (0)20 882 561
admin@kainzwa.com, austria@kainzwa.com
www.kainzwa.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.

Quelle: FMA

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