Sonntag, 27. Oktober 2013

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Strategic Private Equity LLC

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Strategic Private Equity LLCmit angeblichem Sitz in:
103 E 29th St New York
NY 10016
Web: strategicpe.com
E-Mail: contact(at)stragicpe.com
Tel.: +1 212 901 0660
Fax: +1 212 898 0486

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Quelle: FMA

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Global Reach Asset Management

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Global Reach Asset Management
(mit angeblichem Sitz in)
28/F ICBC Tower
3 Garden Road
Central
Hong Kong
Web: www.globalreachassetmanagement.com
E-Mail: info(at)globalreachassetmanagement.com  
Tel.: +(852) 8193-3014
Fax: +(852) 3014-3870 
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (§ 1 Abs. 1 Z 7 lit e BWG) noch die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) gestattet.

Donnerstag, 24. Oktober 2013

BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien der Hyper Secure Ltd.

Bonn/Frankfurt a. M., 17. Oktober 2013
 
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Hyper Secure Ltd. (ISIN: BMG4682E1093; WKN: A1W1T6) durch E-Mail-Newsletter massiv zum Kauf empfohlen. Die Empfehlung erfolgt mit dem Hinweis auf ein Gewinnpotenzial von 950 Prozent.
 
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
 
Die Aufsicht rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.
 
Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland in den Freiverkehr an der Börse Frankfurt sowie auf Xetra einbezogen.
 
Quelle: BaFin

BaFin untersagt Herrn Michael Rogge das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Bonn/Frankfurt a. M., 10. Oktober 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Michael Rogge, Horhausen, mit Bescheid vom 25. September 2013 das ohne die erforderliche Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft untersagt. Zudem hat die Bafin ihm aufgegeben, das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
 
Herr Rogge bietet Anlegern im Internet unter der Firma „Investorengruppe Westerwald“ den Abschluss eines „Investorenvertrags“ an. Laut Angebot sei dieser als „Gewinndarlehen“ konzipiert und biete den Anlegern unter anderem einen Grundgewinn von 6 %. Die Vertragsunterlagen sehen eine Rückzahlung des Anlagekapitals nach Beendigung des Vertrages vor.
 
Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr Rogge das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
 
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle: BaFin

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek als „oberstem Souverän“ des nicht eingetragenen Vereins „Königreich Deutschland“ das Versicherungsgeschäft und ordnet die Abwicklung an

Bonn/Frankfurt a. M., 10. Oktober 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 16. September 2013 aufgegeben, das im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königreich Deutschland“, der „Deutschen Gesundheitskasse“ (DGK), der „Deutschen Ruhestandskasse“ (DRK) sowie der „Deutschen Haftpflichtschadensausgleichskasse“ (DHK) ohne Erlaubnis betriebene Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und durch Kündigung der geschlossenen Verträge abzuwickeln.
 
Mit gleichem Bescheid wurde Herr Fitzek verpflichtet, betroffene Kunden über seinen unerlaubten Geschäftsbetrieb und versicherungsrechtliche Fragen zu informieren.
 
Herr Fitzek gewährt einen Rechtsanspruch auf die diversen Leistungen der genannten Versicherungen und betreibt so das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
 
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle: BaFin

Dienstag, 22. Oktober 2013

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Hoden International Clearing

Mitteilung der britischen Financial Conduct Authority vom 17. Oktober 2013:
 
We believe this firm has been providing financial services or products in the UK without our authorisation. Find out why to be especially wary of dealing with this unauthorised firm and how to protect yourself from scammers.

Almost all firms and individuals offering, promoting or selling financial services or products in the UK have to be authorised by us.

However, some firms act without our authorisation and some knowingly run scams like share fraud.

This firm is not authorised by us but has been targeting people in the UK:

Hoden International Clearing
Address: Chai Wan, E-Trade Plaza, 24 Lee Chung Street, Hong Kong
Tel: +852 81972215
Email: info@hodeninternationalclearing.com
Website: www.hodeninternationalclearing.com

WARNING: consumers are being directed to a fake FCA register from the Hoden International website, www.fsa-gov.net/register/firmRefSearch.php. The registration number quoted on the website is NOT an FCA reference number.

How to protect yourselfWe strongly advise you to only deal with financial firms that are authorised by us, and check the Financial Services Register to ensure they are. It has information on firms and individuals that are, or have been, regulated by us.

If a firm does not appear on the Register but claims it does, contact our Consumer Helpline on 0800 111 6768.

There are more steps you should take to protect yourself from unauthorised firms.

You should also be aware that if you give money to an unauthorised firm, you will not be covered by the Financial Ombudsman Service or Financial Services Compensation Scheme (FSCS) if things go wrong.

Montag, 21. Oktober 2013

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Steinberg Management

Mitteilung der britischen Financial Conduct Authority vom 18. Oktober 2013:
 
We believe this firm has been providing financial services or products in the UK without our authorisation. Find out why to be especially wary of dealing with this unauthorised firm and how to protect yourself from scammers.

Almost all firms and individuals offering, promoting or selling financial services or products in the UK have to be authorised by us.

However, some firms act without our authorisation and some knowingly run scams like share fraud.

This firm is not authorised by us but has been targeting people in the UK:

Steinberg Management
Tel: 02030867959

How to protect yourself
We strongly advise you to only deal with financial firms that are authorised by us, and check the Financial Services Register to ensure they are. It has information on firms and individuals that are, or have been, regulated by us.

If a firm does not appear on the Register but claims it does, contact our Consumer Helpline on 0800 111 6768.

There are more steps you should take to protect yourself from unauthorised firms.

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Specialist Investor Funds

Mitteilung der britischen Financial Conduct Authority vom 21. Oktober 2013:
  
We believe this firm has been providing financial services or products in the UK without our authorisation. Find out why to be especially wary of dealing with this unauthorised firm and how to protect yourself from scammers.

Almost all firms and individuals offering, promoting or selling financial services or products in the UK have to be authorised by us.

However, some firms act without our authorisation and some knowingly run scams like share fraud.

This firm is not authorised by us but has been targeting people in the UK:

Specialist Investor Funds
Address: 78 Sir John Rogersons Quay, Dublin 2, Ireland
Tel: 0035319023929
Fax: 0035319023919
Email: clientservices@specialistinvestorfunds.com 
Website: www.specialistinvestorfunds.com

The above website includes a link to a clone of the FCA register seen below:

WARNING: consumers are being directed to a fake FCA register from the Specialist Investor Funds’ website, www.fsa-gov.net/register/firmRefSearch.php. The registration number quoted on the website is NOT an FCA reference number.

How to protect yourself
We strongly advise you to only deal with financial firms that are authorised by us, and check the Financial Services Register to ensure they are. It has information on firms and individuals that are, or have been, regulated by us.

If a firm does not appear on the Register but claims it does, contact our Consumer Helpline on 0800 111 6768.

There are more steps you should take to protect yourself from unauthorised firms.

You should also be aware that if you give money to an unauthorised firm, you will not be covered by the Financial Ombudsman Service or Financial Services Compensation Scheme (FSCS) if things go wrong.

Maltesische Finanzmarktaufsicht warnt vor FOREXPERTI

The Malta Financial Services Authority (MFSA) has become aware of an entity - Redevelopment Corporation International Ltd - operating under the trade name of "Forexperti" which is known to have an internet presence at https://www.forexperti.com/. This entity purports to offer a platform for Forex trading with a physical address at Valletta, Malta.

The MFSA wishes to alert the public, in Malta and abroad, that the above mentioned is NOT a company registered in Malta NOR is it an entity licenced by the MFSA to provide any type of licensable financial service. Accordingly, the MFSA warns the public against dealing with this entity.

The MFSA would like to remind consumers of financial services not to enter into any financial services transaction unless they have ascertained that the entity with whom the transaction is being made holds a licence to provide such services from the MFSA or another reputable financial services regulator.

A list of entities licensed by the MFSA is available from the Malta Financial Services Authority, and can be viewed on the MFSA website at www.mfsa.com.mt

Dienstag, 15. Oktober 2013

DSW: Akzeptanz des Corporate Governance Kodex wird gestärkt

„Wir begrüßen, dass mit Herrn Gentz ein Mann der Wirtschaft den Vorsitz der Corporate Governance Kommission übernimmt“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die geplante Ernennung des ehemaligen Vorstands der Daimler AG, Manfred Gentz.
 
Gentz habe als Kommissionsmitglied bereits mit seinem Schreiben an die Aufsichtsratsvorsitzenden in Sachen „Begrenzung der Vorstandsgehälter“ und auch durch den Vorsitz des Ausschusses zum Thema „Transparenz der Vorstandsvergütung“ klare und richtungsweisende Akzente gesetzt.
 
Die Geschäftsstelle der Kommission soll zukünftig beim Deutschen Aktieninstitut (DAI) angesiedelt sein. Mitglieder des DAI sind im Wesentlichen Aktiengesellschaften. „Das DAI ist die richtige Adresse, da dort die börsennotierten Aktiengesellschaften organisiert sind, die ja vor allem Adressaten des Kodex sind. Durch die Implementierung der Geschäftsstelle dort und die Organisation der Finanzierung über das DAI wird die Akzeptanz des Kodex und der Kommission weiter gestärkt und auf eine breite Basis gestellt“, sagt Tüngler. „Insgesamt ist mit Herrn Gentz als potenziellem Vorsitzenden und dem DAI als geplanter Geschäftsstelle eine gute Kombination gefunden“, so Tüngler weiter.
 
Pressemitteilung vom 19. August 2013

DSW: Klagewelle privater Anleger gegen Griechenland rollt an

Fast ein Jahr hat es gedauert, aber nun sind die umfangreichen juristischen Vorarbeiten abgeschlossen. „Jetzt ist das Stadium erreicht, in dem wir Privatanleger zu regionalen Klagegemeinschaften zusammenfassen und die Klagen gegen Griechenland bei den Gerichten einreichen können“, erklärt Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Damit soll der sogenannte „freiwillige Zwangsumtausch“ rückgängig gemacht werden, der Besitzer griechischer Staatsanleihen bis zu 95 Prozent ihres Geldes kosten dürfte.
 
Zur Erinnerung: Die privaten Gläubiger mussten auf 53,5 Prozent des Nennwertes der von ihnen gezeichneten Staatsanleihen verzichten. Für die restlichen 46,5 Prozent erhielten sie eine Vielzahl neuer Staatsanleihen, Schuldscheine sowie einen Besserungsschein. Eine Chance auf Mitsprache oder Gegenwehr hatten sie bei dem Procedere nicht. „Wirtschaftlich war das für die Anleger äußerst nachteilig, da insbesondere die neuen Staatsanleihen eine Laufzeit von 10 bis 30 Jahren haben. Darüber hinaus sind auch die Zinsen sowie die übrigen Bedingungen für die Anleger im Wesentlichen unakzeptabel“, sagt Dirk Unrau, DSW-Landesgeschäftsführer und Partner der Kanzlei CausaConcilio.
 
Insgesamt könnten an insgesamt 80 Landgerichten Klagegemeinschaften gebildet werden, wenn sich das Gros der rund 1000 Anleger, die sich bei der DSW registriert haben, für ein Verfahren entscheiden sollte. Der große Vorteil der Zusammenfassung der Kläger in solchen Gemeinschaften liegt insbesondere bei den deutlich niedrigeren Anwaltskosten.
 
„Unabhängig von den Klagegemeinschaften haben wir bis heute bereits zehn Klagen bei verschiedenen Gerichten eingereicht“, sagt Unrau. Unverständlich ist für die Juristen, dass die Zustellung der Klagen unnötig erschwert wird. „Leider macht die Bundesregierung immer noch Schwierigkeiten, wenn es darum geht, die Klageschriften auf diplomatischem Wege zuzustellen. Hier hat sich bislang eine ablehnende Haltung herausgebildet, die unseres Erachtens mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen ist. Teilweise ist es allerdings gelungen, Klagen auf dem direkten Weg zuzustellen“, erklärt Unrau.
 
Betroffene Anleger, die dem Schuldenschnitt damals nicht zugestimmt haben, können sich auch jetzt noch anschließen. Informationen dazu können unter der Mailadresse dsw@dsw-info.de angefordert werden.
 
Pressemitteilung vom 25. September 2013

Dienstag, 8. Oktober 2013

BaFin ordnet Abwicklung des von Herrn Jürgen Staudhammer betriebenen Einlagengeschäfts an und setzt Abwickler ein

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Verfügung vom 27. September 2013 die unverzüglich Abwicklung des von Herrn Jürgen Staudhammer, Berlin, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und für die Abwicklung einen Abwickler bestellt.
 
Herr Jürgen Staudhammer bot Anlegern seit mehreren Jahren die Verwaltung ihrer Gelder durch „Börsengeschäfte“ auf der Grundlage eines „Geschäftsbesorgungsvertrags“ an. Die Verträge, in denen den Kapitalgebern der Erhalt des überlassenen Kapitals zugesagt wurde, schloss Herr Staudhammer zunächst unter dem Namen seines Einzelunternehmens Staudhammer Vermögensverwaltung mit Sitz in Burghausen, später unter dem Namen der E.S. Invest AG, Schweiz, ab.
 
Mit der Annahme des Anlagekapitals - auch soweit dies im Namen der E.S. Invest AG erfolgt ist - betreibt Herr Staudhammer das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Einlagen abzuwickeln.
Zum Abwickler des von Herrn Staudhammer betriebenen Einlagengeschäfts hat die BaFin
 
Herrn Rechtsanwalt
Dr. Bruno M. Kübler
c/o KÜBLER GbR
Einemstraße 24
10785 Berlin
 
bestellt.
 
Der Abwickler hat zunächst zu prüfen, ob Herr Staudhammer seine Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllen kann. Der Abwickler ist befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Staudhammer zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
 
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle: BaFin

BaFin ordnet gegenüber der Sinus Capital AG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sinus Capital AG, Nürnberg, mit Bescheid vom 25. Juli 2013 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
 
Die Sinus Capital AG bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen unter der Bezeichnung „buybacks future“ an, gegen das Versprechen, Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten.
 
Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Vermögensanlagen betreibt die Sinus Capital AG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
 
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle: BaFin