Montag, 10. August 2009

BaFin untersagt Frau Christl Bludau das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Frau Christl Bludau, Illerrieden, am 02. Juni 2009 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Frau Bludau bot unter ihrer Firma „Schwabenland Büro“ so genannte Auszahlungsverträge an, in deren Rahmen Kreditsuchende Kunden „Eigenkapital“ in Höhe von 10% eines begehrten Darlehensbetrags zu leisten hatten. Vereinbarungsgemäß würde das "Eigenkapital" der Kunden mit der Darlehenssumme wieder ausgezahlt werden.

Mit der Annahme des „Eigenkapitals“ der Kunden betreibt Frau Bludau das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 04.08.2009

Quelle: BaFin