Sonntag, 30. Dezember 2012

SdK vertritt Inhaber von Anleihen der Praktiker AG

Pressemitteilung der SdK

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird an der am 9. Januar 2013 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der Praktiker AG teilnehmen und die Stimmrechte Ihrer Mitglieder auf der Versammlung vertreten.

Auf der Tagesordnung der Versammlung steht die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleiheinhaber. Ferner soll die Haftung eines eventuell zuvor gewählten gemeinsamen Vertreters beschränkt werden. Einem gemeinsamen Vertreter stehen umfangreiche Informationsrechte zu. Weitergehende Maßnahmen wie einen Zinsverzicht oder einen teilweisen Verzicht auf Rückzahlung, die die Anleiheinhaber in ihren wirtschaftlichen Ansprüchen beschneiden würden, kann dieser jedoch ohne vorherige Zustimmung der Gläubiger nicht durchsetzen.

Es ist jedoch aus Sicht der SdK davon auszugehen, dass die Wahl eines gemeinsamen Vertreters zur Vorbereitung von eben solchen Maßnahmen dienen soll. Bereits in der jüngsten Vergangenheit hat die Praktiker AG einen Zinsverzicht von den Inhabern der von der Praktiker AG im Jahr 2011 emittierten Inhaberschuldverschreibung (WKN A1H3JZ) gefordert, welcher jedoch nicht die erforderliche Zustimmung von Seiten der Gläubiger fand.

Die SdK sieht zwar den Sanierungsbedarf der Gesellschaft als gegeben an, lehnte aber einen Zinsverzicht in der vorgeschlagenen Form ab, da aus Sicht der SdK nicht alle Gläubiger einen entsprechenden Beitrag zur Sanierung zu leisten bereit waren.

Um zu gewährleisten, dass in Zukunft ein aus Sicht der SdK unabhängiger Kandidat die Rechte der Anleiheinhaber vertritt, wird die SdK mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, einen aus Ihrer Sicht unabhängigen Rechtsanwalt zur Wahl des gemeinsamen Vertreters vorschlagen. Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier wird sich für die Rechte aller Anleihegläubiger einsetzen und gegebenenfalls konstruktiv an der Ausarbeitung eines umsetzungsfähigen Sanierungskonzeptes mitwirken, in dem der Sanierungsbeitrag der Anleihegläubiger in einem angemessenem Verhältnis
zu den Beiträgen der übrigen Beteiligten steht.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass für die auf der am 09.01.2013 stattfindenden Gläubigerversammlung zu fassenden Beschlüsse kein Quorum erforderlich ist und mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung stimmberechtigten Anleihekapitals ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden kann. Dies kann im Extremfall bedeuten, dass die Anwesenheit eines Gläubigers ausreichend ist und mit dessen Stimmen der Beschluss gefasst werden kann.

Wer seine Rechte wahren will, muss somit zwingend sein Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung ausüben oder durch einen Vertreter ausüben lassen. Ob es eine zweite Chance gibt, potentielle Versäumnisse nachzuholen und eventuelle Fehlentscheidungen zu korrigieren, ist aus Sicht der SdK
ungewiss.

Mitglieder der SdK können Ihre Stimmrechte auf die SdK übertragen. Das hierzu nötige Vollmachtsformular finden Sie unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=660. Dieses muss zusammen mit einer Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts des Anleiheinhabers, woraus hervorgeht dass die betreffenden Anleihen bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung gesperrt bleiben, an die SdK gesendet werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0.

München, 28.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der Praktiker AG!

Samstag, 15. Dezember 2012

BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien der Kennedy Capital Corp.

Bonn/Frankfurt a. M., 6. Dezember 2012

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Kennedy Capital Corp. (ISIN: VGG730141139) mittels Cold Calling zum Kauf empfohlen.
 
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
 
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren.
 

Mittwoch, 12. Dezember 2012

SdK rät Inhabern von Anleihen der WGF AG zur Interessensbündelung

Pressemitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) hat am 11.12.2012 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Im Unterschied zu einer klassischen Insolvenz soll das Insolvenzverfahren der WGF AG in Eigenverwaltung abgewickelt werden. Hierbei wird vom zuständigen Insolvenzgericht kein klassischer Insolvenzverwalter bestellt, sondern der Vorstand selbst übernimmt, in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter, das Verfahren mit dem Ziel der
Unternehmensfortführung.

Der Insolvenzantrag ist notwendig geworden, nachdem die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 einen Verlust von fast 77 Mio. Euro erwirtschaftet hat. Der Jahresverlust ergibt sich im Wesentlichen durch Desinvestments und Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Die Gesellschaft sieht jedoch aufgrund eines zuletzt geänderten Geschäftsmodells - der bisherige Geschäftsbereich Immobilienhandel wurde durch den Bereich Projektentwicklung für institutionelle Investoren und Family Offices abgelöst - eine solide Basis um die Geschäfte in Zukunft gewinnbringend fortzuführen.

Die WGF AG ist nach Kenntnis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mit einem Volumen von ca. 200 Mio. Euro einer der größten Emittenten von für Privatanleger konzipierten Anleihen und Genussscheine. Aktuell stehen aus Sicht der SdK folgende Anleihen und Genussscheine noch zur Rückzahlung aus:

Anleihe                     WKN       Fälligkeit     Emissionsvolumen

Anleihe 2008           A0LDUL   2013           50,0 Mio. Euro

Anleihe 2009           WGFH04    2014          50,0 Mio. Euro

Anleihe 2009           WGFH05   2016          45,2 Mio. Euro

Anleihe 2010           WGFH06   2012          43,0 Mio. Euro

Anleihe 2010           WGFH07    2015           8,8 Mio. Euro

Anleihe 2011             WGFH08     2017          1,2 Mio. Euro

Genussschein 2009   WGFH90 2021           2,7 Mio. Euro

Genussschein 2011    WGFH91 2019            0,06 Mio.Euro

Im Zuge der Bekanntmachung des Insolvenzantrags hat die WGF AG auch angekündigt, die am 14.12.2012 fällige Rückzahlung der Anleihe 2010 (WKN WGFH06) nicht zu leisten.

Aufgrund der zuletzt getätigten Immobilientransaktionen, deren erzielten Verkaufspreise aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) unter den zum 31.12.2011 bilanzierten Immobilienwerten lagen, ist zweifelhaft, ob die optimistische Prognosen des Vorstands der WGF AG bezüglich einer eventuellen Fortführung der Gesellschaft zutreffen. Die SdK rät daher betroffenen Inhabern von Anleihen und Genussscheinen der WGF AG sich zu organisieren, um dadurch eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber, auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen, vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass ein unabhängiger Vertreter die Interessen der Anleiheinhaber in einem eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen wird.

Außerdem sieht die SdK mögliche Ansatzpunkte auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Anleihen. Die SdK wird hierzu spezialisierte Anwälte mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragen.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich auf Ihrer Internetseite unter http://www.sdk.org/wgfag.php für einen kostenlosen Newsletter registrieren zu lassen. Über diesen Newsletter werden wir alle Betroffenen über die Entwicklung des Insolvenzverfahrens auf dem Laufendem halten. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

München, den 12.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG!
Quelle: www.sdk.org