Samstag, 17. Oktober 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Osaka Matsui Management

Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Osaka Matsui Management
27F OAP Tower Tenmabashi, Kitaku, Osaka-shi, Osaka, Japan
E-Mail: info@ommcorp.com; retail@ommcorp.com
Tel: +81 (0) 6 4560 2915

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Quelle: FMA

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