Samstag, 17. Oktober 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor InterCryptos Ltd

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass die

InterCryptos Ltd
mit angeblichem Sitz in
T A220 Westfield Ave, LDN E20, 1HR
contact@intercryptos.net
+442080028759

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG ) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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