Sonntag, 18. Oktober 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor GFX Royal (Capital Letter GmbH / Capital Letter Ltd)

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass die

GFX Royal (Capital Letter GmbH / Capital Letter Ltd)
P.O. Box 1405, Majuro, Marshall Islands
Adolf-Kolping-Straße 16, 80336 München
+43720881446
support@gfxroyal.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

Keine Kommentare: