Donnerstag, 13. Februar 2020

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Zu wenig Zinsen bei Riester-Sparvertrag

Kreissparkasse Kaiserslautern versendet Schreiben an ihre Kunden und schlägt Vertragsanpassungen vor. Was Kunden nun wissen müssen.

· Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind alle von der Kreissparkasse angebotenen Optionen unangemessen

· Betroffene können statt der angebotenen Optionen mit einem Musterbrief eigene Forderungen bei der Sparkasse anmelden

· Die Verbraucherzentrale fordert die Kreissparkasse Kaiserslautern auf, allen Riester Kunden in der Vergangenheit vorenthaltene Zinsen gutzuschreiben und geltendes Recht einzuhalten


Stuttgart, 13.02.2020 – Nach erfolgreicher Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Kreissparkasse Kaiserslautern wegen einer unzulässigen Zinsänderungsklausel am OLG Zweibrücken (Az. 7 U 97/18) greift nun die Kreissparkasse einer möglichen weiteren Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern (Az. 2 O 756/18) vor und versucht, ihre Zinsanpassung auf eine neue Grundlage zu stellen. Dabei benachteiligt sie nach Auffassung der Verbraucherzentrale erneut ihre Kunden. Betroffene können den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen und eigene Forderungen anmelden.

Mit Datum vom 31. Januar 2020 erhielten Kunden der Kreissparkasse Kaiserslautern, die einen VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hatten, Post von ihrer Sparkasse. Darin werden sie aufgefordert, sich bis zum 31. März 2020 für eine von fünf angebotenen Optionen „in Bezug auf die weitere Vertragsgestaltung“ zu entscheiden. Es handelt sich bereits um den zweiten Versuch der Kreissparkasse, eine rechtswidrige Klausel in bestehenden Riester-Verträgen zu ersetzen. „Die angebotenen Optionen zur Fortsetzung des Vertrags benachteiligen die Sparer aber weiterhin“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Auch die angebotene Kündigung oder ein Anbieterwechsel sind wegen der fest vereinbarten attraktiven Bonusverzinsung im laufenden Vertrag eher nicht empfehlenswert“, so Nauhauser weiter. „Die Kreissparkasse Kaiserslautern muss jetzt die richtigen Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil ziehen und sämtlichen Kunden die vorenthaltenen Zinsen seit Vertragsbeginn auszahlen“, fordert Nauhauser.

Die Verbraucherzentrale unterstützt Kunden der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer ausführlichen Bewertung der angebotenen fünf Optionen zur Vertragsgestaltung sowie einem Musterbrief. Damit können Betroffene das Geldinstitut dazu auffordern, die Zinsanpassung zukünftig auf eine rechtskonforme Grundlage zu stellen, den Sparvertrag neu abzurechnen und zu wenig bezahlte Zinsen nachzuzahlen. „Wir werden das Verhalten der Kreissparkasse weiter kritisch beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen prüfen, um die Rechte der Verbraucher durchzusetzen“, so Nauhauser.

Links

Verbraucherinformation: https://www.vz-bw.de/ksk-kaiserslautern

Musterbrief: https://www.vz-bw.de/node/44530

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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