Donnerstag, 13. Februar 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor CRT Capital Ltd.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 11.02.2020 teilt die FMA daher mit, dass

CRT Capital Ltd.
mit angeblichem Sitz in
4 Hill Street
W1J NE5 London
Vereinigtes Königreich
Tel: +44 078 8185 2202
support@cryptotradingsolution.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG nicht gestattet.

Quelle: FMA

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