Herr Egon Bachner schloss mit Dritten Vereinbarungen, in denen er sich durch Schuldanerkenntnisse unbedingt verpflichtete, das angenommene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Schuldanerkenntnisse betreibt Herr Bachner das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen