Dienstag, 8. April 2014

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor World Trade Consortium

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22. März 2014 teilt die FMA daher mit, dass die
 
World Trade Consortium
25 Rue Alcide de Gasperi | 1745 Luxembourg
Telefon: +352 2786 1058
Fax:+ 352 2461 1261
Mail: info(at)world-trade-consortium.com;
        mail(at)world-trade-consortium.com;
        office(at)world-trade-consortium.com
Homepage: www.world-trade-consortium.com
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
 
Quelle: FMA

Keine Kommentare: