Mittwoch, 11. Dezember 2013

SdK organisiert gemeinsames Vorgehen von PROKON Genussrechtsinhabern

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) organisiert ein gemeinsames Vorgehen der Inhaber von Genussrechten der PROKON Regenerative Energien GmbH. Ziel des gemeinsamen Vorgehens ist es, die Gesellschaft zu mehr Transparenz bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse der PROKON Gruppe zu bewegen und auch in Zukunft eine Gleichbehandlung aller Genussrechtsinhaber sicherzustellen.

PROKONs stille Reserven sind aus Sicht der SdK zweifelhaft

In den letzten Wochen ist die PROKON Gruppe erneut in die Schlagzeilen führender deutscher Medien geraten. Hintergrund sind der noch immer nicht vorliegende testierte Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 und die im PROKON Rundbrief Nr. 53 ausgewiesenen Geschäftszahlen zum 31. August 2013. Aus Sicht der SdK ist aufgrund der zuletzt ausgewiesenen Geschäftszahlen zu befürchten, dass die Genussrechtsinhaber aktuell einen Teil ihres Investments verloren haben. Die Argumentation von PROKON, die Gesellschaft verfüge über stille Reserven in Höhe eines dreistelligen Mio. Euro Betrages, und somit seien die Genussrechte nicht von einer Reduzierung der Rückzahlungsansprüche bedroht, ist aus Sicht der SdK zweifelhaft. Zu diesem Ergebnis kam die SdK bereits im März 2013 anhand einer fiktiven Berechnung eines möglichen Entwicklungsszenarios ( "AnlegerPlus 13/3" ). Zu einer ähnlichen Einschätzung scheint der Abschlussprüfer der PROKON Regenerativen Energien GmbH gekommen zu sein. Dieser weigerte sich nach Angaben PROKONs, hinter den Berechnungen PROKONs in Bezug auf die stillen Reserven zu stehen, und bestand darauf, einen zweiten Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Der zweite Prüfer kam jedoch auch nicht auf das von PROKON gewünschte Ergebnis.

Planungsszenario der PROKON aus Sicht der SdK nicht nachvollziehbar

PROKON selbst hat nun auf die Kritik in der Öffentlichkeit reagiert, und eine Zukunftsprognose veröffentlicht, aus der hervorgehen soll, dass das Genussrechtskapital bei PROKON langfristig gesichert sei. Dieser Prognose liegen natürlich, wie jeder Prognose, mehrere hypothetische Annahmen zu Grunde. Unter anderem geht die Gesellschaft davon aus, dass bis zum Jahr 2015 die Summe der Genussrechte bis auf ca. 1,9 Mrd. Euro ansteigt. Dafür müssten in den kommenden beiden Jahren jedoch rund 600 Mio. Euro an neuen Genussrechtsgeldern eingeworben werden. Mit den eingeworbenen Mitteln sollen dann die bereits begonnenen Projekte anscheinend zu Ende gebaut werden. Alleine die in Deutschland fertiggestellten Projekte im Windbereich liefern dann im Jahr 2016 laut PROKONs Planzahlen einen Ergebnisbeitrag von ca. 53 Mio. Euro. Zum Vergleich: Die aktuell schon bestehenden Windprojekte in Deutschland sollen in 2016 einen Ergebnisbeitrag von gerade einmal 17 Mio. Euro liefern. Aus Sicht der SdK ist diese Annahme bezüglich des Ergebnisbeitrages der neuen Projekte nicht nachvollziehbar. Ferner wirft sich bei der Planung von PROKON die Frage auf, was denn geschieht, sollten die benötigten Gelder nicht wie geplant über Genussrechte eingeworben werden können. Aufgrund der derzeitigen Medienkritik und der Intransparenz der Geschäftszahlen erscheint es aus Sicht der SdK eher zweifelhaft zu sein, ob PROKON in den kommenden Jahren das Platzierungsziel bei den Genussrechten erreichen kann.

Abwärtsspirale droht

Auch die permanente (berechtigte) negative Medienpräsenz dürfte aus Sicht der SdK zu einer erhöhten Kündigungsquote unter den Genussrechtsinhabern der PROKON führen. So deuten die diversen Aktivitäten von Rechtsanwaltskanzleien in den Medien jedenfalls aus Sicht der SdK darauf hin, dass es zumindest vermehrt Nachfrage nach rechtlicher Beratung unter den PROKON Anlegern gibt. Dies dürfte in den kommenden Monaten nach Ansicht Sicht der SdK auch in einer steigenden Kündigungsquote sichtbar werden. Aus Sicht der SdK könnte eine steigende Anzahl an Kündigungen jedoch dazu führen, dass die PROKON Gruppe in eine wirtschaftliche Abwärtsspirale gerät. Dadurch würden eventuell diejenigen, die ihre Genussrechte nicht kündigen bzw. nicht kündigen können, benachteiligt werden, sofern die PROKON dann deren Genussrechte zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bedienen könnte. Dies könnte aus Sicht der SdK dann der Fall sein, wenn die stillen Reserven tatsächlich nicht vorhanden wären oder die ausgewiesenen Bilanzansätze eventuell sogar zu hoch wären.

Transparenz und Gleichbehandlung gefordert

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. fordert daher alle Genussrechtsinhaber auf, sich dem gemeinsamen Vorgehen der SdK anzuschließen. Unter http://www.sdk.org/prokon.php können sich betroffene Genussrechtsinhaber für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Im weiteren Verlauf strebt die SdK an, im Dialog mit der Gesellschaft eine größere Transparenz für alle Anleger herzustellen und einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, welcher von Seiten der Gläubiger bestimmt wird, mit der Bewertung der Vermögensgegenstände der PROKON Gruppe zu beauftragen. Ferner sollte aus Sicht der SdK sichergestellt werden, dass auch im Falle einer hohen Kündigungsquote unter den Genussrechtsinhabern die PROKON Gruppe keine weiteren vorrangigen Fremdmittel (Bankdarlehen etc.) aufnimmt, so dass die Besicherungssituation der Genussrechtsinhaber nicht verschlechtert werden würde.

München, den 11. Dezember 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Quelle: www.sdk.org

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