Samstag, 14. Dezember 2013

BaFin ordnet Abwicklung des von Herrn Adam Jerome Harrison und Herrn Dionysios Skourlis betriebenen Einlagengeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Adam Jerome Harrison, 90429 Nürnberg, und Herrn Dionysios Skourlis, 90451 Nürnberg, am 19. November 2013 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Herr Harrison und Herr Skourlis boten - teilweise gemeinsam unter der Geschäftsbezeichnung „Black Beat Imperial Fund“ - Anlegern den Abschluss vorformulierter „Verträge über ein partiarisches Darlehen“ an, in denen sie jeweils versprachen, das von ihnen angenommene verzinsliche Darlehenskapital vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Mit der Annahme des Darlehenskapitals - auch soweit dies unter der Geschäftsbezeichnung „Black Beat Imperial Fund“ erfolgt ist - betreiben Herr Harrison und Herr Skourlis das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie sind verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: BaFin

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