Samstag, 14. Dezember 2013

"Josef Graf von Burgstein Inc." ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen, das unter der Bezeichnung „Josef Graf von Burgstein Inc., West Palm Beach, FL 33416 Summit Blvd.“ auftritt, keine Erlaubnis für seine Geschäftstätigkeit erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt daher nicht der Aufsicht der BaFin.

Die BaFin hat jedoch Grund zu der Annahme, dass das Unternehmen - insbesondere auf seiner Internetseite „www.privateanleger.de“ - mit Geldanlagemöglichkeiten, die möglicherweise einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG bedürfen, an das Publikum herantritt.

Quelle: BaFin

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