Montag, 22. April 2013

BaFin untersagt der Rich Pioneer Investment Ltd., der Rich Pioneer Holding Co. Ltd. und dem Organ der Gesellschaften, Herrn Joachim Fischer, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Rich Pioneer Investment Ltd., London, Vereinigtes Königreich, der Rich Pioneer Holding Co. Ltd., Hong Kong, Volksrepublik China, und dem Organ der Gesellschaften, Herrn Joachim Fischer, am 11.12.2012 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
 
Die Rich Pioneer Investment Ltd. schloss mit Anlegern sogenannte Gesellschafterdarlehensverträge mit Laufzeiten von 36 bis 120 Monaten ab, an deren Ende die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an den Darlehensgeber versprochen wurde.
 
Die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren ab, an deren Ende gleichfalls die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an den Darlehensgeber versprochen wurde.
 
Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser Vereinbarungen betreiben die Rich Pioneer Investment Ltd. sowie die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. sowie deren Organ, Herrn Joachim Fischer, das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
 
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Im Zusammenhang mit den oben genannten Geschäften wird auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt. Anleger der Gesellschaften können sich diesbezüglich bei der Kriminalpolizei Straubing unter der Rufnummer 09421/868-0 melden.
 
Quelle: BaFin

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