Montag, 22. April 2013

SdK vertritt Interessen von WGF Anleihegläubiger - Insolvenzplan aktuell nicht zustimmungsfähig

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird auf den am 8. April 2013 stattfindenden Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber die Stimmen von betroffenen Anleiheinhabern kostenlos vertreten. Das nötige Vollmachtformular, welches zusammen mit einer entsprechenden Sperrbescheinigung an die SdK gesendet werden muss, finden Sie am Ende dieser Mitteilung.

SdK begrüßt Planverfahren als Instrument des Insolvenzverfahrens


Die SdK begrüßt den Vorschlag, die WGF AG nicht zu zerschlagen, sondern im Rahmen eines sogenannten Insolvenzplanverfahrens die Fortführung des angeschlagenen Unternehmens zu versuchen. Nach Ansicht der SdK verschafft das Instrument der Unternehmensfortführung durch einen Insolvenzplan der Gesellschaft die notwendige Zeit, die sogenannten Bestandsimmobilien ohne Zeitdruck und ohne den damit verbundenen, teilweise erheblichen Preisabschlägen zu Lasten der Anleihegläubiger, zu veräußern.

Insolvenzplan in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig

Die SdK drängt auf eine deutliche Abänderung des Insolvenzplanes, da dieser aufgrund der gegenwärtigen Risikoverlagerung auf die Anleihegläubiger in der vorgelegten Form nicht zustimmungsfähig ist. Die SdK fordert unter anderem:

Aufgrund der Vorkommnisse in der Vergangenheit ist es aus Sicht der SdK dringend geboten, dass Herr Pino Sergio jegliche operative Tätigkeit, sowohl auf Ebene der WGF AG als auch auf Ebene der Projektgesellschaften und seine Vorstands- und Geschäftsführerpositionen aufgibt.

Darüber hinaus ist der Sicherheitentreuhänder auszutauschen. Die Vorgänge um die unter Sicherheitenfreigabe erfolgten "Notverkäufe" einiger Immobilien sowie der anschließenden Verwendung der daraus erzielten Erlöse sind noch nicht juristisch aufgearbeitet.

Die Verteilung der sogenannten Übererlöse gemäß dem Insolvenzplan muß neu geordnet werden. Aus Sicht der SdK ist es inakzeptabel, dass die gesamten sogenannten Übererlöse der Gesellschaft zur freien Verfügung stehen sollen.

Den vorgesehenen Besserungsschein lehnt die SdK in der vorgeschlagenen Form ab:

- Eine Laufzeitbegrenzung von nur 10 Jahren ist inakzeptabel, nachdem erklärtes Ziel des Insolvenzplanes eine Sanierung der Gesellschaft und damit einhergehend die Werterholung/Wertaufholung der Aktien des Gesellschafters der WGF ist.
- Auch der Gewinn ist als höchst manipulierbare Größe als Kriterium für den Besserungsschein schlicht ungeeignet.

Stattdessen ist neben dem Besserungsschein die wirtschaftliche Zuordnung der Aktien zu den Forderungen der Anleihegläubiger sicherzustellen. Dies kann entweder
- durch eine debt-to-equty-swap,
- oder durch eine Übertragung der Aktien auf einen Sicherheitentreuhänder erfolgen.

Ein genereller Kritikpunkt, der sich durch den gesamten Insolvenzplan wie ein roter Faden zieht, ist der Kontrollentzug und der Kontrollverlust der Anleihegläubiger zugunsten der Verwaltung. Es wird niemanden wirklich erstaunen, daß die SdK eine derartige Entmachtung der Anleihegläubiger in Anbetracht der Vorgänge in der Vergangenheit und des damit verbundenen Vertrauensverlustes in die WGF nicht mittragen kann und wird.

Gemeinsame Vetreter der Anleihegläubiger sinnvoll

Gerade in Anbetracht des erheblichen Nachbesserungsbedarfs im Rahmen des Insolvenzplans und der nachlaufenden Kontrolle ist es erforderlich, daß die Anleihegläubiger Ihre Interessen effizient bündeln, um als schlagkräftige Einheiten ohne Zersplitterung wahr- und ernstgenommen zu werden.

Zu Erreichung dieses Zieles hält die SdK die Bestellung adäquater Anleihegläubigervertreter für sinnvoll. Eine Bestellung dieser Vertreter ist auch und gerade dann sinnvoll, wenn aufgrund der Beibehaltung eines nicht zustimmungsfähigen Insolvenzplans aufgrund mangelnden Änderungs-willens seitens der Verwaltung und mangels notwendiger Mitwirkung seitens der Unternehmensführung doch das Abwicklungsszenario greifen sollte.

Die SdK wird zeitnah im Rahmen des von ihr bereitgestellten WGF Newsletters ausführlicher zu dem vorgelegten Insolvenzplan und dessen Nachteile für Anleiheinhaber Stellung nehmen. Für den Newsletter können sich betroffene Anleiheinhaber unter http://www.sdk.org/wgfag.php registrieren.

München, 26. März 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der WGF AG!

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