Mittwoch, 21. Oktober 2009

BaFin untersagt „Verein Zukunft neu“ das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Verein zur Förderung des persönlichen Lebensstandards und Wohlbefinden der Mitglieder („Verein Zukunft neu“), Wien/Österreich, am 30. September 2009 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Der Verein warb über das Internet Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland, denen er Geldanlagemöglichkeiten versprach. Das Anlagekapital der Mitglieder nahm der Verein auf der Grundlage von „Anteilscheinen“ entgegen. Darin garantierte er, die eingezahlten Gelder nach Ablauf von 365 Tagen zuzüglich 12 % Zinsen und bis zu 4 % Überschussbeteiligung an die Mitglieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme der Gelder seiner deutschen Mitglieder betreibt der Verein das Einlagengeschäft in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Durch die Abwicklungsanordnung ist er verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Quelle: BaFin

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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