Freitag, 16. Oktober 2009

BaFin untersagt Herrn Zoltan Dinnjes das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Zoltan Dinnjes, Birkenfeld, am 23. September 2009 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Herr Dinnjes bot sowohl im Internet unter dem Namen „bestrendite.at“ als auch unter der Postanschrift Mariahilfer Straße 123/3, A-1060 Wien/Österreich, Anlegern „Beteiligungen“ an einem „Dinnjes Fonds“ an. Vereinbarungsgemäß sollte das Anlagekapital der Kunden mit dem Versprechen einer Festrendite wieder ausgezahlt werden. Die angegebene Anschrift in Österreich ist dabei lediglich eine Briefkastenanschrift bei einer Bürovermietungsfirma.

Mit der Annahme des Anlagekapitals der Kunden betreibt Herr Dinnjes das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Durch die Abwicklungsanordnung ist er verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: BaFin

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