Dienstag, 13. Februar 2007

BaFin untersagt der WES GmbH & Co. KG das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der WES GmbH & Co. KG am 13. Dezember 2006 untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Zudem hat die BaFin der WES GmbH & Co. KG aufgegeben, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

In ihrem als "WES GmbH & Co. KG Garantiefonds" bezeichneten Emissionsprospekt bot die Gesellschaft Anlegern eine Beteiligung als Kommanditist an. Dabei erweckte die WES GmbH & Co. KG den Anschein, dass den Anlegern ein unbedingter Rückzahlungsanspruch zusteht. Laut Emissionsprospekt sollte der Garantiefonds Anlagegelder bis insgesamt etwa 30 Mio. € annehmen.

Die WES GmbH & Co. KG betreibt damit das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: Pressemitteilung BaFin

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