Dienstag, 13. Februar 2007

BaFin stellt für Privatbank Reithinger Entschädigungsfall fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Donnerstag für die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen, den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10178 Berlin, die Anleger entschädigen kann.

Bevor die EdB Geld an die Kunden auszahlen kann, muss sie die Namen der Einleger feststellen und ermitteln, wie hoch deren Forderungen sind. Sie wird zu diesem Zweck unaufgefordert an die Einleger herantreten. Die BaFin kann nicht voraussehen, wie lange das Entschädigungsverfahren bei der EdB dauern wird.

Die BaFin musste aus zwei Gründen den Entschädigungsfall feststellen: Zum einen dauerte das Moratorium, das sie über die Privatbank Reithinger verhängt hatte, länger als sechs Wochen. Zum anderen war das Institut nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen zurückzuzahlen.

Die Geschäftsleitung der Bank hatte der Aufsicht die Überschuldung des Instituts selbst angezeigt. Darum hat die BaFin am Donnerstag beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bankhauses beantragt.

Am 2. August 2006 hatte die BaFin über die Privatbank Reithinger ein Moratorium verhängt und ihr die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen.

Quelle: Pressemitteilung BaFin

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