Donnerstag, 23. Mai 2013

BaFin: Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen Marktmanipulation und Insiderhandels

Bonn/Frankfurt a. M., 30. April 2013
 
Im Prozess um Marktmanipulation und Insiderhandel, der auf Strafanzeigen der BaFin zurückgeht, hat das Landgericht München am 29. April 2013 einen 45-jährigen Geschäftsmann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Für Geschädigte ordnete das Gericht darüber hinaus eine Rückgewinnungshilfe in Höhe von 3,5 Millionen Euro an. Gegen eine zweistellige Anzahl weiterer Beschuldigter ermittelt die Staatsanwaltschaft München I weiterhin.

Der Verurteilte hatte sich zunächst gemeinsam mit weiteren Tätern eines Kapitalerhöhungsschwindels schuldig gemacht. Dazu hatte er dem zuständigen Registergericht gefälschte Bankbescheinigungen vorgelegt und es so dazu veranlasst, eine unrichtige Eintragung über eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Anschließend tätigte der Verurteilte – wohlwissend, dass keine Kapitalerhöhung erfolgt war – Aktiengeschäfte. Durch gegenläufige Kauf- und Verkaufsorders erreichte er, dass Börsenpreise festgestellt wurden, die nicht den tatsächlichen Regeln von Angebot und Nachfrage entsprachen. Darüber hinaus soll der Verurteile mitverantwortlich dafür gewesen sein, mit Hilfe falscher Informationen Investoren für ein Unternehmen einzuwerben. Die dadurch erzeugte Nachfrage nutzte er dazu, seine Anteile über die Depots seiner Frau und einer Investmentfirma zu veräußern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: BaFin

Korsair-Aktien werden mit Spam-Faxen gepusht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mit unverlangten Faxsendungen werden aktuell Aktien einer "KORSAIR HOLDING AG" (richtig wohl: Korsair Holdings AG), WKN: A0Q2C1, massiv beworben. Als Versender agiert ein "Small Cap Scout" bzw. eine Pankl & Hoffmann AG mit einer Adresse in A-1300 Wien-Flughafen. Angeblich soll Korsair von EON "mit Wirkung vom 12.06.2013" übernommen werden. Der Versender verkündet die frohe Botschaft: "Alle Aktionäre erhalten am 08.06.2013 ein Pflichtangebot in Höhe von 41,50 Euro pro Aktie! Und das beim aktuellen Kurs von 0,40 Euro!"

Über solche absurde Phantasiestories freut man sich natürlich - einfach einmal eine Verhundertfachung mitnehmen. Das Ganze wird in durchgeknallter Weise als "Deal des Jahres" und "Bombe!" angekündigt.

Die Korsair-Aktie notierte kürzlich (2012) noch mit EUR 0,079. Im Jahr 2013 wurde sie dann kurzfristig auf über EUR 0,80 gepusht.

Dienstag, 30. April 2013

Vorsicht vor United Commodity-Aktienempfehlungen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Aktien der Firma United Commodity AG (WKN: A0M0F0) werden derzeit insbesondere durch nicht erbetene Telefonanrufe (cold calling) massiv gepusht. Dies ist aus unserer Sicht ein Warnsignal. Anleger sollten besonders sorgfältig prüfen, ob eine Investition in diesen Wert tatsächlich sinnvoll ist.

BaFin untersagt Angebot der My Brunswick Plus AG für Aktien der Omiris AG

Bonn/Frankfurt a. M., 29. April 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 25. April 2013 das Angebot der My Brunswick Plus AG, Braunschweig, für Aktien der Omiris AG, München, untersagt. Das Angebot hatte gegen das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verstoßen. Sämtliche Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage dieses Angebots abgeschlossen wurden, sind nichtig.
 
Die My Brunswick Plus AG hatte das Angebot am 18. April 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dabei hielt sie nicht das durch das WpÜG und die WpÜG-Angebotsverordnung vorgeschriebene Verfahren ein. Die BaFin untersagte daher die Übernahme. Die Untersagungsverfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage eines untersagten Angebots abgeschlossen wurden, sind nichtig.
 
Derzeit gibt es auch sonst keine von der BaFin genehmigten Angebote zum Erwerb von Aktien der Omiris AG. Die Gesellschaft ist zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
 
Quelle: BaFin

Montag, 22. April 2013

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Yakamoto Investments

The Financial Services Authority (“FSA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:
 
Yakamoto Investments
8F Lila Hijrizaka 3-410
Mita Minato-Ku,
Tokyo
108 0073
Tel: 0081345208947
Website: www.yakamotoinv.com
 
is NOT authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (“FSMA”) to carry on a regulated activity in the United Kingdom. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ("investments" include stocks and shares).
 
The FSA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our list of unauthorised firms and individuals list. This list can be found at: www.fsa.gov.uk/doing/regulated/law/alerts/unauthorised-firms
 
If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fsa.gov.uk, or alternatively by telephone on 0845 606 1234. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Able Capital

The Financial Conduct Authority (“FCA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:
 
Able Capital
68 Lombard Street
London EC3V 9LJ
United Kingdom
 
Bahnhofstrasse 26
8001 Zurich
Switzerland
 
Level 16, Suite 1
380 Lexington Ave
NY 10168
United States
Tel: 020 3432 6972
Fax: 020 3432 6973
 
is NOT authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (“FSMA”) to carry on a regulated activity in the United Kingdom. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ("investments" include stocks and shares).
 
The FCA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our list of unauthorised firms and individuals list. This list can be found at: www.fca.org.uk/firms/being-regulated/enforcement/alerts/unauthorised-firms
 
If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fca.org.uk, or alternatively by telephone on 0800 111 6768. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Greenfield Securities Ltd

The Financial Conduct Authority (“FCA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:
 
Greenfield Securities Ltd
65-68 Lexington Avenue
East 51st Street
New York 10022
United States of America
Tel: 001-585-542-5103
Website: www.greenfieldltd.com
Email: info(at)greenfieldltd.com
 
is NOT authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (“FSMA”) to carry on a regulated activity in the United Kingdom. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ("investments" include stocks and shares).
 
The FCA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our list of unauthorised firms and individuals list. This list can be found at: www.fca.org.uk/firms/being-regulated/enforcement/alerts/unauthorised-firms
 
If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fca.org.uk, or alternatively by telephone on 0800 111 6768. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

SdK vertritt Interessen von WGF Anleihegläubiger - Insolvenzplan aktuell nicht zustimmungsfähig

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird auf den am 8. April 2013 stattfindenden Gläubigerversammlungen der Anleiheinhaber die Stimmen von betroffenen Anleiheinhabern kostenlos vertreten. Das nötige Vollmachtformular, welches zusammen mit einer entsprechenden Sperrbescheinigung an die SdK gesendet werden muss, finden Sie am Ende dieser Mitteilung.

SdK begrüßt Planverfahren als Instrument des Insolvenzverfahrens


Die SdK begrüßt den Vorschlag, die WGF AG nicht zu zerschlagen, sondern im Rahmen eines sogenannten Insolvenzplanverfahrens die Fortführung des angeschlagenen Unternehmens zu versuchen. Nach Ansicht der SdK verschafft das Instrument der Unternehmensfortführung durch einen Insolvenzplan der Gesellschaft die notwendige Zeit, die sogenannten Bestandsimmobilien ohne Zeitdruck und ohne den damit verbundenen, teilweise erheblichen Preisabschlägen zu Lasten der Anleihegläubiger, zu veräußern.

Insolvenzplan in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig

Die SdK drängt auf eine deutliche Abänderung des Insolvenzplanes, da dieser aufgrund der gegenwärtigen Risikoverlagerung auf die Anleihegläubiger in der vorgelegten Form nicht zustimmungsfähig ist. Die SdK fordert unter anderem:

Aufgrund der Vorkommnisse in der Vergangenheit ist es aus Sicht der SdK dringend geboten, dass Herr Pino Sergio jegliche operative Tätigkeit, sowohl auf Ebene der WGF AG als auch auf Ebene der Projektgesellschaften und seine Vorstands- und Geschäftsführerpositionen aufgibt.

Darüber hinaus ist der Sicherheitentreuhänder auszutauschen. Die Vorgänge um die unter Sicherheitenfreigabe erfolgten "Notverkäufe" einiger Immobilien sowie der anschließenden Verwendung der daraus erzielten Erlöse sind noch nicht juristisch aufgearbeitet.

Die Verteilung der sogenannten Übererlöse gemäß dem Insolvenzplan muß neu geordnet werden. Aus Sicht der SdK ist es inakzeptabel, dass die gesamten sogenannten Übererlöse der Gesellschaft zur freien Verfügung stehen sollen.

Den vorgesehenen Besserungsschein lehnt die SdK in der vorgeschlagenen Form ab:

- Eine Laufzeitbegrenzung von nur 10 Jahren ist inakzeptabel, nachdem erklärtes Ziel des Insolvenzplanes eine Sanierung der Gesellschaft und damit einhergehend die Werterholung/Wertaufholung der Aktien des Gesellschafters der WGF ist.
- Auch der Gewinn ist als höchst manipulierbare Größe als Kriterium für den Besserungsschein schlicht ungeeignet.

Stattdessen ist neben dem Besserungsschein die wirtschaftliche Zuordnung der Aktien zu den Forderungen der Anleihegläubiger sicherzustellen. Dies kann entweder
- durch eine debt-to-equty-swap,
- oder durch eine Übertragung der Aktien auf einen Sicherheitentreuhänder erfolgen.

Ein genereller Kritikpunkt, der sich durch den gesamten Insolvenzplan wie ein roter Faden zieht, ist der Kontrollentzug und der Kontrollverlust der Anleihegläubiger zugunsten der Verwaltung. Es wird niemanden wirklich erstaunen, daß die SdK eine derartige Entmachtung der Anleihegläubiger in Anbetracht der Vorgänge in der Vergangenheit und des damit verbundenen Vertrauensverlustes in die WGF nicht mittragen kann und wird.

Gemeinsame Vetreter der Anleihegläubiger sinnvoll

Gerade in Anbetracht des erheblichen Nachbesserungsbedarfs im Rahmen des Insolvenzplans und der nachlaufenden Kontrolle ist es erforderlich, daß die Anleihegläubiger Ihre Interessen effizient bündeln, um als schlagkräftige Einheiten ohne Zersplitterung wahr- und ernstgenommen zu werden.

Zu Erreichung dieses Zieles hält die SdK die Bestellung adäquater Anleihegläubigervertreter für sinnvoll. Eine Bestellung dieser Vertreter ist auch und gerade dann sinnvoll, wenn aufgrund der Beibehaltung eines nicht zustimmungsfähigen Insolvenzplans aufgrund mangelnden Änderungs-willens seitens der Verwaltung und mangels notwendiger Mitwirkung seitens der Unternehmensführung doch das Abwicklungsszenario greifen sollte.

Die SdK wird zeitnah im Rahmen des von ihr bereitgestellten WGF Newsletters ausführlicher zu dem vorgelegten Insolvenzplan und dessen Nachteile für Anleiheinhaber Stellung nehmen. Für den Newsletter können sich betroffene Anleiheinhaber unter http://www.sdk.org/wgfag.php registrieren.

München, 26. März 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der WGF AG!

BaFin untersagt der Rich Pioneer Investment Ltd., der Rich Pioneer Holding Co. Ltd. und dem Organ der Gesellschaften, Herrn Joachim Fischer, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Rich Pioneer Investment Ltd., London, Vereinigtes Königreich, der Rich Pioneer Holding Co. Ltd., Hong Kong, Volksrepublik China, und dem Organ der Gesellschaften, Herrn Joachim Fischer, am 11.12.2012 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
 
Die Rich Pioneer Investment Ltd. schloss mit Anlegern sogenannte Gesellschafterdarlehensverträge mit Laufzeiten von 36 bis 120 Monaten ab, an deren Ende die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an den Darlehensgeber versprochen wurde.
 
Die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren ab, an deren Ende gleichfalls die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an den Darlehensgeber versprochen wurde.
 
Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser Vereinbarungen betreiben die Rich Pioneer Investment Ltd. sowie die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. sowie deren Organ, Herrn Joachim Fischer, das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
 
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Im Zusammenhang mit den oben genannten Geschäften wird auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt. Anleger der Gesellschaften können sich diesbezüglich bei der Kriminalpolizei Straubing unter der Rufnummer 09421/868-0 melden.
 
Quelle: BaFin

BaFin warnt eindringlich vor Marktmanipulation durch Börsenbriefe, Cold Calling und Spams

Die BaFin hat 2012 so viele Marktmanipulationsuntersuchungen wie nie zuvor eingeleitet. Ein Großteil der Verfahren betraf Freiverkehrswerte. Zwar wurde im Dezember 2012 das First Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse geschlossen. Grund zur Entwarnung sieht die BaFin jedoch nicht. Im Gegenteil: Sie warnt nachdrücklich vor Empfehlungen in Börsenbriefen, durch Cold Calling oder Spams.

Das Tatschema ist häufig identisch: Ein Unternehmen wird in den Freiverkehr einer Börse einbezogen; unmittelbar danach gibt es massive Kaufempfehlungen für dessen Aktien. Die auf diese Weise erzeugte Nachfrage nutzen Manipulateure, um selbst gehaltene Aktien gewinnbringend zu verkaufen. Endet die Werbemaßnahme, bricht der Kurs regelmäßig massiv ein. Anleger, die aufgrund der Empfehlungen Aktien erworben hatten, erleiden oftmals hohe Verluste.

Die BaFin befürchtet, dass die Manipulateure nach Schließung des First Quotation Boards nun an andere Marktplätze ausweichen. Erste derartige Fallkonstellationen sind bereits bekannt und werden derzeit untersucht. Die Aufsicht nimmt diese Entwicklung zum Anlass, um vor Manipulationen zu warnen, die mit Empfehlungen in Börsenbriefen, durch Cold Calling – also durch ungebetene Anrufe – oder Spams einhergehen. In ihrem neuen Flyer skizziert sie die gängigsten „Maschen“ der Täter und nennt Warnindikatoren, bei denen Anleger in besonderem Maße hellhörig werden sollten.

Quelle: BaFin

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Princeton Capital Investments Inc.

The Financial Conduct Authority (“FCA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:
 
Princeton Capital Investments Inc.
18 King William Street
London
EC4N 7BB
Tel: 0207 060 9100
Fax: 0207 060 9200
 
1835 Market Street
Philadelphia
PA 19103
 
Westhafen Tower
Westhafenplatz 1
Frankfurt
60327
Website: www.princetoncapitalinc.com
 
is NOT authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (“FSMA”) to carry on a regulated activity in the United Kingdom. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ("investments" include stocks and shares).
 
The FCA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our list of unauthorised firms and individuals list. This list can be found at: www.fca.org.uk/firms/being-regulated/enforcement/alerts/unauthorised-firms
 
If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fca.org.uk, or alternatively by telephone on 0800 111 6768. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Eden Management Partners

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 1. März 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Eden Management Partners
Asia Pacific Centre
8 Wyndham Street
Central and Western Hong Kong
Tel: +85 230 207 365
Fax: +85 230 207 395
Web: www.eden-management-partners.com
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Financial Consulting World

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 64 Abs. 9 ZaDiG durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. März 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Financial Consulting World LTD
mit angeblichem Sitz in
61-63 Lord Byron Street,
5th floor 6023 Larnaca
Seychellen
Tel: ++357 24020 528
Fax: +357 24023040
Company NO 083358
www.wfb-financ.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Zahlungsgeschäft/Überweisungsgeschäft) gemäß § 1 Abs 2 Z 2 lit c ZaDiG nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit HMB Investments


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21. März 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
HMB Investments
mit angeblichem Sitz
Hohenstaufengasse 4
1010 Wien
Austria
Tel: +43 122 975 52
Fax: +43 192 805 05
Website: www.hmb-investments.at
E-Mail: admin(at)hmb-investments.at

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007), noch die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007), gestattet.

Mittwoch, 10. April 2013

Schwartz Insolvenzverwalter: S&K - Asset Trust AG sowie Deutsche Sachwert Emissionshaus AG insolvent

Die beiden mit dem Firmenkonglomerat der S&K-Gruppe verbundenen Unternehmen Asset Trust AG sowie Deutsche Sachwert Emissionshaus AG sind insolvent. Das Amtsgericht Regensburg hat am 2. April Dr. Jochen Zaremba aus der Kanzlei Schwartz Insolvenzverwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. „Wir vermuten, dass bis zu 1700 Anleger zu den Gläubigern gehören – genau wissen wir das erst, wenn uns die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht gewährt hat“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jochen Zaremba aus der Kanzlei Schwartz Insolvenzverwalter. Das Akteneinsichtsgesuch sei gestellt. Derzeit habe man noch zu wenige Daten vorliegen, um den Fall beurteilen zu können. „Das Vermögen der beiden AG, das wir vorgefunden haben, ist jedenfalls überschaubar“, so Zaremba. Die Gläubiger, sprich Anleger, würden zur Sicherung ihrer Forderungen angeschrieben, sobald die Staatsanwaltschaft die benötigten Akten freigegeben habe.

Wie in den Medien bereits berichtet bestand das Geschäftsmodell der Asset Trust AG darin, den Kunden Forderungen aus abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen abzukaufen und die Gelder in Immobiliengeschäfte zu investieren. Die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG nahm Darlehen auf und investierte diese in Immobiliengeschäfte.

Mittwoch, 13. März 2013

BaFin gibt der VIP-Management GmbH & Co. KG die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf

Bonn/Frankfurt a. M., 6. März 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der VIP-Management GmbH & Co. KG, Offenburg, mit Bescheid vom 11. Dezember 2012 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
 
Die VIP-Management GmbH & Co. KG schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf einer mehrjährigen Laufzeit zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt die VIP-Management GmbH & Co. KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
 
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle: BaFin

BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien der Lambda TD Software Inc.

Bonn/Frankfurt a. M., 11. März 2013
 
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Lambda TD Software Inc. (ISIN: US51327T2042) mittels durch Cold Calling und Börsenbriefe zum Kauf empfohlen.
 
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.
 
Quelle: BaFin

BaFin gibt der FinoPlan GmbH die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf

Bonn/Frankfurt a. M., 6. März 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der FinoPlan GmbH, Offenburg, mit Bescheid vom 11. Dezember 2012 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
 
Die FinoPlan GmbH schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf einer mehrjährigen Laufzeit zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt die FinoPlan GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
 
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle. BaFin

Mittwoch, 27. Februar 2013

FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG: Vorstand der FIHM AG stellt Insolvenzantrag

Der Vorstand der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG hat am 22.02.2013 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht München über das Vermögen der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG gestellt.

Dienstag, 26. Februar 2013

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor House of Finance AG

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) kann gemäß § 64 Abs. 9 ZaDiG durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27. Februar 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
House of Finance AG
Gartenstrasse 5
9000 St. Gallen
Schweiz
www.house-of-finance.ch
E-Mail: info(at)housefinance.ch
Tel: +41 (0) 71 511 79 70
Fax: +41 (0) 71511 81 92
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Zahlungsgeschäft/Überweisungsgeschäft) gemäß § 1 Abs 2 Z 2 lit c ZaDiG nicht gestattet.

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Secured Forex Promotion & Information GmbH

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 6. Februar 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Secured Forex Promotion & Information GmbHmit angeblichem Sitz in
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Tel.: + 49 30 318 788 32
Fax: + 49 30 377 190 24
www.secured-forex.de
info(at)secured-forex.de
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007) ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Qatar Financial Investment

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05. Februar 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Qatar Financial Investment
Email: qatar.f.investment(at)gmail.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen in Österreich (gem. § 1 Abs 1 Z. 3 BWG) nicht gestattet.

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor CONCRED GmbH

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Jänner 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
CONCRED GmbH
(ehemals EUROCRED GmbH)
Millennium Tower, 23. Etage,
Handelskai 94-96
1200 Wien
Web: www.concred.at
www.eurocred.at
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung des Kreditgeschäftes (§ 1 Abs 1 Z 18 lit b BWG iVm § 1 Abs 1 Z 3 BWG) nicht gestattet.
 
 
BEKANNTMACHUNG im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 15. Februar 2013
 
Gemäß § 4 Abs. 7 4. Satz BWG kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.

Die CONCRED GmbH hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 30.01.2013 gestellt.
 
Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 30.01.2013 überprüft.

Montag, 11. Februar 2013

BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien der Swingplane Ventures Inc.

Bonn/Frankfurt a. M., 8. Februar 2013
 
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Swingplane Ventures Inc. (ISIN: US8707872078) mittels Spammails zum Kauf empfohlen.
 
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.
 
Quelle: bafin.de