Dienstag, 19. März 2024

steemwin.com: BaFin ermittelt gegen Steem

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Online-Handelsplattform Steem. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet deren Betreiber auf seiner Website steemwin.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

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